Professor: Unterschied zwischen den Versionen

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Amts- und Berufsbezeichnung
'''Professor'''  
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Ist ein akademischer Titel sowie die Amts- und Berufsbezeichnung des Inhabers einer '''Professur''' (eines Lehramts als Professor bzw. eines Lehrstuhls). Anders als etwa beim Doktorgrad handelt es sich nicht um einen akademischen Grad.  
Ist ein akademischer Titel sowie die Amts- und Berufsbezeichnung des Inhabers einer '''Professur''' (eines Lehramts als Professor bzw. eines Lehrstuhls). Anders als etwa beim Doktorgrad handelt es sich nicht um einen akademischen Grad.  
* Zur röhmischen Zeit ein Lehrer für Grammatik, später der Rhetorik.
* Zur röhmischen Zeit ein [[Lehrer]] für Grammatik, später der Rhetorik.
* Zuerst seit ca. 1400 bei theoloischen Universitäten zunächst als Doktor. Erst seit 1600 ein Titel der öffentlichen Lehrer an einem akademischen Gymnasium, besonders an einer Universität. Zum Unterschied von den einfach Graduierten wie [[Doktor]] oder [[Lizentiat]].
* Zuerst seit ca. 1400 bei theologischen Universitäten zunächst als [[Doktor]]. Erst seit 1600 ein Titel der öffentlichen Lehrer an einem akademischen Gymnasium, besonders an einer Universität. Zum Unterschied von den einfach Graduierten wie Doktor oder [[Lizentiat]].
* Im 19. Jahrh. kam noch der Honoraprofessor auf.
* Im 19. Jahrh. kam noch der [[Honorarprofessor]] auf.
* Heute ein akademischer Titel bzw. Amtsbezeichnung für Hochschullehrer und Forscher.
* Heute ein akademischer Titel bzw. Amtsbezeichnung für [[Hochschullehrer]] und Forscher.
* In Österreich hat der Professor den Titel Universitäts-Professor, da die Bezeichnung auch an höheren Schulen üblich ist.
* In [[Österreich]] hat der Professor den Titel Universitäts-Professor, da die Bezeichnung auch an höheren Schulen üblich ist.
* Für wissenschaftliche und künstlerische Verdienste verliehener Titel. In Österreich nur vom Bundespräsidenten.
* Für wissenschaftliche und künstlerische Verdienste verliehener Titel. In Österreich nur vom Bundespräsidenten.
* In Süddeutschland können auch Lehrer an höheren Schulen zu (Studien-)Professoren oder Gymnasial-Professoren ernannt werden. Bis 1918 war das in ganz Deutschland üblich. In Preußen war der Professor ein Oberlehrer, der an einer höheren Lehranstalt mindestens 10 Jahre unterrichtet hatte. In Österreich erhalten Lehrer, sobald sie ein festes Dienstverhältnis an Gymnasien und Technischen Hochschulen haben, den Berufstitel Professor.
* In Süddeutschland können auch Lehrer an höheren Schulen zu (Studien-)Professoren oder Gymnasial-Professoren ernannt werden. Bis 1918 war das in ganz Deutschland üblich. In [[Preußen]] war der Professor ein Oberlehrer, der an einer höheren Lehranstalt mindestens 10 Jahre unterrichtet hatte. In Österreich erhalten Lehrer, sobald sie ein festes Dienstverhältnis an Gymnasien und Technischen Hochschulen haben, den Berufstitel Professor.
* Nicht jeder Professor bekleidet eine Professur.
* Nicht jeder Professor bekleidet eine Professur.


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== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* Außerordentlicher Professor, außerplanmäßiger Professor, [[Honoraprofessor]].
* Außerordentlicher Professor, außerplanmäßiger Professor, [[Honorarprofessor]].


== Weblinks ==
== Weblinks ==
* {{Wikipedia-Link|Professor}}
* {{Wikipedia-Link|Professor}}
* {{Wikipedia-Link|Hochschullehrer}}
* {{Wikipedia-Link|Honorarprofessor}}
* {{Wikipedia-Link|Doktor}}
* {{Wikipedia-Link|Lizenziat}}


== Quelle ==
* {{Genealogisch-Etymologisches Lexikon (Barth) 1 Deutsch}} → S. 777
{{Normdaten|TYP=s|GND=4025243-7}}
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie:Lateinischer Begriff]]
[[Kategorie:Lateinischer Begriff]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]

Aktuelle Version vom 31. März 2022, 02:44 Uhr

Amts- und Berufsbezeichnung


Professor

Ist ein akademischer Titel sowie die Amts- und Berufsbezeichnung des Inhabers einer Professur (eines Lehramts als Professor bzw. eines Lehrstuhls). Anders als etwa beim Doktorgrad handelt es sich nicht um einen akademischen Grad.

  • Zur röhmischen Zeit ein Lehrer für Grammatik, später der Rhetorik.
  • Zuerst seit ca. 1400 bei theologischen Universitäten zunächst als Doktor. Erst seit 1600 ein Titel der öffentlichen Lehrer an einem akademischen Gymnasium, besonders an einer Universität. Zum Unterschied von den einfach Graduierten wie Doktor oder Lizentiat.
  • Im 19. Jahrh. kam noch der Honorarprofessor auf.
  • Heute ein akademischer Titel bzw. Amtsbezeichnung für Hochschullehrer und Forscher.
  • In Österreich hat der Professor den Titel Universitäts-Professor, da die Bezeichnung auch an höheren Schulen üblich ist.
  • Für wissenschaftliche und künstlerische Verdienste verliehener Titel. In Österreich nur vom Bundespräsidenten.
  • In Süddeutschland können auch Lehrer an höheren Schulen zu (Studien-)Professoren oder Gymnasial-Professoren ernannt werden. Bis 1918 war das in ganz Deutschland üblich. In Preußen war der Professor ein Oberlehrer, der an einer höheren Lehranstalt mindestens 10 Jahre unterrichtet hatte. In Österreich erhalten Lehrer, sobald sie ein festes Dienstverhältnis an Gymnasien und Technischen Hochschulen haben, den Berufstitel Professor.
  • Nicht jeder Professor bekleidet eine Professur.

Professur

  • Von lateinisch profiteri ‚bekennen‘ in der Bedeutung „sich öffentlich als Lehrer zu erkennen geben“ bezeichnet im deutschen Sprachraum primär eine Stellung als Hochschullehrer.

Abkürzung

  • Prof.

Siehe auch

Weblinks

Quelle


Normdaten (Sachbegriff): GND: 4025243-7