Durchstich (Stever): Unterschied zwischen den Versionen

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==Steverdurchstich / Lippedurchstich==
==Steverdurchstich / Lippedurchstich==
[[Haltern am See|Haltern]] , den 08.05.1659 ist zwischen  Henrichen<ref>'''Kirchenbuch:''' Henricús Steúermúr oo Catrina Sebbels , Kinder: Henricús ~ 30.09.1640; Elsa ~ 18.03.1643; Henricús ~ 05.11.1645; Catrina ~ 24.05.1648; Anna ~ 02.06.1652; Anna ~ 28.10.1653; Joannes ~ 06.04.1659</ref>  unnd Gerdten Stevermüren als Eigenhötige des  hochwürdigen Kapitels des  hochadeligen – freiweltlichen [[Stift Flaesheim|Stiftes Flaesheim]],  mit Beistand des Herrn  Amtmanns Henrichen Lendekens an einer und der Bevollmächtigten  der [[Haltern am See|Stadt Haltern]] ,  Henrichen Blomensaet als Bürgermeister, Rütgern Strykeling als Rentmeister und Hermann Hackebraem, wie auch den Gemeinsleuten Göken Trippelvoet unnd Johan Brinckhauß an der
[[Haltern am See|Haltern]] , den 08.05.1659 ist zwischen  Henrichen<ref>'''Kirchenbuch:''' Henricús Steúermúr oo Haltern rk. Catrina Sebbels , Kinder: Henricús ~ 30.09.1640; Elsa ~ 18.03.1643; Henricús ~ 05.11.1645; Catrina ~ 24.05.1648; Anna ~ 02.06.1652; Anna ~ 28.10.1653; Joannes ~ 06.04.1659</ref>  unnd Gerdten Stevermüren <ref>'''Kirchenbuch:''' Gerardus Steuermuir oo Haltern rk. Anna/Margar., Kinder: * Petrus ~ 17.04.1673; * Henricus ~ 10.06.1674 </ref> als Eigenhörige des  hochwürdigen Kapitels des  hochadeligen – freiweltlichen [[Stift Flaesheim|Stiftes Flaesheim]],  mit Beistand des Herrn  Amtmanns Henrichen Lendekens an einer und den Bevollmächtigten  der [[Haltern am See|Stadt Haltern]] ,  Henrichen Blomensaet als Bürgermeister, Rütgern Strykeling als Rentmeister und Hermann Hackebraem, wie auch den Gemeinsleuten Göken Trippelvoet unnd Johan Brinckhauß an der
anderen Seite, die vorhabende Verabredung beschrieben:
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[[Image:Lippe-Stever1674-91.jpg|thumb|550px|left|'''Haus von Steveruer vor dem Lippedurchstich von 1707'''</br> ''zwischen 1674 und 1692 vor Verlandung des alten Lippelaufs</br>unten rechts die Kapelle zu Bossendorf hart am Lippeufer'']]
[[Image:Lippe-Stever1674-91.jpg|thumb|550px|left|'''Haus von Steveruer vor dem Lippedurchstich von 1707'''</br> ''zwischen 1674 und 1692 vor Verlandung des alten Lippelaufs</br>unten rechts die Kapelle zu Bossendorf hart am Lippeufer'']]
1. Es  werden  die  vorhandenen  [[Schnade|Schnadsteine]] zu Nymen auf- und ausgegrabenn und der unterste in Richtung der Erhebung (Krümpel)  zur Stever herab, der oberste  aber zum Krümpel hinauf zum großen Ort  zur [[Schnade|Beschnadung]]  gesetzt werden.
1. Es  werden  die  vorhandenen  [[Schnade|Schnadsteine]] zu Nymen auf- und ausgegrabenn und der unterste in Richtung der Erhebung (Krümpel)  zur Stever herab, der oberste  aber zum Krümpel <ref>'''Flurbezeichnung''' Krümpel = ''"gerüselte"'', zersauste Bodenerhebung</ref> hinauf zum großen Ort  zur [[Schnade|Beschnadung]]  gesetzt.


Dann  befanden sich unten drei [[Schnade|Schnadsteine]], deren einer am Steverufer, der andere mitten in der Weide unnd der dritte auf dem hohem Ufer in Richtung des Saatlandes zu Nymen, wo es entlang des Treibwegs herauf führt.
Dann  befanden sich unten drei [[Schnade|Schnadsteine]], deren einer am Steverufer, der andere mitten in der Weide unnd der dritte auf dem hohem Ufer in Richtung des Saatlandes zu Nymen, wo es entlang des Treibwegs herauf führt.


Hier, auf den so erweiterten Grund,  sollten  beide  Stevermürs (Große und Kleine Stevermür)  innerhalb dieser neu eingesetzten  [[Schnade|Schnadsteine]]  von Sanct Victoristag (10. Okt.)  im Herbst, an bis zum 10. April  nach Inhalt der am 06. Juni 1608  vom [[Stift Flaesheim]] und der [[Haltern am See|Stadt Haltern]]  gesiegelten Übereinkunft, zur [[Trift (Vieh)|Winterdrift]] allein und ungehindert gebrauchen können.
Hier, auf den so erweiterten Grund,  sollten  beide  Stevermürs (Große und Kleine Stevermür)  innerhalb dieser neu eingesetzten  [[Schnade|Schnadsteine]]  von Sanct Victoristag (10. Okt.)  im Herbst an, bis zum 10. April  nach Inhalt der am 06. Juni 1608  vom [[Stift Flaesheim]] und der [[Haltern am See|Stadt Haltern]]  gesiegelten Übereinkunft, die [[Trift (Vieh)|Winterdrift]] allein und ungehindert gebrauchen können.


2. Nunmehr möchte der ehrsamer Rat der [[Haltern am See|Stadt Haltern]],  wegen Abgangs der Fischerei in dem nunmehr ganz verlandeten alten Lipparm zu Nymen,  an der Stever einen Durchstich durchführen, womit ein Teil der Stever abgesondert und dadurch der [[Haltern am See|Stadt Haltern]] eine neue Fischerei ermöglichte.  
2. Nunmehr möchte der ehrsamer Rat der [[Haltern am See|Stadt Haltern]],  wegen Abgangs der Fischerei in dem nunmehr ganz verlandeten alten Lipparm zu Nymen,  an der Stever einen Durchstich durchführen, womit ein Teil der Stever abgesondert und dadurch der [[Haltern am See|Stadt Haltern]] eine neue Fischerei ermöglichte.  
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===Überschwemmungen verursachten weitere Veränderungen===
===Überschwemmungen verursachten weitere Veränderungen===
In der obigen Karte ist die Mündung der Stever in die Lippe am Fährhaus in [[Haltern am See|Haltern]] eingezeichnet. Die Weiderechte von Große und Kleine Stevermuer können hier vermutet werden,  Durch den vorher beschriebenen Durchstich an einem [[Mäander]] der Stever verschob sich der Verlauf des Flussbetts in Richtung der [[Haltern am See|Stadt Haltern]], wie die Karte von 1735 zeigt. Das in der Karte gezeigte verlandete ehemalige Flussbett der Lippe wurde landwirtschaftlich genutzt:
In der obigen Karte ist die Mündung der Stever in die Lippe am Fährhaus in [[Haltern am See|Haltern]] eingezeichnet. Die Weiderechte von Große und Kleine Stevermuer können hier vermutet werden,  Durch den vorher beschriebenen Durchstich an einem [[Mäander]] der Stever verschob sich der Verlauf des Flussbetts in Richtung der [[Haltern am See|Stadt Haltern]], wie die Karte von 1735 zeigt. Das in der Karte gezeigte verlandete ehemalige Flussbett der Lippe wurde landwirtschaftlich genutzt:
* 1710 gewann hier Thier (Haltern-Overrath) aus dem alten Lippebett jährlich 1 Fuder Heu.
* 1710 gewann hier [[Thier (Haltern-Overrath)|Thier]] aus dem alten Lippebett jährlich 1 Fuder Heu.


An das verlandete alte Flussbett der Lippe grenzten die [[Sohlstätte|Sohlstätten]] von Große und Kleine Stevermuer an. Beide Bauernhöfe gehörten  in die Grundherrschaft des [[Stift Flaesheim|Stiftes Flaesheim]] und  lagen nördlich der Lippe auf dem Gebiet des [[Amt Dülmen (historisch)|Amtes Dülmen]] im [[Fürstbistum Münster]].
An das verlandete alte Flussbett der Lippe grenzten die [[Sohlstätte|Sohlstätten]] von Große<ref>'''Designation:'''1726 Designatio deren in der Stadt Halteren Bauerschaft Overath obhandenen Persohnen und Wohnungen: Vorsteher Johan Henrich Große Stevermühr, 1 Haus, 1 Mann, 1 Ehefrau, 2 Söhne unter 18 Jahre, 2 Tochter unter  12 Jahre alt , 2 Knechte unter 18, 3 Knechte 18 - 40 Jahre alt, 1 Magd unter 12 und 3 Mägde über 12 Jahre (Familie total 15 Personen.)</ref> und Kleine Stevermuer an<ref>'''Designation:'''1726 Designatio deren in der Stadt Halteren Bauerschaft Overath obhandenen Persohnen und Wohnungen: Halbes Erbe Johan Kleine Stevermühr, 1 Haus, 1 Mann, 1 Ehefrau, 3 Söhne unter 18 Jahre, 3 Söhne 18 - 40 Jahre alt, 1 Tochter über  12 Jahre alt , 1 Magd über 12 Jahre (Familie total 9 Personen.)</ref>. Beide Bauernhöfe gehörten  in die Grundherrschaft des [[Stift Flaesheim|Stiftes Flaesheim]] und  lagen nördlich der Lippe auf dem Gebiet des [[Amt Dülmen (historisch)|Amtes Dülmen]] im [[Fürstbistum Münster]].


Der hier in der Flusschlinge ([[Mäander]]) eingezeichnete Lippedurchstich betraf die Länderei des  [[Schulte Bossendorf (Haltern-Bossendorf)|Schulte zu Bossendorf]], welcher in die Grundherrschaft des Richthofes in der Stadt Haltern gehörte, welcher den lokalen Grundbesitz der Hofkammer des Fürstbistums Münster hier verwaltete. Dieser Durchstich erfolgte bei der Aufnahme im Jahre 1707, die dazu erforderlichen [[Künette|Künetten]] waren ungefähr 90 bis 100 Ruten <ref>'''Längenmaß''' [[1 Rute = 10 Fuß]]</ref> lang.
Der hier in der Flusschlinge ([[Mäander]]) eingezeichnete Lippedurchstich betraf die Länderei des  [[Schulte Bossendorf (Haltern-Bossendorf)|Schulte zu Bossendorf]], welcher in die Grundherrschaft des Richthofes in der Stadt Haltern gehörte, welcher den lokalen Grundbesitz der Hofkammer des Fürstbistums Münster hier verwaltete. Dieser Durchstich erfolgte bei der Aufnahme im Jahre 1707, die dazu erforderlichen [[Künette|Künetten]] waren ungefähr 90 bis 100 Ruten <ref>'''Längenmaß''' [[1 Rute = 10 Fuß]]</ref> lang.
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* {{Wikipedia-Link|Stever}}
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[[Kategorie:Lippe (Fluss)|!]]  
[[Kategorie:Lippe (Fluss)]]  
[[Kategorie:Haltern am See]]
[[Kategorie:Haltern am See]]
[[Kategorie:Kreis Recklinghausen]]
[[Kategorie:Kreis Recklinghausen]]

Aktuelle Version vom 4. Mai 2022, 13:38 Uhr

Lippe historisch: Lebensraum und Wasserstrasse Auch zur Verhinderung von natürlicher Strombettverlagerungen der Lippe und Landabschwemmungen bei den Ackerflächen der Anwohner, besonders auch an den nach innen gewölbten Krümmungen des Flussbettes bei gleichzeitigen Anschwemmungen an den gegenüber liegenden Ufern, gab es immer wieder Bestrebungen zu Flussbegradigungen.

Große und Kleine Steveruer
um 1735 nach dem Steverdurchstich

Hierarchie:

Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Westfalenprovp-wap.jpg - Portal:Westfalen-Lippe > Westfalen (Landschaft) > Lippe (Fluss) > Durchstich (Stever)

Steverdurchstich / Lippedurchstich

Haltern , den 08.05.1659 ist zwischen Henrichen[1] unnd Gerdten Stevermüren [2] als Eigenhörige des hochwürdigen Kapitels des hochadeligen – freiweltlichen Stiftes Flaesheim, mit Beistand des Herrn Amtmanns Henrichen Lendekens an einer und den Bevollmächtigten der Stadt Haltern , Henrichen Blomensaet als Bürgermeister, Rütgern Strykeling als Rentmeister und Hermann Hackebraem, wie auch den Gemeinsleuten Göken Trippelvoet unnd Johan Brinckhauß an der anderen Seite, die vorhabende Verabredung beschrieben:

Haus von Steveruer vor dem Lippedurchstich von 1707
zwischen 1674 und 1692 vor Verlandung des alten Lippelaufs
unten rechts die Kapelle zu Bossendorf hart am Lippeufer

1. Es werden die vorhandenen Schnadsteine zu Nymen auf- und ausgegrabenn und der unterste in Richtung der Erhebung (Krümpel) zur Stever herab, der oberste aber zum Krümpel [3] hinauf zum großen Ort zur Beschnadung gesetzt.

Dann befanden sich unten drei Schnadsteine, deren einer am Steverufer, der andere mitten in der Weide unnd der dritte auf dem hohem Ufer in Richtung des Saatlandes zu Nymen, wo es entlang des Treibwegs herauf führt.

Hier, auf den so erweiterten Grund, sollten beide Stevermürs (Große und Kleine Stevermür) innerhalb dieser neu eingesetzten Schnadsteine von Sanct Victoristag (10. Okt.) im Herbst an, bis zum 10. April nach Inhalt der am 06. Juni 1608 vom Stift Flaesheim und der Stadt Haltern gesiegelten Übereinkunft, die Winterdrift allein und ungehindert gebrauchen können.

2. Nunmehr möchte der ehrsamer Rat der Stadt Haltern, wegen Abgangs der Fischerei in dem nunmehr ganz verlandeten alten Lipparm zu Nymen, an der Stever einen Durchstich durchführen, womit ein Teil der Stever abgesondert und dadurch der Stadt Haltern eine neue Fischerei ermöglichte.

Der Durchstich sollte die höchste Erhebung des höchsten Krümpell absonderen und diese Bodenerhebung umfließen. So würde der jetzige Steverfluss zum still stehendem Wasser mit einer Fischerei. Damit sollte die Stadt Haltern solchen zwischen dem dürchgegrabenen neuen Steverfluss und der alten Stever gelegenen Grund des höchsten Krümpels erblich besitzen unnd privat gebrauchen.

Im Gegenzug würden dann beide Stevermürs auf denselben abgeschnittenen Krümpel und dazu das bisher gehabte Weiderecht und dessen Gebrauch für sich und ihre Erben freywillig verzichten und dagegen die ihnen erweiterte Weidegerechtigkeit annehmen.

Überschwemmungen verursachten weitere Veränderungen

In der obigen Karte ist die Mündung der Stever in die Lippe am Fährhaus in Haltern eingezeichnet. Die Weiderechte von Große und Kleine Stevermuer können hier vermutet werden, Durch den vorher beschriebenen Durchstich an einem Mäander der Stever verschob sich der Verlauf des Flussbetts in Richtung der Stadt Haltern, wie die Karte von 1735 zeigt. Das in der Karte gezeigte verlandete ehemalige Flussbett der Lippe wurde landwirtschaftlich genutzt:

  • 1710 gewann hier Thier aus dem alten Lippebett jährlich 1 Fuder Heu.

An das verlandete alte Flussbett der Lippe grenzten die Sohlstätten von Große[4] und Kleine Stevermuer an[5]. Beide Bauernhöfe gehörten in die Grundherrschaft des Stiftes Flaesheim und lagen nördlich der Lippe auf dem Gebiet des Amtes Dülmen im Fürstbistum Münster.

Der hier in der Flusschlinge (Mäander) eingezeichnete Lippedurchstich betraf die Länderei des Schulte zu Bossendorf, welcher in die Grundherrschaft des Richthofes in der Stadt Haltern gehörte, welcher den lokalen Grundbesitz der Hofkammer des Fürstbistums Münster hier verwaltete. Dieser Durchstich erfolgte bei der Aufnahme im Jahre 1707, die dazu erforderlichen Künetten waren ungefähr 90 bis 100 Ruten [6] lang.

Das Gebiet südlich der Lippe gehörte ebenso wie der weiter westlich zur Begradigung geplante Durchstich und die benachbarten Kirchspiele Flaesheim, Hamm und Bossendorf, zur Region des Vestes Recklinghausen im Kurfürstentum Köln.

Literatur

Fußnoten

  1. Kirchenbuch: Henricús Steúermúr oo Haltern rk. Catrina Sebbels , Kinder: Henricús ~ 30.09.1640; Elsa ~ 18.03.1643; Henricús ~ 05.11.1645; Catrina ~ 24.05.1648; Anna ~ 02.06.1652; Anna ~ 28.10.1653; Joannes ~ 06.04.1659
  2. Kirchenbuch: Gerardus Steuermuir oo Haltern rk. Anna/Margar., Kinder: * Petrus ~ 17.04.1673; * Henricus ~ 10.06.1674
  3. Flurbezeichnung Krümpel = "gerüselte", zersauste Bodenerhebung
  4. Designation:1726 Designatio deren in der Stadt Halteren Bauerschaft Overath obhandenen Persohnen und Wohnungen: Vorsteher Johan Henrich Große Stevermühr, 1 Haus, 1 Mann, 1 Ehefrau, 2 Söhne unter 18 Jahre, 2 Tochter unter 12 Jahre alt , 2 Knechte unter 18, 3 Knechte 18 - 40 Jahre alt, 1 Magd unter 12 und 3 Mägde über 12 Jahre (Familie total 15 Personen.)
  5. Designation:1726 Designatio deren in der Stadt Halteren Bauerschaft Overath obhandenen Persohnen und Wohnungen: Halbes Erbe Johan Kleine Stevermühr, 1 Haus, 1 Mann, 1 Ehefrau, 3 Söhne unter 18 Jahre, 3 Söhne 18 - 40 Jahre alt, 1 Tochter über 12 Jahre alt , 1 Magd über 12 Jahre (Familie total 9 Personen.)
  6. Längenmaß 1 Rute = 10 Fuß

Weblinks

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