Erbfrei: Unterschied zwischen den Versionen

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*Der Zusatz ''' "erbfrei" ''' bezieht sich auf die Rechtsform.<br>
* Der Zusatz ''' "erbfrei" ''' bezieht sich auf die Rechtsform.<br>
*Der Erbfreibauer ist ein Kolonist, der sich Land auf Bruch- und Waldgelände kauft. Das Grundstück gehört ihm, und er kann es vererben.  
* Der Erbfreibauer ist ein Kolonist, der sich Land auf Bruch- und Waldgelände kauft. Das Grundstück gehört ihm, und er kann es vererben.  
*Er kann das Grundstück mit Hypotheken belasten, jedoch nur mit Erlaubnis der Kammer verkaufen.  
* Er kann das Grundstück mit Hypotheken belasten, jedoch nur mit Erlaubnis der Kammer verkaufen.  


*Ein '''"erbfreyes Dorf"''' oder '''"Erbdorf"''' ist ein Dorf mit o.g. Bauern
* Ein '''"erbfreyes Dorf"''' oder '''"Erbdorf"''' ist ein Dorf mit o.g. Bauern


[[Kategorie:Begriffserklärung]]
 
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]

Aktuelle Version vom 17. Oktober 2023, 06:08 Uhr

  • Der Zusatz "erbfrei" bezieht sich auf die Rechtsform.
  • Der Erbfreibauer ist ein Kolonist, der sich Land auf Bruch- und Waldgelände kauft. Das Grundstück gehört ihm, und er kann es vererben.
  • Er kann das Grundstück mit Hypotheken belasten, jedoch nur mit Erlaubnis der Kammer verkaufen.
  • Ein "erbfreyes Dorf" oder "Erbdorf" ist ein Dorf mit o.g. Bauern