Grundbuch: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (kein "Genealogischer Begriff")
K (Bot: Fix Begriffserklärung => Begriffsklärung)
 
(10 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
'''Diese Seite befindet sich im Aufbau bzw. der Überarbeitung'''
Zur Begriffsklärung des Grundbuches und seiner rechtlichen Bedeutung wird an dieser Stelle lediglich auf die Erläuterungen in wikipedia verwiesen.
 
Zur Begriffserklärung des Grundbuches und seiner rechtlichen Bedeutung wird an dieser Stelle lediglich auf die Erläuterungen in wikipedia verwiesen.
[http://de.wikipedia.org/wiki/Grundbuch#Quellen_.28Deutschland.29]
[http://de.wikipedia.org/wiki/Grundbuch#Quellen_.28Deutschland.29]


Zeile 8: Zeile 6:


=== Grundbuch ===
=== Grundbuch ===
Grundbücher werden über Grundstücke, Wohnungs- und Teileigentum oder Erbbaurechte geführt. Aus dem Grundbuch ist zu ersehen, wer Eigentümer ist. Außerdem sind dort die Belastungen und Verfügungsbeschränkungen eingetragen. Belastungen können beispielsweise Dienstbarkeiten (wie z.B. Wegerechte), Reallasten, Grundschulden oder Hypotheken  sein.




Zeile 14: Zeile 13:


==== Abteilung I., II. und III. ====
==== Abteilung I., II. und III. ====


=== Grundakte ===
=== Grundakte ===
Zeile 22: Zeile 20:
== Nutzungsmöglichkeiten ==
== Nutzungsmöglichkeiten ==


'''Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln'''


[[Kategorie:Quellengattung]]
[[Kategorie:Quellengattung]]
== Weblinks==
* Landesarchiv NRW Abt. Westfalen, [http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=1&id=0750&tektId=1897 '''Findbuch Q 500 Grundbücher''']
* Landesarchiv NRW Abt. Ostwestfalen-Lippe in Detmold, Findbuch Grundbücher, Bestand D 23 A. Es ist 2014 noch nicht online.

Aktuelle Version vom 27. Oktober 2023, 00:12 Uhr

Zur Begriffsklärung des Grundbuches und seiner rechtlichen Bedeutung wird an dieser Stelle lediglich auf die Erläuterungen in wikipedia verwiesen. [1]


Aufbau und Nutzung

Grundbuch

Grundbücher werden über Grundstücke, Wohnungs- und Teileigentum oder Erbbaurechte geführt. Aus dem Grundbuch ist zu ersehen, wer Eigentümer ist. Außerdem sind dort die Belastungen und Verfügungsbeschränkungen eingetragen. Belastungen können beispielsweise Dienstbarkeiten (wie z.B. Wegerechte), Reallasten, Grundschulden oder Hypotheken sein.


Bestandsverzeichnis

Abteilung I., II. und III.

Grundakte

Die Grundakte ist für den Heimat- und Familienforscher die wesentliche Quelle aus dem Bereich des Grundbuches. In ihr werden alle Belege, Urkunden, Erbbescheinigungen und Schriftstücke gesammelt, welche zur Fortführung des Grundbuch dem federführenden Amtsgericht (Grundbuchamt) von Notaren, Banken u.a. eingereicht werden. Grundsätzlich gehört die Grundakte zu einem Grundbuchblatt und trägt so auch dessen Blattnummer. Sie ist daher bis zu ihrer Schließung und Abgabe an ein Landesarchiv von einer Nutzung ausgeschlossen.

Nutzungsmöglichkeiten

Weblinks

  • Landesarchiv NRW Abt. Westfalen, Findbuch Q 500 Grundbücher
  • Landesarchiv NRW Abt. Ostwestfalen-Lippe in Detmold, Findbuch Grundbücher, Bestand D 23 A. Es ist 2014 noch nicht online.