Familienbuch: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 22. Oktober 2023, 07:50 Uhr

Disambiguation notice Familienbuch ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Familienbuch (Begriffsklärung).


Beim Standesamt geführtes Familienbuch

Das Familienbuch war in Deutschland eine Art Register, das im Anschluss an eine Eheschließung zwischen 1. Januar 1958 bis zum 31. Dezember 2008 von dem Standesbeamten, vor dem die Ehe geschlossen wurde, oder für Ehen, die davor geschlossen wurden, auf Wunsch nachträglich, angelegt wurde.

Das Familienbuch ist eine Karteikarte, auf welcher die Angaben

  • zum Ehepaar,
  • seiner Eheschließung,
  • seinen Eltern,
  • Staatsangehörigkeit,
  • gemeinsamen Kindern
  • und seiner Namensführung,
  • ggf. auch Namensänderungen und Hinweise vermerkt werden.

Eine Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch ist eine Personenstandsurkunde, die aus dem Familienbuch erstellt wird.

Das Familienbuch ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, das im Besitz der Familie bleibt.

Nach dem bis Ende 2008 gültigen Personenstandsgesetz wurde das Familienbuch angelegt:

  • Von Amts wegen bei jeder Eheschließung in Deutschland.
  • Auf Antrag, wenn eine Ehe im Ausland geschlossen wurde und einer der Ehegatten deutscher Staatsangehöriger ist.

Bis zum 23. Februar 2007 wurde das Familienbuch bei Umzug an das Standesamt des neuen Wohnsitzes geschickt. Ab dem 24. Februar 2007 war für die Fortführung des Familienbuchs das Standesamt der Eheschließung zuständig. Ab dem 1. Januar 2009 werden die Familienbücher in die neuen, elektronischen Personenstandsregister (hier: Heiratsregister) überführt.

Wurde die Ehe geschieden, war das Standesamt zuständig, in dessen Bereich das Paar seinen letzten gemeinsamen Wohnsitz hatte. In Berlin wurde das Familienbuch nach der Scheidung dort weitergeführt, wo laut Scheidungsurteil der Ehemann zu diesem Zeitpunkt wohnte. Ist einer der Ehegatten verstorben, wird das Familienbuch beim Wohnortstandesamt des überlebenden Ehegatten geführt.

Quellen:
http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/org/standesamt/urkunden.html
http://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/buergerdienste/familienbuch.html

siehe auch:

Familienbuch in Kirchenbüchern

In Pfarrmatrikeln werden, meist ab 19. Jahrhundert/kurz nach 1806 angelegt, ebenfalls Familienbücher geführt.

Diese Familienbücher, auch Familienregister genannt, enthalten meist 3 Generationen:

Eltern mit Geburts-datum/-ort, Sterbe-datum/-ort, Heirats-datum/-ort, evtl. weitere Heiraten der Witwe/des Witwers
deren Eltern nur mit Namen, teils Herkunftsort
Kinder mit Geburts-/Tauf-datum, Sterbe-datum/-ort, Heirats-datum/-ort mit Verweis auf dieses (neue) Familienregister

Da diese Familienregister ab einem bestimmten Jahr (z.B. ab 1808 in Württemberg) mit den bestehenden Familien der Pfarrei angelegt wurden, können die Familien auch in die 2. Hälfte des 18. Jahrhundert bis etwa 1760 zurück reichen, allerdings können diese Daten ungenau sein.

Diese Familienregister sind Sekundärquellen und sollten deshalb mit den Taufen, Trauungen und Sterbefällen der Kirchenbücher überprüft werden.

Weitere Bedeutungen

  • Gelegentlich werden auch Ortsfamilienbücher im Titel als Familienbücher bezeichnet.
  • Ab und zu tragen Bücher über die Geschichte einer einzelnen Familie den Titel Familienbuch der Familie....
    Informationen über solche Bücher werden in der Kategorie:Literatur zu einzelnen Familien geführt.
  • Bücher für die Familie, z.B. Ratgeber, wurden und werden mitunter als Familienbuch bezeichnet bzw. verschlagwortet. Dies erschwert die Recherche nach genealogischer Literatur in online-Datenbanken und Suchmaschinen.
  • Familienstammbücher werden umgangssprachlich, aber falsch, auch als Familienbücher bezeichnet.

Weblinks