Erbfrei: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(ohne en:) |
(kat) |
||
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
*Der Zusatz ''' "erbfrei" ''' bezieht sich auf die Rechtsform.<br> | * Der Zusatz ''' "erbfrei" ''' bezieht sich auf die Rechtsform.<br> | ||
*Der Erbfreibauer ist ein Kolonist, der sich Land auf Bruch- und Waldgelände kauft. Das Grundstück gehört ihm, und er kann es vererben. | * Der Erbfreibauer ist ein Kolonist, der sich Land auf Bruch- und Waldgelände kauft. Das Grundstück gehört ihm, und er kann es vererben. | ||
*Er kann das Grundstück mit Hypotheken belasten, jedoch nur mit Erlaubnis der Kammer verkaufen. | * Er kann das Grundstück mit Hypotheken belasten, jedoch nur mit Erlaubnis der Kammer verkaufen. | ||
*Ein '''"erbfreyes Dorf"''' oder '''"Erbdorf"''' ist ein Dorf mit o.g. Bauern | * Ein '''"erbfreyes Dorf"''' oder '''"Erbdorf"''' ist ein Dorf mit o.g. Bauern | ||
[[Kategorie: | |||
[[Kategorie:Historischer Begriff]] | |||
[[Kategorie:Rechtsbegriff]] |
Aktuelle Version vom 17. Oktober 2023, 06:08 Uhr
- Der Zusatz "erbfrei" bezieht sich auf die Rechtsform.
- Der Erbfreibauer ist ein Kolonist, der sich Land auf Bruch- und Waldgelände kauft. Das Grundstück gehört ihm, und er kann es vererben.
- Er kann das Grundstück mit Hypotheken belasten, jedoch nur mit Erlaubnis der Kammer verkaufen.
- Ein "erbfreyes Dorf" oder "Erbdorf" ist ein Dorf mit o.g. Bauern