Borstkern: Unterschied zwischen den Versionen

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===Beschreibung===
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* Leonhart Fuchs beschreibt deren Früchte 1543 so, dass jede Schote in ihrer Frucht (Schote)  Körner (Bohnen) enthält, welche farblich unterschiedlich ausfallen können, nämlich rot, leibfarben, mit schwarzen Flecken behaftet, auch leberfarben und besprengt,  einige aber auch schneeweiß, andere weißgrau oder gelblich.
* Leonhart Fuchs beschreibt deren Früchte 1543 so, dass jede Schote in ihrer Frucht (Schote)  Körner (Bohnen) enthält, welche farblich unterschiedlich ausfallen können, nämlich rot, leibfarben, mit schwarzen Flecken behaftet, auch leberfarben und besprengt,  einige aber auch schneeweiß, andere weißgrau oder gelblich. <ref> Quelle: Leonhart Fuchs. Das Kräuterbuch von 1543</ref>
 
===Ernte der Borstkerne===
===Ernte der Borstkerne===
Die geernteten reifen Bohnenschoten borsten durch Druck zwischen den Handdaumen auf und die dabei freigelegten Bohnenkörner konnten mit einem Daumen heraus gestreift und  durch anschließende  Trocknung haltbar gemacht werden.
Die geernteten reifen Bohnenschoten borsten durch Druck zwischen den Handdaumen auf und die dabei freigelegten Bohnenkörner konnten mit einem Daumen heraus gestreift und  durch anschließende  Trocknung haltbar gemacht werden.
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===Beispiel===
===Beispiel===
* [[Haltern am See|Haltern]]: Den 24 Decembris 1647 Herrn Drosten <ref> Adolf von Raesfeld, Herr zu Ostendorf, fürstlich münstrischer Droste des Amtes Dülmen, Bannerherr zu Bahr und Lathum</ref> neben dem Offerwein <ref> Opferwein, welcher zum Abschluss der geleisteten Huldigung des Landesfürsten von dem Magistrat und dem Drosten, in Vertretung des Landesfürsten, zur Bestätigung getrunken wurde</ref>) ein frische Borstkerne geschickt und dabey den fürstlichen Befelch wegen der Rhatswahl. <ref>Quelle: Schierle-Protokoll (Stadtarchiv Haltern, P 295) </ref>
* [[Haltern am See|Haltern]]: Den 24 Decembris 1647 Herrn Drosten <ref> Adolf von Raesfeld, Herr zu Ostendorf, fürstlich münstrischer Droste des Amtes Dülmen, Bannerherr zu Bahr und Lathum</ref> neben dem Offerwein <ref> Opferwein, welcher zum Abschluss der geleisteten Huldigung des Landesfürsten von dem Magistrat und dem Drosten, in Vertretung des Landesfürsten, zur Bestätigung getrunken wurde</ref>) ein frische Borstkerne geschickt und dabey den fürstlichen Befelich wegen der Rhatswahl. <ref>Quelle: Schierle-Protokoll (Stadtarchiv Haltern, P 295) </ref>


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[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
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[[Kategorie:Landwirtschaftlicher Begriff]]
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[[Kategorie:Haltern am See]]

Aktuelle Version vom 13. Juli 2022, 09:06 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Borstkern

Amtssprache

1. Bedeutung
Aus der geborstenen Schote einer „Welschen Bohne“ entnommener Bohnenkern.


Beschreibung

  • Leonhart Fuchs beschreibt deren Früchte 1543 so, dass jede Schote in ihrer Frucht (Schote) Körner (Bohnen) enthält, welche farblich unterschiedlich ausfallen können, nämlich rot, leibfarben, mit schwarzen Flecken behaftet, auch leberfarben und besprengt, einige aber auch schneeweiß, andere weißgrau oder gelblich. [1]

Ernte der Borstkerne

Die geernteten reifen Bohnenschoten borsten durch Druck zwischen den Handdaumen auf und die dabei freigelegten Bohnenkörner konnten mit einem Daumen heraus gestreift und durch anschließende Trocknung haltbar gemacht werden.

Bohnenzug bei der Ratswahl

Getrocknete Bohnenkerne waren etwa 2 Jahre haltbar, daher wurden für den Bohnenzug bei der Ratswahl jeweils frische getrocknete Bohnenkerne farblich passend ausgewählt.

Beispiel

  • Haltern: Den 24 Decembris 1647 Herrn Drosten [2] neben dem Offerwein [3]) ein frische Borstkerne geschickt und dabey den fürstlichen Befelich wegen der Rhatswahl. [4]

Fußnoten

  1. Quelle: Leonhart Fuchs. Das Kräuterbuch von 1543
  2. Adolf von Raesfeld, Herr zu Ostendorf, fürstlich münstrischer Droste des Amtes Dülmen, Bannerherr zu Bahr und Lathum
  3. Opferwein, welcher zum Abschluss der geleisteten Huldigung des Landesfürsten von dem Magistrat und dem Drosten, in Vertretung des Landesfürsten, zur Bestätigung getrunken wurde
  4. Quelle: Schierle-Protokoll (Stadtarchiv Haltern, P 295)