Angelobt: Unterschied zwischen den Versionen

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;Bedeutung: gerichtlich versprochen, beschworen
;Bedeutung: öffentlich, gerichtlich versprochen, beschworen


===Beispiel===
===Beispiel===

Aktuelle Version vom 24. Mai 2018, 12:42 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > angelobt

Amtssprache

  • angelobt


Bedeutung
öffentlich, gerichtlich versprochen, beschworen

Beispiel

Fußnoten

  1. Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 1/2