Schuhbank: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. November 2017, 10:01 Uhr

Erklärung


Bedeutung
Verkaufsstätte eines Schuhmachers, zB. in einer gemeinsame Markthalle oder in einem Schuhhaus als gemeinsame Verkaufsstätte und Warenniederlage der Schuhmacher, Lohgerber und auswärtigen Schuhhändler [1]

Beispiel

  • Leobschütz: Beschreibung der lokalen Wirtschaft im Deutschen Städtebuch von 1939. [2]

Fußnoten

  1. Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)
    Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm.
  2. Quelle: Kayser, Prof. Dr. Erich: Deutsches Städtebuch Band 1, Norddeutschland.