Verkörung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Bedeutung:''' Freiwillige Beschließung von Verbesserungen der Markenordnung bei der Exenversammlung der Markgenossenschaft.
'''Bedeutung:''' Freiwillige Beschließung von Verbesserungen der eigenen Markenordnung bei der Exenversammlung der Markgenossenschaft.


===Beispiel===
===Beispiel===

Aktuelle Version vom 20. Februar 2023, 11:07 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Holtdingsbuch > Verkörung

Amtssprache


Bedeutung: Freiwillige Beschließung von Verbesserungen der eigenen Markenordnung bei der Exenversammlung der Markgenossenschaft.

Beispiel

Literatur

  • Münsterische Hoff- und Landgerichts- auch gemeine Ordnungen (1617)
  • Forst und Jagd-historie der Teutschen von Friedrich Ulrich Stisser (1754)

Fußnoten

  1. Quelle: Stratmann, Bodo: Holtdingsbücher und Brandregister der Lippramsdorfer Mark und die Entwicklung der Markenverkörung ab 1514 (2023)