Schuhbank: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 2. November 2017, 10:01 Uhr
Erklärung
- Bedeutung
- Verkaufsstätte eines Schuhmachers, zB. in einer gemeinsame Markthalle oder in einem Schuhhaus als gemeinsame Verkaufsstätte und Warenniederlage der Schuhmacher, Lohgerber und auswärtigen Schuhhändler [1]
Beispiel
- Leobschütz: Beschreibung der lokalen Wirtschaft im Deutschen Städtebuch von 1939. [2]
Fußnoten
- ↑ Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. - ↑ Quelle: Kayser, Prof. Dr. Erich: Deutsches Städtebuch Band 1, Norddeutschland.