Definitor: Unterschied zwischen den Versionen

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Berufsbezeichnung
;Berufsbezeichnung
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* Difinitor (lat.)
** = (MA) der Bestimmer, Verordner, der '''Begriffsbestimmer'''
** = 17./ 18. Jhdt. '''Schlußprüfer'''


'''Bedeutung:''' Schlussprüfer bei einer "Definitorialprüfung" (Schlußprüfung)
;Herkunft
:aus dem Lateinischen stammend; auch '''diffinitor'''
: von '''definio'''
:: abgrenzen
:: genau bestimmen, festlegen
:: einschränken, beschränken
 
;Bedeutung <ref>{{Haberkern-Wallach}}</ref>
: '''a)''' im weiteren Sinne Gehilfe eines Ordensoberen, im engeren Sinne bei einigen Mönchsorden Vorsteher kleinerer Bezirke (definitiones - festgelegte Bereiche) einer Ordensprovinz und Besitzer des Provinzials auf den Provinzialkapiteln bzw. im Ausschuss des Generalkapitels
: '''b)''' (Kammerer) Helfer des Dekans in Finanzangelegenheiten, auch sein Stellvertreter und interimistischer Verwalter des Dekanats
: '''c)''' Superintendent
 
;Bedeutung <ref>Duden, Das Fremdwörterbuch, 7. Auflage, Mannheim 2001 (CD-Rom)</ref>
: '''1)''' Verwaltungsbeamter der katholischen Kirche in einem Bistum oder Dekanat
: '''2)''' Rat, Visitator oder gewählter Leiter des Generalkapitels (im Mönchswesen)
 
;Bedeutung <ref>Ausfühliches Lateinisch-Deutsches Handwörterbuch (Aus den Quellen zusammengetragen…) Karl Ernst Georges 1. Band, Hahnsche Buchhandlung Hannover (1998) ISBN 3-7752-5283-5 </ref>
: * im Mittelalter der Bestimmer, Verordner, der '''Begriffsbestimmer'''
 
;Bedeutung <ref>„Die Amtssprache.“ Verdeutschung der hauptsächlichsten im Verkehre der Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie in Rechts- und Staatswissenschaften gebrauchten Fremdwörter, Bearbeitung: Landgerichtsrat Karl Bruns in Torgau (1892)</ref>
: * 1892 (Hessen) Definitorialprüfung = Schlußprüfung
 
== Quellen ==
<references/>


[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie:Lateinischer Begriff]]
[[Kategorie:Lateinischer Begriff]]

Aktuelle Version vom 22. Dezember 2006, 08:22 Uhr

Berufsbezeichnung
Herkunft
aus dem Lateinischen stammend; auch diffinitor
von definio
abgrenzen
genau bestimmen, festlegen
einschränken, beschränken
Bedeutung [1]
a) im weiteren Sinne Gehilfe eines Ordensoberen, im engeren Sinne bei einigen Mönchsorden Vorsteher kleinerer Bezirke (definitiones - festgelegte Bereiche) einer Ordensprovinz und Besitzer des Provinzials auf den Provinzialkapiteln bzw. im Ausschuss des Generalkapitels
b) (Kammerer) Helfer des Dekans in Finanzangelegenheiten, auch sein Stellvertreter und interimistischer Verwalter des Dekanats
c) Superintendent
Bedeutung [2]
1) Verwaltungsbeamter der katholischen Kirche in einem Bistum oder Dekanat
2) Rat, Visitator oder gewählter Leiter des Generalkapitels (im Mönchswesen)
Bedeutung [3]
* im Mittelalter der Bestimmer, Verordner, der Begriffsbestimmer
Bedeutung [4]
* 1892 (Hessen) Definitorialprüfung = Schlußprüfung

Quellen

  1. HABERKERN, Eugen und WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Zwei Bände, 7. Auflage, Tübingen 1987.
  2. Duden, Das Fremdwörterbuch, 7. Auflage, Mannheim 2001 (CD-Rom)
  3. Ausfühliches Lateinisch-Deutsches Handwörterbuch (Aus den Quellen zusammengetragen…) Karl Ernst Georges 1. Band, Hahnsche Buchhandlung Hannover (1998) ISBN 3-7752-5283-5
  4. „Die Amtssprache.“ Verdeutschung der hauptsächlichsten im Verkehre der Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie in Rechts- und Staatswissenschaften gebrauchten Fremdwörter, Bearbeitung: Landgerichtsrat Karl Bruns in Torgau (1892)