Sächsische Gerichtsbücher: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Sächsischen Gerichtsbücher''' sind im [[Hauptstaatsarchiv Dresden]] archiviert als Bestand '''12613 - Gerichtsbücher'''. | Die '''Sächsischen Gerichtsbücher''' sind im [[Hauptstaatsarchiv Dresden]] archiviert als Bestand '''12613 - Gerichtsbücher''' mit einem Gesamtumfang von rd. 2300 laufenden Metern. Die Gerichtsbücher umfassen den Zeitraum von 1412 - 1856; der Bestand ist vollständig verfilmt und kann über Schutzfilme im Hauptstaatsarchiv Dresden und im Staatsarchiv Leipzig genutzt werden. | ||
;Geschichte: Unter Gerichtsbüchern versteht man alle bis in das 19. Jahrhundert hinein bei den Lokalbehörden geführten Bücher, in die Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingetragen wurden, v. a. Grundstückskäufe und -verpfändungen, aber auch Nachlass- und Vormundschaftsangelegenheiten. Diese Eintragungen besaßen den Charakter und die Beweiskraft von Urkunden. Die Aufzeichnung von Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit und die Aufbewahrung an öffentlicher Stelle begann schon im 13. Jahrhundert, in größerem Umfang geschah dieses bei den lokalen Ämtern, Patrimonialgerichten und kleineren Städten aber erst im 16. Jahrhundert. Die Gerichtsbücher sind in Sachsen in der Regel nicht wesentlich über die Jahre 1845/1855 hinaus weiter geführt worden. Mit Gesetz vom 06.11.1843 wurde angeordnet, dass bei allen Gerichtsbehörden, die Gerichtsbarkeit über Immobilien auszuüben hatten, Grund- und [[Hypothekenbuch|Hypothekenbücher]] zu führen waren, die die Gerichtsbücher ersetzten. | |||
;Geschichte: Unter Gerichtsbüchern versteht man alle bis in das 19. Jahrhundert hinein bei den Lokalbehörden geführten Bücher, in die Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingetragen wurden, v. a. Grundstückskäufe und -verpfändungen, aber auch Nachlass- und Vormundschaftsangelegenheiten. Diese Eintragungen besaßen den Charakter und die Beweiskraft von Urkunden. Die Aufzeichnung von Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit und die Aufbewahrung an öffentlicher Stelle begann schon im 13. Jahrhundert, in größerem Umfang geschah dieses bei den lokalen Ämtern, Patrimonialgerichten und kleineren Städten aber erst im 16. Jahrhundert. Die Gerichtsbücher sind in Sachsen in der Regel nicht wesentlich über die Jahre 1845/1855 hinaus weiter geführt worden. Mit Gesetz vom 06.11.1843 wurde angeordnet, dass bei allen Gerichtsbehörden, die Gerichtsbarkeit über Immobilien auszuüben hatten, Grund- und Hypothekenbücher zu führen waren, die die Gerichtsbücher ersetzten. | |||
;Bestandsinhalt: Von folgenden Amtsgerichten abgegebene Gerichtsbücher (Kaufbücher, Konsensbücher, Schöppenbücher, Testamentsbücher, Vormundschaftsbücher) von Ämtern, Städten, Grundherrschaften: Adorf (Vogtland).- Altenberg.- Annaberg.- Aue.- Auerbach.- Augustusburg.- Bautzen.- Bernstadt.- Bischofswerda.- Borna.- Brand-Erbisdorf.- Burgstädt.- Chemnitz.- Colditz.- Crimmitschau.- Dippoldiswalde.- Döbeln.- Dresden.- Ebersbach.- Ehrenfriedersdorf.- Eibenstock.- Elsterberg (Vogtland).- Falkenstein (Vogtland).- Frankenberg.- Frauenstein.- Freiberg.- Freital.- Frohburg.- Geithain.- Glauchau.- Grimma.- Großenhain.- Großschönau.- Hainichen.- Hartenstein.- Herrnhut.- Hohenstein-Ernstthal.- Jöhstadt.- Johanngeorgenstadt.- Kamenz.- Kirchberg.- Klingenthal.- Königsbrück.- Königstein.- Kötzschenbroda.- Lauenstein.- Bad Lausick.- Leipzig.- Leisnig.- Lengefeld (Erzgebirge).- Lengenfeld (Vogtland).- Lichtenstein-Callnberg.- Limbach.- Löbau.- Lößnitz.- Lommatzsch.- Marienberg.- Markneukirchen.- Markranstädt.- Meerane.- Meißen.- Mittweida.- Mügeln.- Neusalza-Spremberg.- Neustadt.- Niesky.- Nossen.- Oberwiesenthal.- Oederan.- Oelsnitz (Vogtland).- Olbernhau.- Oschatz.- Ostritz.- Pausa.- Pegau.- Penig.- Pirna.- Plauen (Vogtland).- Pulsnitz.- Radeberg.- Radeburg.- Reichenau.- Reichenbach (Vogtland).- Riesa.- Rochlitz.- Rötha.- Rosswein.- Sayda.- Schandau.- Scheibenberg.- Schirgiswalde.- Schneeberg.- Schöneck (Vogtland).- Schwarzenberg.- Sebnitz.- Stollberg.- Stolpen.- Taucha.- Tharandt.- Treuen.- Waldenburg (Sachsen).- Waldheim.- Werdau.- Wildenfels.- Wilsdruff.- Wolkenstein.- Wurzen.- Zittau.- Zöblitz.- Zschopau.- Zwenkau.- Zwickau.- Zwönitz. | ;Bestandsinhalt: Von folgenden Amtsgerichten abgegebene Gerichtsbücher (Kaufbücher, Konsensbücher, Schöppenbücher, Testamentsbücher, Vormundschaftsbücher) von Ämtern, Städten, Grundherrschaften: Adorf (Vogtland).- Altenberg.- Annaberg.- Aue.- Auerbach.- Augustusburg.- Bautzen.- Bernstadt.- Bischofswerda.- Borna.- Brand-Erbisdorf.- Burgstädt.- Chemnitz.- Colditz.- Crimmitschau.- Dippoldiswalde.- Döbeln.- Dresden.- Ebersbach.- Ehrenfriedersdorf.- Eibenstock.- Elsterberg (Vogtland).- Falkenstein (Vogtland).- Frankenberg.- Frauenstein.- Freiberg.- Freital.- Frohburg.- Geithain.- Glauchau.- Grimma.- Großenhain.- Großschönau.- Hainichen.- Hartenstein.- Herrnhut.- Hohenstein-Ernstthal.- Jöhstadt.- Johanngeorgenstadt.- Kamenz.- Kirchberg.- Klingenthal.- Königsbrück.- Königstein.- Kötzschenbroda.- Lauenstein.- Bad Lausick.- Leipzig.- Leisnig.- Lengefeld (Erzgebirge).- Lengenfeld (Vogtland).- Lichtenstein-Callnberg.- Limbach.- Löbau.- Lößnitz.- Lommatzsch.- Marienberg.- Markneukirchen.- Markranstädt.- Meerane.- Meißen.- Mittweida.- Mügeln.- Neusalza-Spremberg.- Neustadt.- Niesky.- Nossen.- Oberwiesenthal.- Oederan.- Oelsnitz (Vogtland).- Olbernhau.- Oschatz.- Ostritz.- Pausa.- Pegau.- Penig.- Pirna.- Plauen (Vogtland).- Pulsnitz.- Radeberg.- Radeburg.- Reichenau.- Reichenbach (Vogtland).- Riesa.- Rochlitz.- Rötha.- Rosswein.- Sayda.- Schandau.- Scheibenberg.- Schirgiswalde.- Schneeberg.- Schöneck (Vogtland).- Schwarzenberg.- Sebnitz.- Stollberg.- Stolpen.- Taucha.- Tharandt.- Treuen.- Waldenburg (Sachsen).- Waldheim.- Werdau.- Wildenfels.- Wilsdruff.- Wolkenstein.- Wurzen.- Zittau.- Zöblitz.- Zschopau.- Zwenkau.- Zwickau.- Zwönitz. | ||
;Findmittel: Findbuch 112 Bde. um 1924 - 1963 | ;Findmittel: Das alte Findbuch (112 Bde., entstanden um 1924 - 1963) ist seit September 2016 ersetzt durch die Erschließungsinformationen im Portal [http://www.saechsische-gerichtsbuecher.de/projekt/ Sächsische Gerichtsbücher]. Es ist Ergebnis eines durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft geförderten Projektes, in dessen Rahmen über 25.000 Gerichtsbücher (auch aus weiteren sächsischen Archiven) mit einer Laufzeit von 1359 bis 1914 erfasst wurden. Dabei wurden mehr als 218.000 Einträge zu ca. 4.700 Orten und 1.350 Gerichtsstellen ermittelt. Diese Erschließungsinformationen sind in Kooperation mit dem Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde e. V. (ISGV) auf der Website »Sächsische Gerichtsbücher« veröffentlicht worden. Die Online-Recherche ist über eine Ortssuche sowie über eine Suche nach Gerichtsstellen möglich. Die ortsbezogenen Daten sind darüber hinaus mit dem »Digitalen Historischen Ortsverzeichnis von Sachsen« und dem »Repertorium Saxonicum« des ISGV verknüpft. | ||
Die [[Findbuch|Findbücher]] zu den Sächsischen Gerichtsbüchern sind von den [[Mormonen]] verfilmt worden. | Die Gerichtsbücher selbst, aber auch die [[Findbuch|Findbücher]] zu den Sächsischen Gerichtsbüchern sind von den [[Mormonen]] verfilmt worden. | ||
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[[Kategorie:Sachsen]] | [[Kategorie:Sachsen]] |
Aktuelle Version vom 17. September 2016, 12:34 Uhr
Die Sächsischen Gerichtsbücher sind im Hauptstaatsarchiv Dresden archiviert als Bestand 12613 - Gerichtsbücher mit einem Gesamtumfang von rd. 2300 laufenden Metern. Die Gerichtsbücher umfassen den Zeitraum von 1412 - 1856; der Bestand ist vollständig verfilmt und kann über Schutzfilme im Hauptstaatsarchiv Dresden und im Staatsarchiv Leipzig genutzt werden.
- Geschichte
- Unter Gerichtsbüchern versteht man alle bis in das 19. Jahrhundert hinein bei den Lokalbehörden geführten Bücher, in die Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingetragen wurden, v. a. Grundstückskäufe und -verpfändungen, aber auch Nachlass- und Vormundschaftsangelegenheiten. Diese Eintragungen besaßen den Charakter und die Beweiskraft von Urkunden. Die Aufzeichnung von Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit und die Aufbewahrung an öffentlicher Stelle begann schon im 13. Jahrhundert, in größerem Umfang geschah dieses bei den lokalen Ämtern, Patrimonialgerichten und kleineren Städten aber erst im 16. Jahrhundert. Die Gerichtsbücher sind in Sachsen in der Regel nicht wesentlich über die Jahre 1845/1855 hinaus weiter geführt worden. Mit Gesetz vom 06.11.1843 wurde angeordnet, dass bei allen Gerichtsbehörden, die Gerichtsbarkeit über Immobilien auszuüben hatten, Grund- und Hypothekenbücher zu führen waren, die die Gerichtsbücher ersetzten.
- Bestandsinhalt
- Von folgenden Amtsgerichten abgegebene Gerichtsbücher (Kaufbücher, Konsensbücher, Schöppenbücher, Testamentsbücher, Vormundschaftsbücher) von Ämtern, Städten, Grundherrschaften: Adorf (Vogtland).- Altenberg.- Annaberg.- Aue.- Auerbach.- Augustusburg.- Bautzen.- Bernstadt.- Bischofswerda.- Borna.- Brand-Erbisdorf.- Burgstädt.- Chemnitz.- Colditz.- Crimmitschau.- Dippoldiswalde.- Döbeln.- Dresden.- Ebersbach.- Ehrenfriedersdorf.- Eibenstock.- Elsterberg (Vogtland).- Falkenstein (Vogtland).- Frankenberg.- Frauenstein.- Freiberg.- Freital.- Frohburg.- Geithain.- Glauchau.- Grimma.- Großenhain.- Großschönau.- Hainichen.- Hartenstein.- Herrnhut.- Hohenstein-Ernstthal.- Jöhstadt.- Johanngeorgenstadt.- Kamenz.- Kirchberg.- Klingenthal.- Königsbrück.- Königstein.- Kötzschenbroda.- Lauenstein.- Bad Lausick.- Leipzig.- Leisnig.- Lengefeld (Erzgebirge).- Lengenfeld (Vogtland).- Lichtenstein-Callnberg.- Limbach.- Löbau.- Lößnitz.- Lommatzsch.- Marienberg.- Markneukirchen.- Markranstädt.- Meerane.- Meißen.- Mittweida.- Mügeln.- Neusalza-Spremberg.- Neustadt.- Niesky.- Nossen.- Oberwiesenthal.- Oederan.- Oelsnitz (Vogtland).- Olbernhau.- Oschatz.- Ostritz.- Pausa.- Pegau.- Penig.- Pirna.- Plauen (Vogtland).- Pulsnitz.- Radeberg.- Radeburg.- Reichenau.- Reichenbach (Vogtland).- Riesa.- Rochlitz.- Rötha.- Rosswein.- Sayda.- Schandau.- Scheibenberg.- Schirgiswalde.- Schneeberg.- Schöneck (Vogtland).- Schwarzenberg.- Sebnitz.- Stollberg.- Stolpen.- Taucha.- Tharandt.- Treuen.- Waldenburg (Sachsen).- Waldheim.- Werdau.- Wildenfels.- Wilsdruff.- Wolkenstein.- Wurzen.- Zittau.- Zöblitz.- Zschopau.- Zwenkau.- Zwickau.- Zwönitz.
- Findmittel
- Das alte Findbuch (112 Bde., entstanden um 1924 - 1963) ist seit September 2016 ersetzt durch die Erschließungsinformationen im Portal Sächsische Gerichtsbücher. Es ist Ergebnis eines durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft geförderten Projektes, in dessen Rahmen über 25.000 Gerichtsbücher (auch aus weiteren sächsischen Archiven) mit einer Laufzeit von 1359 bis 1914 erfasst wurden. Dabei wurden mehr als 218.000 Einträge zu ca. 4.700 Orten und 1.350 Gerichtsstellen ermittelt. Diese Erschließungsinformationen sind in Kooperation mit dem Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde e. V. (ISGV) auf der Website »Sächsische Gerichtsbücher« veröffentlicht worden. Die Online-Recherche ist über eine Ortssuche sowie über eine Suche nach Gerichtsstellen möglich. Die ortsbezogenen Daten sind darüber hinaus mit dem »Digitalen Historischen Ortsverzeichnis von Sachsen« und dem »Repertorium Saxonicum« des ISGV verknüpft.
Die Gerichtsbücher selbst, aber auch die Findbücher zu den Sächsischen Gerichtsbüchern sind von den Mormonen verfilmt worden.
Findbücher: