Beysitzer: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 1. Oktober 2005, 10:18 Uhr
Der BEYSITZER (oder auch "Beisitzer") hat den (Guts-)Hof an einen Sohn übergeben und darf dort (u.U. mit besonderen Privilegien) weiterhin wohnen.
(Beispiel: Im Census 1731 in der Ortschaft Lischeid, Grafschaft Ziegenhain, Hessen-Kassel ist unter "Beysitzer" der frühere Inhaber eines Bauernhofes genannt. Sein Sohn, der neue Inhaber ist als "Landinhaber" vermerkt. Beide lebten auf dem gleichen Grundstück.)
(Bisher bekanntes Vorkommen des Ausdrucks: (Nord-)Hessen und Schwäbische Türkei (Ungarn))