Habilitation: Unterschied zwischen den Versionen

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* {{Genealogisch-Etymologisches Lexikon (Barth) 1 Deutsch}} → S. 376/377
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Aktuelle Version vom 30. März 2022, 19:20 Uhr

> Habilitierter

Die Habilitation, die Erwerbung des Rechts, Vorlesungen an den Universitäten zu halten. Sie geschieht durch das Abfassen einer wissenschaftlichen Schrift (Habilitationsschrift) und einem abgehaltenen Vortrag vor der Fakultät mit anschließender Disputation und einer öffentlichen Probelesung. Die akademische Lehrbefugnis, ist zwei bis vier Jahre nach Erlangung der Doktorprüfung möglich.

Sich habilitieren, dieses Recht erwerben, sich als fähig zu etwas ausweisen.

Weblinks

Quelle


Normdaten (Sachbegriff): GND: 4158652-9