Kataster: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff '''Kataster''' leitet sich von dem ital. catastro = Zins- oder [[Steuerliste|Steuerregister]] ab, was letztlich den Zweck der Anlegung erklärt. Im Kern handelt es sich bei einem Kataster um ein Verzeichnis gleichartiger Gegenstände, im vorliegenden Fall von Grundstücken.


== Kataster ==
Der heute gebräuchliche Oberbegriff Liegenschaftskataster bezeichnet die Gesamtheit der Karten und Bücher, die zum Nachweis der Grundstücke nach Ihrer Form, Beschaffenheit, Beschreibung und Grenzen geführt werden. Zu diesen Arbeiten sind entsprechend der jeweiligen Richtlinien (Vermessungssache ist Ländersache) die jeweiligen Katasterämter, ggfs. auch Vermessungs- und Katasterämter, Liegenschaftsämter oder in Einzelfällen z.B. auch Flurbereinigungsbehörden befugt. Im Zuge der Automatisierung zahlreicher Arbeitsvorgänge können nach Erlaß entsprechender Landesbestimmungen auch die "Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI)" mit der Fortführung betraut werden bzw. diese in Teilen ausführen.


Der Begriff Kataster leitet sich von dem ital. catastro = Zins- oder Steuerregister ab, was letztlich den Zweck der Anlegung erklärt. Im Kern handelt es sich bei einem Kataster um ein Verzeichnis gleichartiger Gegenstände, im vorliegenden Fall von Grundstücken.  
An dieser Stelle soll lediglich ein Abriss der geschichtlichen Entwicklung von den ursprünglichen Steuerregistern bis hin zu einem modernen Liegenschaftskataster gezeichnet werden. Einde detaillierte Ausarbeitung für alle Landesteile und ehem. Herrschaften kann in diesem Rahmen nur scheitern.


Der heute gebräuchliche Oberbegriff Liegenschaftskataster bezeichnet die Gesamtheit der Karten und Bücher, die zum Nachweis der Grundstücke nach Ihrer Form, Beschaffenheit, Beschreibung und Grenzen geführt werden. Zu diesen Arbeiten sind entsprechend der jeweiligen Richtlinien (Vermessungssache ist Ländersache) die jeweiligen Katasterämter, ggfs. auch Vermessungs- und Katastermäter, Liegenschaftsämter oder in Einzelfällen auch Flurbereinigungsbehörden befugt. Im Zuge der Automatisierung zahlreicher Arbeitsvorgänge können nach Erlaß entsprechender Landesbestimmungen auch die am öffentlichen Glauben teilnehmenden "Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI)" mit der Fortführung betraut werden bzw. diese in Teilen ausführen.
Ziel ist die Nutzungsmöglichkeiten für den Heimat- und Familienforscher aufzuzeigen und Berührungsängste gegenüber diesen weitgehend unerschlossenen und für den Laien oft schwer nutzbaren Unterlagen und Dokumenten abzubauen. Stellt doch das Kataster, hier insbesondere die Altbestände vor Aufstellung des Neuen Liegenschaftskatasters (NLK) - in NRW ab 1957 -, eine unerschöpfliche Quelle dar.


An dieser Stelle soll lediglich ein Abriss der geschichtlichen Entwicklung von den ursprünglichen Steuerregistern bis hin zu einem modernen Liegenschaftskataster gezeichnet werden. Einde detaillierte Ausarbeitung für alle Landesteile und ehem. Herrschaften kann in diesem Rahmen nur scheitern.
== '''Geschichtlicher Abriss - Entstehung des Liegenschaftskatasters''' ==


Ziel ist die Nutzungsmöglichkeiten für den Heimat- und Familienforscher aufzuzeigen und Berührungsängste gegenüber diesen weitgehend unerschlossenen und für den Laien oft schwer nutzbaren Akten abzubauen. Stellt doch das Kataster, hier insbesondere die Altbestände vor Aufstellung des Neuen Liegenschaftskatasters (NRW 1957), eine unerschöpfliche Quelle dar.
== '''Liegenschaftskataster''' ==


== '''Liegenschaftskataster''' ==
Das Liegenschaftskataster gliedert sich in drei Teile:  
Das Liegenschaftskataster gliedert sich in drei Teile:  
Katasterkartenwerk
* Katasterkartenwerk
Katasterbuchwerk  
* Katasterbuchwerk  
Katasterzahlenwerk
* Katasterzahlenwerk
Einer dieser, wäre ohne den anderen nicht denkbar, will heissen: Katasterkarte (modern: ALK = Automatisierte Liegenschaftskarte) wie auch Liegenschaftsbuch (ALB = Automatisiertes Liegenschaftsbuch) beinhalten Informationen aus dem Buch- und dem Zahlenwerk. Zugleich bilden das Liegenschaftskataster Grundlage für zahlreiche Folgeprodukte. So werden die das Grundstück nach Lage, Größe und Art- der Nutzung beschreibenden Informationen in das Grundbuch (bis zur im Aufbau befindlichen Umstellung auf ein automasiert erstelltes bzw. geführtes) nachrichtlich aus dem ALB übernommen. Die ALK stellt die Grundlage für viele Kartenwerke kleinerer Maßstäbe dar (Arbeitsblatt 1:2500, DGK 5 und aus diesen resultierend auch z.B. TK 25).
 
Einer dieser wäre ohne den anderen nicht denkbar, will heissen: Katasterkarte (modern: ALK = Automatisierte Liegenschaftskarte) wie auch Liegenschaftsbuch (ALB = Automatisiertes Liegenschaftsbuch) beinhalten Informationen aus dem Buch- und dem Zahlenwerk. Zugleich ist das Liegenschaftskataster Grundlage für zahlreiche Folgeprodukte. So werden die das Grundstück nach Lage, Größe und Art der Nutzung beschreibenden Angaben nachrichtlich aus dem ALB in das [[Grundbuch]] übernommen (bis zu der im Aufbau befindlichen Umstellung auf ein automasiert erstelltes bzw. geführtes Grundbuch). Die ALK stellt die Grundlage für viele Kartenwerke kleinerer Maßstäbe dar (Arbeitsblatt 1:2500, DGK 5 und aus diesen resultierend auch z.B. TK 25).
 
Die nachfolgende Beschreibung der für den Forscher einsehbaren Bestandteile des Liegenschaftskatasters bezieht sich ausdrücklich auf deren Beschaffenheit und Aufbau vor Erstellung des Neuen Liegenschaftskatasters, also prinzipiell auf das Preußische Kataster. Vermessungen oder z.B. auch Landmaßbücher aus der Zeit vor 1800/1815 sind, so weit erhalten, überwiegend in den Hauptstellen der jeweils zuständigen Landesarchive (s.u.) einsehbar. Auf diesen quantitativ äußerst kleinen Teil der Quelle "Kataster" wird in der Folge nicht eingegangen, da sich diese Dokumente entweder durch ihren Namen selbst erklären oder aber in dem vorausgegangenem geschichtlichen Abriss hinsichtlich ihres Inhalts benannt wurden.
 
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=== Katasterkartenwerk ===
=== Katasterkartenwerk ===


* Hauptkarte
==== Hauptkarte ====
* Urkarte
Im Zuge der Urkatastrierung wurde für jede Bürgermeisterei als Übersichtskarte eine sogenannte "Hauptkarte" angefertigt. Diese beinhaltet in übersichtlichen Maßstäben (z.B. 1:10.000 oder 1:20.000) eine generalisierte Wiedergabe der als Einzelblätter erstellten Inselkarten. Weiter gibt sie die Einteilung in Gemarkungen (i.d.R. identisch mit den politischen Gemeinden) und ggfs. auch deren Unterteilung in Fluren wieder.
* Inselkarte
Über die innerhalb einer Bürgermeisterei gelegenen Gemarkungen (Gemeinden) wurde eine weitere Hauptkarte angeferigt. Diese, in einem größeren Maßstab (z.B. 1:5.000) ausgearbeitet, diente als Übersichtskarte über die Flurabteilung zur schnellen Auffindung der zur Einsicht erforderlichen Detailunteralgen (Inselkarte etc.).
* Rahmenkarte
 
* Supplementkarte
==== Urkarte (Inselkarte) ====
* Schätzungskarte
Ursprünglich wurde die Urkarte (= die erste auf witterungsbeständigen bzw. verzugsfreien Karton angefertigte Karte; in Folge Neuaufbau des Katasterkartenwerks kann es entsprechend Urkarten aus verschiedenen Jahrgängen geben) als Inselkarte ausgearbeitet. Eine Inselkarte bildete einen Teil (Flur, Teil einer Flur) der neuvermessenen und kartierten Gemarkung ab, ohne angrenzende Fluren derselben Gemarkung oder benachbarter Gemarkungen blattfüllend inhaltlich anzudeuten. 
 
Die in Nutzung befindliche Urkarte wurde auch als Flurkarte bezeichnet (nach Einführung des NLK: Amtskarte); Ergänzungen bzw. Fortführungen wurden laufend in "rot" eingetragen. In Fortfall gekommene Darstellungen (z.B. abgebrochene Aufbauten oder durch Teilung oder Vereinigung veränderte Grenzziehungen) entsprechend rot gekreuzt. Diese Praxis wurde prinzipiell bis zur Einführung der "Digitalen Karte" beibehalten (seit 1979 (NRW) konnte die Amtskarte in Fortfall kommen). Wobei mit Einführung des NLK zusätzlich eine sogenannte Flurkartenpause (Folie) geführt wurde. Diese bildete - im Gegensatz zu der Amtskarte - ausschließlich den aktuellen Katasternachweis ab. Durch ihre starke Beanspruchung durch zahlreiche Veränderungen des Katasters wurden die Amtskarten (Stadtlagen mit großem Veränderungsbedarf) im Laufe der Zeit jedoch immer unpraktikabler bzw. unübersichtlicher. Diesem Umstand wurde bisweilen durch einen Neudruck an Hand der parallel geführten Flurkartenpause abgeholfen.
 
Die Maßstäbe der Inselkarten waren entsprechend der Nutzung und der Bedeutung des Gebietes (dichte Bebauung einer Großstadt bis ländliche Gebiete) stark unterschiedlich. Als größter Maßstab ist 1:312,5 anzutreffen, in Waldlagen ist auch 1:5.000 möglich (1:312,5, 1:625, 1:1.250, 1:2.500, 1:5.000). Dies hatte u.a. zum Nachteil, dass unabhängig von Verzerrungen und Kartier- bzw. Umdruckmängeln selbst innerhalb einer Gemarkung ein blattschnittfreies aneinandersetzen mehrerer Inselkarten nicht immer möglich war.
 
Auf Grund der beschriebenen Fortführungspraxis schliesst sich der Wunsch vieler Heimatforscher aus, eine Ur- oder Katasterkarte mit dem Stand eines bestimmten Jahres zu erhalten. Außer dieses Jahr wäre zufälligerweise identisch mit dem Jahr der Erstellung der Urkarte und diese läge noch in unveränderter Form vor.
 
==== Rahmenkarte ====
 
Die Flur- oder Gemarkungsunabhängige Darstellung von Teilen der Landoberfläche wird als Rahmenkarte bezeichnet. Der Rahmen wird hierbei durch ein Raster gebildet, dass durch das dem Kartenwerk zu Grunde liegende Koordinatensystem vorgegeben ist. Im wesentlichen wurden bis zur Katasterneuanlage in Folge von Flurbereinigungsverfahren, durch Kriegsverlust oder zur Kartenerneuerung die Inselkarten tlw. bis zur Einführung der Digitalen Karte beibehalten.
 
Im Zuge der Umstellung auf erste Rahmenkarten (ca. 1910-1930) wurde zumeist noch das Soldner-System verwandt. Hier war z.B. der Dachreiter des Kölner Dom der Nullpunkt. Maßgeblich für den wesentlichen Bestand, auch des heutigen Katasterkartenwerks, ist das Gauß-Krüger-Koordinatensystem. Bis Ende dieses Jahrzehnts soll jedoch die Umstellung auf das Satelittengestützte System ETRS89 abgeschlossen sein.
 
Der Heimat- und Familienforscher wird in der Regel Inselkarten vorfinden.
 
===== Inhalt =====
 
Die Ur-, Insel-, Amts- oder Rahmenkarte bildet alle Grundstücke und eingemessenen baulichen Anlagen nach ihrer Lage ab. Ferner sind eingetragen: Die Flur- oder Gewannenbezeichnungen, Flurstücks- und Hausnummern, Straßennamen, Gewässer, Brunnen und ggfs. auch Wegekreuze und andere topographische Einrichtungen. Zur weiteren Recherche sind insbesondere die Flur- und Flurstücksnummer von Bedeutung.
 
==== Supplementkarte ====
 
Zum Zwecke der maßstäblichen (vergrößerten) Abbildung von Veränderungen, insbesondere auch wenn sich die Eintragung des "Neuen" Bestands auf Grund des Maßstabs oder Abbildungszustands in der eigentlichen Flur- oder Amtskarte als unpraktikabel erwies, erfolgte eine Neukartierung dieses Ausschnitts auf einem separaten Karton. Dieser kann in der Ausdehnung von DIN A3 bis DIN A0 reichen und ggfs. auch Ausschnitte (Supplemente) verschiedener Fortführungen abbilden. Diese Supplemente können aus nur einem zu teilenden Grundstück aber auch einer (fast) vollständigen Inselkarte bestehen. Wurde diese nämlich ursprünglich auf Grund starker agrarischer Nutzung oder minderwertiger Katasteraufnahme in z.B. 1:2.500 erstellt, konnte es durchaus zur Neukartierung in Form von Beiblättern oder Supplementen kommen. Dieser neukartierte Teil wurde dann auf der eigentlichen Ur- oder Inselkarte nicht mehr fortgeführt und rot gekreuzt.
Bei der Nutzung von Katasterkarten in den einschlägigen Archiven ist dies bei Bestellung insofern zu bedenken, als das alle Karten einer Flur angefordert werden sollten.
 
==== Schätzungskarte ====
 
Als Schätzungskarte wird eine Deckfolie zur Amts- oder Flurkarte bezeichnet, die zuvorderst in landwirtschaftlich genutzten Gebieten Angaben zur Klassifizierung des eingeschätzten Grund- und Bodens beinhaltet. In Folge Überalterung der Einschätzungsergebnisse des 19. Jahrhunderts wurde am 16.10.1934 das "Gesetz über die Schätzung des Kulturbodens" erlassen, in NRW folgte 1955 der Schätzungskartenerlaß. Entsprechend ist das derzeitige Schätzungskartenwerk weitgehend den letzten 50 Jahre zugehörend. Für den Forscher dürfte die Karte als solches, zumal sie sich i.d.R. in den jeweiligen Fachämtern in Nutzung befindet, von geringerem Wert sein. Nicht zuletzt, da die praktischen Ergebnisse in die entsprechenden Bestandteile des Katasterbuchwerks eingearbeitet werden.
 
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=== Katasterbuchwerk ===
=== Katasterbuchwerk ===
* Flurbuch
Der für die Forschung bedeutenste Teil, zugleich aber wohl auch der am wenigsten genutzte, ist das sogenannte Katasterbuchwerk. Unter anderem beeinflusst von der Einführung des Grundbuch zu Ende des 19. Jahrhunderts, aber auch den stetig steigenden Anforderungen seitens Politik, Militär und Wirtschaft an Kataster wie Karten wandelten sich die Bestandteile des Buchwerks nicht nur hinsichtlich ihres Aufbaus sondern auch der Bezeichnung.
* Flurregister
Das Grundwerk in welches der Forscher zuerst Einsicht nehmen sollte, nachdem er der Flurkarte Flur und Flurstücksnummer entnahm, ist das Flurbuch. Dies zumindest bei Rekonstruktion einzelner Objekte. Bei Aufarbeitung einer vollständigen Gemeinde ist das Hauptaugenmerk auf die Fortschreibungsprotokolle zu legen.
* Mutterrolle
 
* Fortschreibungsprotokoll
==== Flurbuch ====
* Liegenschaftsbuch (Bestandsblatt)   
Das Flurbuch listet alle Flurstücke einer Flur in der Reihenfolge ihrer Entstehung auf. Als zusätzliche Informationen finden sich die Artikelnummer der Mutterrolle und der Gebäudesteuerrolle, Flächengröße, Art der Nutzung, Lagebezeichnung und Jahrgang der katastermäßigen Veränderung.
* Eigentümerverzeichnis
 
* Artikelübersicht (Artikelverzeichnis)
===== Flurstücksnummer =====
* alphabetisches Namensverzeichnis
Das primäre Such- und Arbeitskriterium im Kataster ist die Flurstücksnummer. Zur fehlerfreien Recherche ist auf deren exakte Ermittlung und chronologische Weiterverfolgung größter Wert zu legen.
* Gebäudebuch (Gebäudesteuerrolle)
Auch eine Veränderung des Gebäudebestands führte automatisch zur Fortführung der Flurstücks- oder Parzellenbezeichnung.
* Veränderungs- bzw. Fortführungsnachweise oder Belege
Zunächst wurden im Zuge der Urkatastrierung alle örtlich als solche erkennbaren oder durch Ortskundige als solche vorgestellten Grundstücke mit 1 beginnend durchnummeriert. Wege wurden jedoch häufig ausgelassen, dies konnte jedoch von Bezirk zu Bezirk varieren.
Wurde im Zuge einer Teilung das Flurstück 377 in zwei Bauplätze parzelliert und war zugleich die letzte vergebene Nummer die 714, so erhielten die zwei neugebildeten Flurstücke die Nummern 715/377 und 716/377. Das heisst: 715 aus 377, da die 715 aus der 377 entstand.
Erfolgte lediglich die Veränderung des Gebäudebestands, so lautete die neue Nummer 715/377.
Der Sinn dieser Praxis wird augenfällig, wenn ein Flurbuch aufgeschlagen wird: der vorweggestellte Zähler ist das primäre Sortierkriterium. Von etwa 1940/42 bis zur Einführung des NLK folgte eine Umkehrung. Nun wurde der vorherige Nenner vorangestellt. Gelangte also das Flurstück 715/377 zur Teilung in 7 Parzellen, so wurden diese 377/1 bis 377/7 benannt.
 
==== Mutterrolle ====
Der Begriff Mutterrolle ist irreführend. Hier ist nichts gerollt, jedoch sind die umfangreichen Werke (Format DIN A3, bisweilen 10cm stark) die "Mutter" des Katasterbuchwerks. In ihnen werden alle Informationen zusammengeführt. Der Eigentümer aus dem lediglich nach aufsteigenden Artikelnummern sortierten Eigentümerverzeichnis, die Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstück) sowie, Nutzungsart, Lagebezeichnung, Fläche und steuerliche Klassifizierung aus dem Flurbuch. Ferner die Veränderungen aus den Fortschreibungsprotokollen.
Vom Aufbau her, dokumentiert die Mutterrolle sortiert nach aufsteigender Artikelnummer (Bei der Urkatastrierung erhielt der Eigentümer dessen Name mit Aa beginnt die Nr., die weitere Sortierung nach dem Alphabet, Zusetzungen erfolgten am Ende), für jeden Besitzer auf einem oder mehreren Doppelbögen dessen vollständigen Besitz zum Zeitpunkt der Anlage des Buches. Zu- und Abschreibungen wurden unter Angabe des Jahres der Fortschreibung unten angefügt. Fortschreibungen auf Andere Blätter (Artikel) wurden ebenfalls vermerkt, ebenso von welchem Artikel ein Grundstück wann zugeschrieben wurde.
Die Mutterrolle ist so nicht nur ein Hilfsmittel zur schnellstmöglichen Ermittlung wie viel Morgen xyz besaß, sondern ermöglicht auch einen guten Zugriff auf das Fortschreibungsprotokoll.
Weiterentwicklungen der ursprünglichen Mutterrolle sind das
 
===== Liegenschaftsbuch (Bestandsblatt)  =====
Da das aus fest eingebundenen Bögen bestehende Werk der Mutterrollen im Laufe der Jahrzehnte unpraktikabel wurde (mitunter mußte z.B. Artikel 17, der in Band 1 beginnt in Band 3 nach Artikel 1713 fortgesetzt werden usw.) erfolgte im Zuge der Einführung des NLK die Umstellung auf Bestandsblätter (Karteikarten). Diese wurden bis zur Einführung des ALB maschinenschriftlich fortgeführt.
 
===== Eigentümerverzeichnis =====
Unter Verwendung des Flurbuchs (Ermittlung der Artikelnummer) war hier der Eigentümer und der Zeitpunkt von Umschreibungen ersehbar. Jedoch immer nur für das einzelne Flurstück.
 
===== Artikelübersicht (Artikelverzeichnis) =====
Dieser Teil des Buchwerks tritt i.d.R. nur als Bestandteil der Fortschreibungsprotokolle auf. Summarisch werden in diesen alle Artikel aufgelistet die in dem abgelaufenen Jahr eine Veränderung erfuhren. Sei es durch Zuschreibung, Eigentumswechsel oder Abschreibung von Flurstücken.
 
===== alphabetisches Namensverzeichnis =====
Ein wohl nur fragmentarisch aufgebautes Hilfsmittel um an Hand des Eigentümernamens die Artikelnummern zu ermitteln auf die dessen Eigentum eingetragen ist.
 
 
 
==== Fortschreibungsprotokoll ====
'''Veränderungs- bzw. Fortführungsnachweise oder Belege'''
 
Die Fortschreibungsprotokolle setzen mit Aufstellung des ersten Katasters in einer Gemarkung ein. Sie beinhalten alle Protokolle, Notarnachweisungen und sonstigen Belege die zur Fortführung des Katasterbuchwerks (Mutterrolle und Flurbuch) dem Steuerinspektor, Steuer- oder Katasterkontrolleur bzw. in neuerer Zeit: Katasteramt vorgelegt wurden.
Vor Ausgliederung in eigenständige Bücher befinden sich auch die Nachweise über bauliche Veränderungen (Gebäudesteuerrolle), Flächenberechnungen und Veränderungsnachweise in den Protokollen.
Sie sind die wichtigste und in der Fülle der weiterverarbeitbaren Informationen für den Forscher interessanteste Quelle innerhalb des Katasters. Dokumentieren sie doch Informationen über Besitzwechsel, genaue Angaben über bauliche und Nutzungsveränderungen nach Größe (Wert) und Zeitpunkt, sowie Angaben über Notar, Datum und ggfs. Nummer der [[Notariatsurkunde]] sowie Verkaufspreis (Detaillierte Notarangaben ab etwa 1830/35 bis zur Einführung des Grundbuchs innerhalb des betreffenden Katasterbezirks, zuvor i.d.R. lediglich Angabe des Datums der Urkunde). Sie ermöglichen somit die Weiterrecherche in den überkommenen Notariatsbeständen.
 
Diese Quelle ist ausschließlich nach dem Rechnungsjahr des Katasters sortiert (Hinweis: das Rechnungsjahr 1877/78 beinhaltet Veränderungen die tatsächlich 1875 oder 1876 eintraten).
 
==== Gebäudebuch (Gebäudesteuerrolle) ====
Die Gebäudesteuerrolle war im 19. Jahrhundert kein eigenständiges Werk sondern Teil der Fortschreibungsprotokolle. Je nach Größe des Katasterbezirks (Gemarkung) und der baulichen Aktivitäten finden sich jahrgangsweise sortiert Angaben zu den Umbauten, Erweiterungen und Neubauten. Mit Zeitpunkt der Fertigstellung, steuerlicher Einschätzung, Eigentümer und ggfs. auch dem Baumeister. Anfang des 20. Jahrhunderts (1910) wurden vielfach die zumeist noch erhaltenen Gebäudebücher angelegt. Sortiert nach den Hausnummern (neue wurden hinten angehängt), erhielt hierbei jedes Grundstück eine eigenständige (Doppel)Seite.
 
Auf dieser wurden vermerkt: alphabetisch sortiert die zum Zeitpunkt der Anlage des Gebäudebuchs vorhandenen Aufbauten. Dies unter Angabe ihrer Nutzung und ggfs. ihrem fiskalischen Wert. Veränderungen in der Bausubstanz wurden durch Rötung eingetragen(Streichung des in Fortfall gekommenen einschl. Jahr, Hinzusetzung des Neuen). Ferner der oder die Eigentümer und in gleicher Form Fortschreibungen derselben. Die Artikelnummer der Mutterrolle, wie die Angabe von Band und Blatt des Grundbuchs sind die weiteren wesentlichen Informationen.
 
===== Gebäudebeschreibungen =====
 
Eine Sonderform des Gebäudebuches sind die Gebäudebeschreibungen. Sie enthalten im Prinzip alle Angaben des Gebäudebuchs, setzen jedoch früher ein (sc. 1890er Jahre) und sind wesentlich detailreicher. Die Gebäude werden einschl. Raumanzahl und deren Nutzung, Art der Dacheindeckung etc. beschrieben. Es ist möglich das die Originalbauzeichnungen beiliegen, zumindest ist eine Grundrißdarstellung (ohne Raumaufteilung) enthalten.
 
==== Praktische Arbeitstipps ====
Derjenige Heimat- und Familienforscher, der lediglich zu einem bestimmten Haus seiner eigenen Ahnen nähere Informationen sucht, sollte zunächst bemüht sein dessen Lage zu ermitteln. In größeren Städten sind hier Adreßbücher hilfreich, im Kataster aber auch Teile des Katasterbuchwerks wie die Gebäudebücher. Denn i.d.R. beginnt die Recherche im Heute oder zumindest im 20. Jahrhundert und es wird rückwärts gewandt gesucht. An Hand der ermittelten Flur und Flurstücksnummer werden das Flurbuch und anschließend die Mutterrolle ausgewertet.
Unter Zuhilfenahme der ermittelten Daten (Rechnungsjahr der Veränderung) ist es nun ein leichtes in den Fortschreibungsprotokollen die Detailangaben aufzufinden.
 
Ein Problem entsteht, wenn Teile des Buchwerks bedingt durch Kriegseinflüsse, unvollständige Abgabe an das Archiv oder aus anderen Gründen nicht oder nicht mehr greifbar sind. So z.B. die Mutterrollen oder Eigentümerbücher. Hier ist unter Nutzung des Flurbuches direkt auf die Fortschreibungsprotokolle zurückzugreifen, oder im ungünstigsten Fall dazu überzugehen letztere durchzuarbeiten. Jeder Forscher kann gewiss sein, dass die Arbeit lohnt. Er erfährt nicht nur zahlreiche zuvor unbekannte Detailangaben zu dem ursprünglichen Objekt der Suche sondern auch zu weiteren der Großeltern, Urgroßeltern.... Denn die Welt ist ein Dorf.
 
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=== Katasterzahlenwerk ===
Das Katasterzahlenwerk befinden sich nicht selten seit der Urvermessung in kontinuierlicher, ununterbrochener Nutzung. Eine Außer Kraft-Setzung erfolgt lediglich bei Neuvermessung durch z.B. Flurbereinigung (in ländlichen Gebieten) bzw. Umlegungen (städtische Räume) oder im Wege der Neukatastrierung. Letzteres wenn z.B. das ursprüngliche Kataster qualitativ nicht mehr den Anforderungen entsprach.
Als Berechtigter (Eigentümer bzw. dessen Bevollmächtigter) können noch in Benutzung befindliche Teile des Katasterzahlenwerks bei dem zuständigen Katasteramt eingesehen werden, gegen Gebühr können Auskünfte in Schriftform erteilt werden. Eine Reproduktion nachstehender Unterlagen ist in diesem Fall jedoch ausgeschlossen.
Anders im Falle der Außer Kraft-Setzung. Wurden diese Unterlagen an ein Archiv abgegeben, so können sie dort eingesehen, ausgewertet und gegen Gebühr auch reproduziert werden.
Im Wesentlichen enthält das Katasterzahlenwerk für den Forscher (un)maßstäbliche Aufzeichnungen die die Örtlichkeit (Grenzen bzw. Grenzeinrichtungen wie Zäune und Mauern sowie Aufbauten) nach ihrer Lage maßlich dokumentieren.
Im einzelnen können vorliegen:
 
==== Netzriß ====
'''Grenzhandriß, Liniennetzriß, Dreiecksnetzriß, Übersichtshandriß'''
 
Da selbst die kleinste Flur keinen Solitär darstellt, sondern in ein großes Ganzes eingebunden ist, wurde bereits bei Beginn der geordneten, die Kleinstaatlichen Territorialgrenzen überwindenden Katastralvermessung, über die zu Katastrierende Provinz ein Dreiecksnetz gelegt. Die Seiten der aneinandergrenzenden Dreiecke wurden aus den Verbindungslinien zweier Hauptvermessungspunkte (Trigonometrische Punkte) gebildet. Dies konnten Kirchtürme, später auch Schornsteine oder Bergkegel sein.
Diese Dreiecksnetze wurden zukzessive verdichtet. In der unmittelbaren Örtlichkeit wurden als Schluß der Kette Vermessungspunkte abgemarkt (dauerhaft gekennzeichnet).
Unabhängig von Übersichten über die überörtlichen Dreiecksnetze wurden entsprechende maßstäbliche Karten (s. Hauptkarte) auch über die zur Verdichtung im Kleinen angelegten Netze erstellt.
Für den Heimat- oder Familienforscher sind diese Unterlagen von eher sekundärer Bedeutung.
 
==== Urriß ====
Im Zuge der Urkatastrierung wurde der sogenannte Uuriß angefertigt. Ein grundsätzlich im Felde geführtes und zumeist folglich unmaßstäbliches Dokument auf dem sich das Aufmaß (in Ruten und Fuß) der Grenzen und Häuser befindet. Ferner wurden in die Grundstücke die Namen der Eigentümer eingetragen. Mehrere Urrisse decken das Areal einer Flur ab.
 
==== Supplementhandriß, Supplement- oder Ergänzungskarte ====
In der Frühzeit des Preußischen Katasters wurden Ergänzungsmessungen als Supplement dokumentiert. Gleich der Supplementkarte (s.o.) konnten sich mehrere Supplemente u.U. auch aus verschiedenen Bearbeitungs- bzw. Rechnungsjahren auf einer Karte bzw. einem Riß befinden. Auf den Rissen und Handrissen wurden wiederum die Namen der Eigentümer und ggfs. auch weitere ergänzende Details vermerkt (Erläuterung der Vermessung, Nutzung der aufgemessenen Gebäude).
 
==== Feldbuch (Riß) einschl. Grenzniederschrift bzw. -Verhandlung ====
Von Neuvermessungen (ab 1881) abgesehen gelten in Preußen seit 1896 Grenzen als rechtlich festgestellt. In Folge Erlaß wurden seit dem auch zu jeder die Grenzen verändernden Vermessung ein Protokoll, die sogenannte Grenzniederschrift oder Grenzverhandlung angefertigt. Noch bis in die 1920er/30er Jahre wurden in den Feldbüchern die Eigentümer, neben Angabe von Grundbuchband und - Blatt vermerkt. Diese Zusatzinformationen wurden und werden ansonsten auf der Niederschrift dokumentiert. Weiter enthält diese eine Beschreibung des Grenzverlaufs, Informationen zu besonderen örtlichen Merkmalen sowie die Unterschriften der beteiligten Eigentümer.
Diese Unterlagen werden, da i.d.R. nicht Außer Kraft gesetzt, noch in den zuständigen Katasterämtern vorgehalten, eine Einsicht ist nur den Berechtigten möglich.
 
==== Flächenberechnung ====
Für den, den Heimatforschern i.d.R. zugänglichen Zeitraum sind die Flächenberechnungen als Unterbestandteil den Fortschreibungsprotokollen beigebunden. Von ihrem Inhalt her sind sie vermutlich von geringer Bedeutung, da der Kern ihres Inhalts, die berechnete Grundstücksfläche des oder der neu gebildeten Flurstücke, in die weiteren Katasterbücher übertragen wurde.
 
==== Koordinatenverzeichnis ====
Gleich ob Soldner- oder Gauß-Krüger: die Koordinaten einer Gemarkung sind für den Heimat- und Familienforscher i.d.R. ohne weiteren Nutzen. Es sei denn er plant eine Flur oder Gemarkung an Hand dieser mit modernen technischen Mitteln (PC) zu rekonstruieren (z.B. Rheinischer Städteatlas). Es sind jedoch nur selten die zu den Uraufmaßen gehörenden Daten noch erhalten. Eine Digitalisierung oder Hochzeichnung der Urkarten ist eher zu empfehlen.
 
==== Wertung ====
 
Die Teile des Katasterzahlenwerks sind, von der Angabe der Eigentümer oder der Grundbuchbezeichnung abgesehen, für den Heimat- und Familienforscher i.d.R. von sekundärer Bedeutung. Eine Ausnahme könnte z.B. der Erwerb oder das Interesse an einem mehrfach veränderten Altbau sein. Die Dokumentierung maßlicher Veränderungen über mittlerweile fast 200 Jahre kann - zumal bei Fehlen adäquater Bauzeichnungen - bei der Datierung und Rekonstruktion usprünglicher baulicher Zustände hilfreich sein.
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=== Katasterakten ===
 
Je nach Überlieferungsstand ist in den einschlägigen Archiven auch Zugriff auf Katasterakten möglich, die sich mit der Entstehung des Katasters in einer bestimmten Gemarkung oder Bürgermeisterei befassen. Hierzu können zählen die:
* Grenzakte (Grenzfeststellungsakte)
* Grenzakte (Grenzfeststellungsakte)
* Revisionsakte
* Revisionsakte
In der Grenz- oder Grenzfeststellungsakte befinden sich Dokumente und Schriftstücke betreffend der äußeren Ab- oder Begrenzung der jeweiligen Gemarkung. Die Revisionsakten sind im weitesten Sinn Geschäftsbücher.


=== Katasterzahlenwerk ===
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* Netzriß (Grenzhandriß, Liniennetzriß, Dreiecksnetzriß, Übersichtshandriß)
* Urriß
* Supplementhandriß
* Supplementkarte
* Feldbuch (Riß)
* Flächenberechnung
* Koordinatenverzeichnis


<!--== Geschichte des Katasters ==-->
<!--== Geschichte des Katasters ==-->
'''Dieser Textteil wird noch überarbeitet !'''




In Nordrhein – Westfalen und damit im früheren Herrschaftsbereich des Kurfürstentums Köln, in den Hochstiften Münster, Paderborn und Osnabrück und den an die Preußen gefallenen Grafschaften und Herzogtümern kann an der Signierung von Grundvermessungen des 18. Jahrhunderts unschwer erkannt werden, daß das Vermessungswesen anfänglich ausschließlich in der Hand der Militärs lag. Dies blieb auch so bei der Verkartung der Grundkataster.
<!--In Nordrhein – Westfalen und damit im früheren Herrschaftsbereich des Kurfürstentums Köln, in den Hochstiften Münster, Paderborn und Osnabrück und den an die Preußen gefallenen Grafschaften und Herzogtümern kann an der Signierung von Grundvermessungen des 18. Jahrhunderts unschwer erkannt werden, daß das Vermessungswesen anfänglich ausschließlich in der Hand der Militärs lag. Dies blieb auch so bei der Verkartung der Grundkataster.


Dies änderte sich auch unter Napoleon nicht. Während des Umbruchs vom 18. auf das 19. Jahrhundert nahm das Vermessungswesen auf der Basis der napoleonischen Gesetzgebung allerdings keinen nennenswerten Aufschwung, da die Anfertigung der notwendigen Grundkataster als Grundlage für die anzulegenden Steuerrollen auf mündliche, schriftliche und eidlich bestätigte Aussagen von Grundeigentümern beruhte.  
Dies änderte sich auch unter Napoleon nicht. Während des Umbruchs vom 18. auf das 19. Jahrhundert nahm das Vermessungswesen auf der Basis der napoleonischen Gesetzgebung allerdings keinen nennenswerten Aufschwung, da die Anfertigung der notwendigen Grundkataster als Grundlage für die anzulegenden Steuerrollen auf mündliche, schriftliche und eidlich bestätigte Aussagen von Grundeigentümern beruhte.  
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Basis des Katasterwesens war '''Liegenschaftskataster''' welches mit den '''Mutterrollen''' und '''Güterrollen''' ursprünglich als Grundlage für die Besteuerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen geschaffen worden war. Spätestens seit der Einführung der Grundbuchordnung und der darin festgeschriebenen Funktion des Liegenschaftskatasters, als das Verzeichnis in welchem alle Liegenschaften nachgewiesen werden, spielt das '''Liegenschaftskataster''' am Anfang eine große Rolle des Registers für das '''Grundbuch''' und Steuerwesen.
Basis des Katasterwesens war '''Liegenschaftskataster''' welches mit den '''Mutterrollen''' und '''Güterrollen''' ursprünglich als Grundlage für die Besteuerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen geschaffen worden war. Spätestens seit der Einführung der Grundbuchordnung und der darin festgeschriebenen Funktion des Liegenschaftskatasters, als das Verzeichnis in welchem alle Liegenschaften nachgewiesen werden, spielt das '''Liegenschaftskataster''' am Anfang eine große Rolle des Registers für das '''Grundbuch''' und Steuerwesen.


Erst im Jahre 1861 wurde eine einheitliche Steuerreform für ganz Preußen verabschiedet. Sie sollte 1865 in Kraft treten. Da das Kataster als Grundlage für die Bemessung der Steuern dienen sollte (Steuerkataster) wurden zunächst lediglich mit Weiden und Äcker die Flächen vermessen, welche Erträge versprachen. Die Ortschaften wurden später erfasst. 1872 wurde die Grundbuchordnung verabschiedet. In ihr wurde das Liegenschaftskataster als das amtliche Verzeichnis festgeschrieben, in dem alle Liegenschaften geführt sind.
Erst im Jahre 1861 wurde eine einheitliche Steuerreform für ganz Preußen verabschiedet. Sie sollte 1865 in Kraft treten. Da das Kataster als Grundlage für die Bemessung der Steuern dienen sollte (Steuerkataster) wurden zunächst lediglich mit Weiden und Äcker die Flächen vermessen, welche Erträge versprachen. Die Ortschaften wurden später erfasst. 1872 wurde die Grundbuchordnung verabschiedet. In ihr wurde das Liegenschaftskataster als das amtliche Verzeichnis festgeschrieben, in dem alle Liegenschaften geführt sind.-->
 
== Nutzungsmöglichkeiten ==
=== ehemalige Preußische Rheinprovinz ===
Die Teile des Liegenschaftskatasters, welche sich seit der Urkatastrierung in Benutzung befinden, das heisst nicht in Folge Neukatastrierung, Neumessung, Flurbereinigung u.ä. außer Kraft gesetzt wurden befindet sich i.d.R. noch auf dem jeweils zuständigen Katasteramt. Grundsätzlich wird das Außer Kraft gesetzte Kataster an die zuständigen staatlichen Landesarchive abgegeben und steht dort der historischen Nutzung zur Verfügung.
 
==== '''Regierungsbezirke Koblenz und Trier''' ====
Die Außer Kraft gesetzten Katasterkarten und Bücher dieser Regierungsbezirke bilden einen Bestand des [[Landeshauptarchiv Koblenz|Landeshauptarchivs Koblenz]]. Sie sind dort einsehbar in der:
 
Außenstelle Gondorf<br />
-Wasserschloß-<br />
D-56330 Kobern-Gondorf<br />
 
Telefon: 02607/6770<br />
 
'''Öffnungszeiten''':
* Dienstag und Donnerstag  08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 
 
Eine Vorabanmeldung ist zu empfehlen.


== Literatur ==
==== '''Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf''' ====
(Eine Auswahl)
* Alfred Hagebusch. Fachkunde für Vermessungstechniker. 6. Aufl. 1981
* G. Wagner. Das Entstehen und die Fortführung des rheinisch-westphälischen Grundsteuer-Katasters. Düsseldorf 1860 (Nachdruck 1983)
* Stefan Wagner: Die staatliche Grund- und Gebäudesteuer in der preußischen Rheinprovinz von 1815 bis 1895. Entwicklung von Steuerrecht, - aufkommen und - belastung. Köln 1980
* Heinz Weber: Die preußische Katasterverwaltung im Regierungsbezirk Trier 1835-1946. Koblenz 1991
* "Wie ein ganzes Dorf auf das Papier zu bringen". Festschrift des Fachbereiches Kataster und Vermessung. Stadt Lverkusen 2005
* 100 Jahre stadtkölnisches Vermessungs- und Liegenschaftswesen. Stadt Köln 1975
* 100 Jahre stadtkölnisches Vermessungs- und Liegenschaftswesen. Ergänzungsheft 1 zur Dokumentation. Stadt Köln 1978


== Nutzungsmöglichkeiten ==
Die im Einzugsbereiche der Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf liegenden Kataster- und Flurbereinigungsbehörden sind auf Grund Anweisung verpflichtet, Außer Kraft gesetzte Teile des Liegenschaftskataster an das Landesarchiv abzugeben. Eine Ausnahme bilden hier (teilweise) die Kreisfreien Städte (z.B. Düsseldorf und Köln). Vorraussetzung ist, dass diese über eigene Möglichkeiten verfügen eine dauerhafte und den Archivalien entsprechende Aufbewahrung zu gewährleisten.
=== ehemalige Preußischen Rheinprovinz ===
Das Landesarchiv in Düsseldorf [http://www.archive.nrw.de/] verwahrt die Katasterunterlagen z.Zt. noch in der Zweigstelle Schloß Kalkum. Eine Einsicht, nach vorheriger Bestellung, ist jedoch ausschließlich in den Räumen der Hauptstelle in der Mauerstraße 55 möglich. Es ist zu empfehlen die erforderlichen Karten- und Bücher an Hand der Findbücher mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf (eine Woche stellt einen optimalen Zeitrahmen dar, nach Absprache wird jedoch auch eine Einsicht binnen 1- 2 Werktagen ermöglicht) zu bestellen.
Die Teile des Liegenschaftskatasters, welche sich seit der Urkatastrierung in Benutzung befinden, das heisst nicht in Folge Neukatastrierung, Neumessung, Flurbereinigung u.ä. außer Kraft gesetzt wurden befindet sich i.d.R. noch auf dem jeweils zuständigen Katasteramt. Grundsätzlich wird das Außer Kraft gesetzte Kataster an die zuständigen staatlichen Landesarchive abgegeben und steht dort zur Nutzung zur Verfügung.


'''Regierungsbezirke Koblenz und Trier'''
===== '''Stadt Köln''' =====
* Die Außer Kraft gesetzten Katasterkarten und Bücher dieser Regierungsbezirke bilden einen Bestand des Landeshauptarchivs Koblenz.
http://www.landeshauptarchiv.de/wirueberuns/oeffnung.html
* Sie sind dort einsehbar in der:
  Außenstelle Gondorf
  -Wasserschloß-
  56330 Kobern-Gondorf
  Tel.: 02607/6770
  Lesesaal: Dienstag und Donnerstag  08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 
"Die Benutzungsgenehmigung für die in Gondorf gelagerten Archivalien erteilt auf persönlichen Antrag das Landeshauptarchiv in Koblenz. Einzusehen sind diese Archivalien nur in der Aussenstelle Kobern-Gondorf, wobei wir eine Voranmeldung bei der Aussenstelle unter der Telefonnummer 02607 / 6770 empfehlen. Eine Kopie der Benutzungsgenehmigung ist dort vorzulegen."


'''Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf'''
Das Amt für Liegenschaften, Vermessung- und Kataster der Stadt Köln gab zu verschiedenen Zeiten Außer Kraft gesetzt Bestandteile des Liegenschaftskatasters an das [[Historisches Archiv der Stadt Köln|Historische Archiv der Stadt Köln]] zur dauerhaften Aufbewahrung ab. Unter Bestand 480 (2.173 Akten und 206 Karten) sowie Bestand 7160 (391 Karten, Ergänzungskarten u.ä.) sowie unter der Accession (Acc) 1375 (151 Akten) sind diese verzeichnet, jedoch nicht vollständig zur Benutzung freigegeben. Der Bestand 480 ist teilweise auf Grund schlechten Erhaltungszustand aber auch aus Datenschutzrechtlichen Gründen für die Nutzung gesperrt, ebenso ist die Einsicht in Acc 1475 eingeschränkt. Auf Grund des Einsturzes des Historischen Archivs der Stadt Köln am 3. März 2009 sind die Bestände auf absehbare Zeit nicht nutzbar. Derzeit ist nicht absehbar, welche Verluste eintraten. Nach ersten Rückmeldungen sind jedoch größere Teile in den Umständen entsprechend recht gutem Zustand. Eine Nutzung ist jedoch weiterhin auf unbestimmte Zeit nicht möglich.
* Die im Einzugsbereiche der Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf liegenden Kataster- und Flurbereinigungsbehörden sind auf Grund Anweisung verpflichtet, Außer Kraft gesetzte Teile des Liegenschaftskataster an das Landesarchiv abzugeben. Eine Ausnahme biden hier (teilweise) die Kreisfreien Städte (z.B. Düsseldorf und Köln). Vorraussetzung ist, dass diese über eigene Möglichkeit verfügen eine dauerhafte und den Archivalien entsprechende Aufbewahrung zu gewährleisten.
* Das Landesarchiv in Düsseldorf verwahrt die Katasterunterlagen z.Zt. noch in der Zweigstelle Schloß Kalkum. Eine Einsicht, nach vorheriger Bestellung, ist jedoch ausschließlich in den Räumen der Hauptstelle in der Mauerstraße 55 möglich. Es ist zu empfehlen die erforderlichen Karten- und Bücher an Hand der Findbücher mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf (eine Woche stellt ein optimalen Zeitrahmen dar, nach Absprache wird jedoch auch eine Einsicht binnen 1- 2 Werktage ermöglicht) in Kalkum zu bestellen.
'''Stadt Köln'''
* Das Amt für Liegenschaften, Vermessung- und Kataster der Stadt Köln gab zu verschiedenen Zeiten Außer Kraft gesetzt Bestandteile des Liegenschaftskatasters an das [[Historisches Archiv der Stadt Köln|Historische Archiv der Stadt Köln]] zur dauerhaften Aufbewahrung ab. Unter Bestand 480 (2.173 Akten und 206 Karten) sowie Bestand 481 (391 Karten, Ergänzungskarten u.ä.) sowie unter der Accession (Acc) 1375 (151 Akten) sind diese verzeichnet, jedoch nicht vollständig zur Benutzung freigegeben. Der Bestand 480 ist teilweise auf Grund schlechten Erhaltungszustand aber auch aus Datenschutzrechtlichen Gründen für die Nutzung gesperrt, ebenso ist die Einsicht in Acc 1475 eingeschränkt. Vor Einsichtnahme empfiehlt sich auch hier die Rücksprache.


'''Hinweis'''
=== '''Hinweis''' ===


Datenschutzrechtliche Bestimmungen können im Kataster, ähnlich dem Grundbuch, zu Nutzungsbeschränkungen für Dritte bzw. private oder historische Forschung führen. Ein unmittelbares Recht auf Einsichtnahme - u.U. auch von Außer Kraft gesetzten Akten - besteht nicht. Ggfs. ist die Genehmigung zur Einsicht bei dem jeweiligen Fachamt einzuholen.
Datenschutzrechtliche Bestimmungen können im Kataster, ähnlich dem Grundbuch, zu Nutzungsbeschränkungen für Dritte bzw. private oder historische Forschung führen. Ein unmittelbares Recht auf Einsichtnahme - u.U. auch von Außer Kraft gesetzten Akten - besteht nicht. Ggfs. ist die Genehmigung zur Einsicht bei dem jeweiligen Fachamt einzuholen.


== Literatur ==
* Hagebusch, Alfred: Fachkunde für Vermessungstechniker. 6. Aufl. 1981
* Kreucher, Gerald: Die Urkatasteraufnahme in Westfalen (Veröffentlichungen des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen 20) Düsseldorf 2008. [http://www.archive.nrw.de/lav/abteilungen/westfalen/BilderKartenLogosDateien/Kataster_flyer.pdf pdf]
* Reitmeier, Heribert: Das Haussteuer-Kataster - Ein Beitrag zur Quellenkunde, in: Blätter des [[Bayerischer Landesverein für Familienkunde e.V. (BLF)|Bayerischen Landesvereins für Familienkunde]] BBLF 72 (2009), S. 174-179
* Wagner, G.: Das Entstehen und die Fortführung des rheinisch-westphälischen Grundsteuer-Katasters. Düsseldorf 1860 (Nachdruck 1983)
* Wagner, Stefan: Die staatliche Grund- und Gebäudesteuer in der preußischen Rheinprovinz von 1815 bis 1895. Entwicklung von Steuerrecht, - aufkommen und - belastung. Köln 1980
* Weber, Heinz: Die preußische Katasterverwaltung im Regierungsbezirk Trier 1835-1946. Koblenz 1991
* Chronik des Vermessungs- und Katasteramtes des Erftkreises. Bergheim 1998
* "Wie ein ganzes Dorf auf das Papier zu bringen". Festschrift des Fachbereiches Kataster und Vermessung. Stadt Leverkusen 2005
* 100 Jahre stadtkölnisches Vermessungs- und Liegenschaftswesen. Stadt Köln 1975
* 100 Jahre stadtkölnisches Vermessungs- und Liegenschaftswesen. Ergänzungsheft 1 zur Dokumentation. Stadt Köln 1978


[[Kategorie:Quellengattung]]
[[Kategorie:Quellengattung]]
[[Kategorie:Genealogischer Begriff]]
[[fr:Cadastre et terriers]]

Aktuelle Version vom 23. Januar 2015, 13:39 Uhr

Der Begriff Kataster leitet sich von dem ital. catastro = Zins- oder Steuerregister ab, was letztlich den Zweck der Anlegung erklärt. Im Kern handelt es sich bei einem Kataster um ein Verzeichnis gleichartiger Gegenstände, im vorliegenden Fall von Grundstücken.

Der heute gebräuchliche Oberbegriff Liegenschaftskataster bezeichnet die Gesamtheit der Karten und Bücher, die zum Nachweis der Grundstücke nach Ihrer Form, Beschaffenheit, Beschreibung und Grenzen geführt werden. Zu diesen Arbeiten sind entsprechend der jeweiligen Richtlinien (Vermessungssache ist Ländersache) die jeweiligen Katasterämter, ggfs. auch Vermessungs- und Katasterämter, Liegenschaftsämter oder in Einzelfällen z.B. auch Flurbereinigungsbehörden befugt. Im Zuge der Automatisierung zahlreicher Arbeitsvorgänge können nach Erlaß entsprechender Landesbestimmungen auch die "Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI)" mit der Fortführung betraut werden bzw. diese in Teilen ausführen.

An dieser Stelle soll lediglich ein Abriss der geschichtlichen Entwicklung von den ursprünglichen Steuerregistern bis hin zu einem modernen Liegenschaftskataster gezeichnet werden. Einde detaillierte Ausarbeitung für alle Landesteile und ehem. Herrschaften kann in diesem Rahmen nur scheitern.

Ziel ist die Nutzungsmöglichkeiten für den Heimat- und Familienforscher aufzuzeigen und Berührungsängste gegenüber diesen weitgehend unerschlossenen und für den Laien oft schwer nutzbaren Unterlagen und Dokumenten abzubauen. Stellt doch das Kataster, hier insbesondere die Altbestände vor Aufstellung des Neuen Liegenschaftskatasters (NLK) - in NRW ab 1957 -, eine unerschöpfliche Quelle dar.

Geschichtlicher Abriss - Entstehung des Liegenschaftskatasters

Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster gliedert sich in drei Teile:

  • Katasterkartenwerk
  • Katasterbuchwerk
  • Katasterzahlenwerk

Einer dieser wäre ohne den anderen nicht denkbar, will heissen: Katasterkarte (modern: ALK = Automatisierte Liegenschaftskarte) wie auch Liegenschaftsbuch (ALB = Automatisiertes Liegenschaftsbuch) beinhalten Informationen aus dem Buch- und dem Zahlenwerk. Zugleich ist das Liegenschaftskataster Grundlage für zahlreiche Folgeprodukte. So werden die das Grundstück nach Lage, Größe und Art der Nutzung beschreibenden Angaben nachrichtlich aus dem ALB in das Grundbuch übernommen (bis zu der im Aufbau befindlichen Umstellung auf ein automasiert erstelltes bzw. geführtes Grundbuch). Die ALK stellt die Grundlage für viele Kartenwerke kleinerer Maßstäbe dar (Arbeitsblatt 1:2500, DGK 5 und aus diesen resultierend auch z.B. TK 25).

Die nachfolgende Beschreibung der für den Forscher einsehbaren Bestandteile des Liegenschaftskatasters bezieht sich ausdrücklich auf deren Beschaffenheit und Aufbau vor Erstellung des Neuen Liegenschaftskatasters, also prinzipiell auf das Preußische Kataster. Vermessungen oder z.B. auch Landmaßbücher aus der Zeit vor 1800/1815 sind, so weit erhalten, überwiegend in den Hauptstellen der jeweils zuständigen Landesarchive (s.u.) einsehbar. Auf diesen quantitativ äußerst kleinen Teil der Quelle "Kataster" wird in der Folge nicht eingegangen, da sich diese Dokumente entweder durch ihren Namen selbst erklären oder aber in dem vorausgegangenem geschichtlichen Abriss hinsichtlich ihres Inhalts benannt wurden.


Katasterkartenwerk

Hauptkarte

Im Zuge der Urkatastrierung wurde für jede Bürgermeisterei als Übersichtskarte eine sogenannte "Hauptkarte" angefertigt. Diese beinhaltet in übersichtlichen Maßstäben (z.B. 1:10.000 oder 1:20.000) eine generalisierte Wiedergabe der als Einzelblätter erstellten Inselkarten. Weiter gibt sie die Einteilung in Gemarkungen (i.d.R. identisch mit den politischen Gemeinden) und ggfs. auch deren Unterteilung in Fluren wieder. Über die innerhalb einer Bürgermeisterei gelegenen Gemarkungen (Gemeinden) wurde eine weitere Hauptkarte angeferigt. Diese, in einem größeren Maßstab (z.B. 1:5.000) ausgearbeitet, diente als Übersichtskarte über die Flurabteilung zur schnellen Auffindung der zur Einsicht erforderlichen Detailunteralgen (Inselkarte etc.).

Urkarte (Inselkarte)

Ursprünglich wurde die Urkarte (= die erste auf witterungsbeständigen bzw. verzugsfreien Karton angefertigte Karte; in Folge Neuaufbau des Katasterkartenwerks kann es entsprechend Urkarten aus verschiedenen Jahrgängen geben) als Inselkarte ausgearbeitet. Eine Inselkarte bildete einen Teil (Flur, Teil einer Flur) der neuvermessenen und kartierten Gemarkung ab, ohne angrenzende Fluren derselben Gemarkung oder benachbarter Gemarkungen blattfüllend inhaltlich anzudeuten.

Die in Nutzung befindliche Urkarte wurde auch als Flurkarte bezeichnet (nach Einführung des NLK: Amtskarte); Ergänzungen bzw. Fortführungen wurden laufend in "rot" eingetragen. In Fortfall gekommene Darstellungen (z.B. abgebrochene Aufbauten oder durch Teilung oder Vereinigung veränderte Grenzziehungen) entsprechend rot gekreuzt. Diese Praxis wurde prinzipiell bis zur Einführung der "Digitalen Karte" beibehalten (seit 1979 (NRW) konnte die Amtskarte in Fortfall kommen). Wobei mit Einführung des NLK zusätzlich eine sogenannte Flurkartenpause (Folie) geführt wurde. Diese bildete - im Gegensatz zu der Amtskarte - ausschließlich den aktuellen Katasternachweis ab. Durch ihre starke Beanspruchung durch zahlreiche Veränderungen des Katasters wurden die Amtskarten (Stadtlagen mit großem Veränderungsbedarf) im Laufe der Zeit jedoch immer unpraktikabler bzw. unübersichtlicher. Diesem Umstand wurde bisweilen durch einen Neudruck an Hand der parallel geführten Flurkartenpause abgeholfen.

Die Maßstäbe der Inselkarten waren entsprechend der Nutzung und der Bedeutung des Gebietes (dichte Bebauung einer Großstadt bis ländliche Gebiete) stark unterschiedlich. Als größter Maßstab ist 1:312,5 anzutreffen, in Waldlagen ist auch 1:5.000 möglich (1:312,5, 1:625, 1:1.250, 1:2.500, 1:5.000). Dies hatte u.a. zum Nachteil, dass unabhängig von Verzerrungen und Kartier- bzw. Umdruckmängeln selbst innerhalb einer Gemarkung ein blattschnittfreies aneinandersetzen mehrerer Inselkarten nicht immer möglich war.

Auf Grund der beschriebenen Fortführungspraxis schliesst sich der Wunsch vieler Heimatforscher aus, eine Ur- oder Katasterkarte mit dem Stand eines bestimmten Jahres zu erhalten. Außer dieses Jahr wäre zufälligerweise identisch mit dem Jahr der Erstellung der Urkarte und diese läge noch in unveränderter Form vor.

Rahmenkarte

Die Flur- oder Gemarkungsunabhängige Darstellung von Teilen der Landoberfläche wird als Rahmenkarte bezeichnet. Der Rahmen wird hierbei durch ein Raster gebildet, dass durch das dem Kartenwerk zu Grunde liegende Koordinatensystem vorgegeben ist. Im wesentlichen wurden bis zur Katasterneuanlage in Folge von Flurbereinigungsverfahren, durch Kriegsverlust oder zur Kartenerneuerung die Inselkarten tlw. bis zur Einführung der Digitalen Karte beibehalten.

Im Zuge der Umstellung auf erste Rahmenkarten (ca. 1910-1930) wurde zumeist noch das Soldner-System verwandt. Hier war z.B. der Dachreiter des Kölner Dom der Nullpunkt. Maßgeblich für den wesentlichen Bestand, auch des heutigen Katasterkartenwerks, ist das Gauß-Krüger-Koordinatensystem. Bis Ende dieses Jahrzehnts soll jedoch die Umstellung auf das Satelittengestützte System ETRS89 abgeschlossen sein.

Der Heimat- und Familienforscher wird in der Regel Inselkarten vorfinden.

Inhalt

Die Ur-, Insel-, Amts- oder Rahmenkarte bildet alle Grundstücke und eingemessenen baulichen Anlagen nach ihrer Lage ab. Ferner sind eingetragen: Die Flur- oder Gewannenbezeichnungen, Flurstücks- und Hausnummern, Straßennamen, Gewässer, Brunnen und ggfs. auch Wegekreuze und andere topographische Einrichtungen. Zur weiteren Recherche sind insbesondere die Flur- und Flurstücksnummer von Bedeutung.

Supplementkarte

Zum Zwecke der maßstäblichen (vergrößerten) Abbildung von Veränderungen, insbesondere auch wenn sich die Eintragung des "Neuen" Bestands auf Grund des Maßstabs oder Abbildungszustands in der eigentlichen Flur- oder Amtskarte als unpraktikabel erwies, erfolgte eine Neukartierung dieses Ausschnitts auf einem separaten Karton. Dieser kann in der Ausdehnung von DIN A3 bis DIN A0 reichen und ggfs. auch Ausschnitte (Supplemente) verschiedener Fortführungen abbilden. Diese Supplemente können aus nur einem zu teilenden Grundstück aber auch einer (fast) vollständigen Inselkarte bestehen. Wurde diese nämlich ursprünglich auf Grund starker agrarischer Nutzung oder minderwertiger Katasteraufnahme in z.B. 1:2.500 erstellt, konnte es durchaus zur Neukartierung in Form von Beiblättern oder Supplementen kommen. Dieser neukartierte Teil wurde dann auf der eigentlichen Ur- oder Inselkarte nicht mehr fortgeführt und rot gekreuzt. Bei der Nutzung von Katasterkarten in den einschlägigen Archiven ist dies bei Bestellung insofern zu bedenken, als das alle Karten einer Flur angefordert werden sollten.

Schätzungskarte

Als Schätzungskarte wird eine Deckfolie zur Amts- oder Flurkarte bezeichnet, die zuvorderst in landwirtschaftlich genutzten Gebieten Angaben zur Klassifizierung des eingeschätzten Grund- und Bodens beinhaltet. In Folge Überalterung der Einschätzungsergebnisse des 19. Jahrhunderts wurde am 16.10.1934 das "Gesetz über die Schätzung des Kulturbodens" erlassen, in NRW folgte 1955 der Schätzungskartenerlaß. Entsprechend ist das derzeitige Schätzungskartenwerk weitgehend den letzten 50 Jahre zugehörend. Für den Forscher dürfte die Karte als solches, zumal sie sich i.d.R. in den jeweiligen Fachämtern in Nutzung befindet, von geringerem Wert sein. Nicht zuletzt, da die praktischen Ergebnisse in die entsprechenden Bestandteile des Katasterbuchwerks eingearbeitet werden.


Katasterbuchwerk

Der für die Forschung bedeutenste Teil, zugleich aber wohl auch der am wenigsten genutzte, ist das sogenannte Katasterbuchwerk. Unter anderem beeinflusst von der Einführung des Grundbuch zu Ende des 19. Jahrhunderts, aber auch den stetig steigenden Anforderungen seitens Politik, Militär und Wirtschaft an Kataster wie Karten wandelten sich die Bestandteile des Buchwerks nicht nur hinsichtlich ihres Aufbaus sondern auch der Bezeichnung. Das Grundwerk in welches der Forscher zuerst Einsicht nehmen sollte, nachdem er der Flurkarte Flur und Flurstücksnummer entnahm, ist das Flurbuch. Dies zumindest bei Rekonstruktion einzelner Objekte. Bei Aufarbeitung einer vollständigen Gemeinde ist das Hauptaugenmerk auf die Fortschreibungsprotokolle zu legen.

Flurbuch

Das Flurbuch listet alle Flurstücke einer Flur in der Reihenfolge ihrer Entstehung auf. Als zusätzliche Informationen finden sich die Artikelnummer der Mutterrolle und der Gebäudesteuerrolle, Flächengröße, Art der Nutzung, Lagebezeichnung und Jahrgang der katastermäßigen Veränderung.

Flurstücksnummer

Das primäre Such- und Arbeitskriterium im Kataster ist die Flurstücksnummer. Zur fehlerfreien Recherche ist auf deren exakte Ermittlung und chronologische Weiterverfolgung größter Wert zu legen. Auch eine Veränderung des Gebäudebestands führte automatisch zur Fortführung der Flurstücks- oder Parzellenbezeichnung. Zunächst wurden im Zuge der Urkatastrierung alle örtlich als solche erkennbaren oder durch Ortskundige als solche vorgestellten Grundstücke mit 1 beginnend durchnummeriert. Wege wurden jedoch häufig ausgelassen, dies konnte jedoch von Bezirk zu Bezirk varieren. Wurde im Zuge einer Teilung das Flurstück 377 in zwei Bauplätze parzelliert und war zugleich die letzte vergebene Nummer die 714, so erhielten die zwei neugebildeten Flurstücke die Nummern 715/377 und 716/377. Das heisst: 715 aus 377, da die 715 aus der 377 entstand. Erfolgte lediglich die Veränderung des Gebäudebestands, so lautete die neue Nummer 715/377. Der Sinn dieser Praxis wird augenfällig, wenn ein Flurbuch aufgeschlagen wird: der vorweggestellte Zähler ist das primäre Sortierkriterium. Von etwa 1940/42 bis zur Einführung des NLK folgte eine Umkehrung. Nun wurde der vorherige Nenner vorangestellt. Gelangte also das Flurstück 715/377 zur Teilung in 7 Parzellen, so wurden diese 377/1 bis 377/7 benannt.

Mutterrolle

Der Begriff Mutterrolle ist irreführend. Hier ist nichts gerollt, jedoch sind die umfangreichen Werke (Format DIN A3, bisweilen 10cm stark) die "Mutter" des Katasterbuchwerks. In ihnen werden alle Informationen zusammengeführt. Der Eigentümer aus dem lediglich nach aufsteigenden Artikelnummern sortierten Eigentümerverzeichnis, die Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstück) sowie, Nutzungsart, Lagebezeichnung, Fläche und steuerliche Klassifizierung aus dem Flurbuch. Ferner die Veränderungen aus den Fortschreibungsprotokollen. Vom Aufbau her, dokumentiert die Mutterrolle sortiert nach aufsteigender Artikelnummer (Bei der Urkatastrierung erhielt der Eigentümer dessen Name mit Aa beginnt die Nr., die weitere Sortierung nach dem Alphabet, Zusetzungen erfolgten am Ende), für jeden Besitzer auf einem oder mehreren Doppelbögen dessen vollständigen Besitz zum Zeitpunkt der Anlage des Buches. Zu- und Abschreibungen wurden unter Angabe des Jahres der Fortschreibung unten angefügt. Fortschreibungen auf Andere Blätter (Artikel) wurden ebenfalls vermerkt, ebenso von welchem Artikel ein Grundstück wann zugeschrieben wurde. Die Mutterrolle ist so nicht nur ein Hilfsmittel zur schnellstmöglichen Ermittlung wie viel Morgen xyz besaß, sondern ermöglicht auch einen guten Zugriff auf das Fortschreibungsprotokoll. Weiterentwicklungen der ursprünglichen Mutterrolle sind das

Liegenschaftsbuch (Bestandsblatt)

Da das aus fest eingebundenen Bögen bestehende Werk der Mutterrollen im Laufe der Jahrzehnte unpraktikabel wurde (mitunter mußte z.B. Artikel 17, der in Band 1 beginnt in Band 3 nach Artikel 1713 fortgesetzt werden usw.) erfolgte im Zuge der Einführung des NLK die Umstellung auf Bestandsblätter (Karteikarten). Diese wurden bis zur Einführung des ALB maschinenschriftlich fortgeführt.

Eigentümerverzeichnis

Unter Verwendung des Flurbuchs (Ermittlung der Artikelnummer) war hier der Eigentümer und der Zeitpunkt von Umschreibungen ersehbar. Jedoch immer nur für das einzelne Flurstück.

Artikelübersicht (Artikelverzeichnis)

Dieser Teil des Buchwerks tritt i.d.R. nur als Bestandteil der Fortschreibungsprotokolle auf. Summarisch werden in diesen alle Artikel aufgelistet die in dem abgelaufenen Jahr eine Veränderung erfuhren. Sei es durch Zuschreibung, Eigentumswechsel oder Abschreibung von Flurstücken.

alphabetisches Namensverzeichnis

Ein wohl nur fragmentarisch aufgebautes Hilfsmittel um an Hand des Eigentümernamens die Artikelnummern zu ermitteln auf die dessen Eigentum eingetragen ist.


Fortschreibungsprotokoll

Veränderungs- bzw. Fortführungsnachweise oder Belege

Die Fortschreibungsprotokolle setzen mit Aufstellung des ersten Katasters in einer Gemarkung ein. Sie beinhalten alle Protokolle, Notarnachweisungen und sonstigen Belege die zur Fortführung des Katasterbuchwerks (Mutterrolle und Flurbuch) dem Steuerinspektor, Steuer- oder Katasterkontrolleur bzw. in neuerer Zeit: Katasteramt vorgelegt wurden. Vor Ausgliederung in eigenständige Bücher befinden sich auch die Nachweise über bauliche Veränderungen (Gebäudesteuerrolle), Flächenberechnungen und Veränderungsnachweise in den Protokollen. Sie sind die wichtigste und in der Fülle der weiterverarbeitbaren Informationen für den Forscher interessanteste Quelle innerhalb des Katasters. Dokumentieren sie doch Informationen über Besitzwechsel, genaue Angaben über bauliche und Nutzungsveränderungen nach Größe (Wert) und Zeitpunkt, sowie Angaben über Notar, Datum und ggfs. Nummer der Notariatsurkunde sowie Verkaufspreis (Detaillierte Notarangaben ab etwa 1830/35 bis zur Einführung des Grundbuchs innerhalb des betreffenden Katasterbezirks, zuvor i.d.R. lediglich Angabe des Datums der Urkunde). Sie ermöglichen somit die Weiterrecherche in den überkommenen Notariatsbeständen.

Diese Quelle ist ausschließlich nach dem Rechnungsjahr des Katasters sortiert (Hinweis: das Rechnungsjahr 1877/78 beinhaltet Veränderungen die tatsächlich 1875 oder 1876 eintraten).

Gebäudebuch (Gebäudesteuerrolle)

Die Gebäudesteuerrolle war im 19. Jahrhundert kein eigenständiges Werk sondern Teil der Fortschreibungsprotokolle. Je nach Größe des Katasterbezirks (Gemarkung) und der baulichen Aktivitäten finden sich jahrgangsweise sortiert Angaben zu den Umbauten, Erweiterungen und Neubauten. Mit Zeitpunkt der Fertigstellung, steuerlicher Einschätzung, Eigentümer und ggfs. auch dem Baumeister. Anfang des 20. Jahrhunderts (1910) wurden vielfach die zumeist noch erhaltenen Gebäudebücher angelegt. Sortiert nach den Hausnummern (neue wurden hinten angehängt), erhielt hierbei jedes Grundstück eine eigenständige (Doppel)Seite.

Auf dieser wurden vermerkt: alphabetisch sortiert die zum Zeitpunkt der Anlage des Gebäudebuchs vorhandenen Aufbauten. Dies unter Angabe ihrer Nutzung und ggfs. ihrem fiskalischen Wert. Veränderungen in der Bausubstanz wurden durch Rötung eingetragen(Streichung des in Fortfall gekommenen einschl. Jahr, Hinzusetzung des Neuen). Ferner der oder die Eigentümer und in gleicher Form Fortschreibungen derselben. Die Artikelnummer der Mutterrolle, wie die Angabe von Band und Blatt des Grundbuchs sind die weiteren wesentlichen Informationen.

Gebäudebeschreibungen

Eine Sonderform des Gebäudebuches sind die Gebäudebeschreibungen. Sie enthalten im Prinzip alle Angaben des Gebäudebuchs, setzen jedoch früher ein (sc. 1890er Jahre) und sind wesentlich detailreicher. Die Gebäude werden einschl. Raumanzahl und deren Nutzung, Art der Dacheindeckung etc. beschrieben. Es ist möglich das die Originalbauzeichnungen beiliegen, zumindest ist eine Grundrißdarstellung (ohne Raumaufteilung) enthalten.

Praktische Arbeitstipps

Derjenige Heimat- und Familienforscher, der lediglich zu einem bestimmten Haus seiner eigenen Ahnen nähere Informationen sucht, sollte zunächst bemüht sein dessen Lage zu ermitteln. In größeren Städten sind hier Adreßbücher hilfreich, im Kataster aber auch Teile des Katasterbuchwerks wie die Gebäudebücher. Denn i.d.R. beginnt die Recherche im Heute oder zumindest im 20. Jahrhundert und es wird rückwärts gewandt gesucht. An Hand der ermittelten Flur und Flurstücksnummer werden das Flurbuch und anschließend die Mutterrolle ausgewertet. Unter Zuhilfenahme der ermittelten Daten (Rechnungsjahr der Veränderung) ist es nun ein leichtes in den Fortschreibungsprotokollen die Detailangaben aufzufinden.

Ein Problem entsteht, wenn Teile des Buchwerks bedingt durch Kriegseinflüsse, unvollständige Abgabe an das Archiv oder aus anderen Gründen nicht oder nicht mehr greifbar sind. So z.B. die Mutterrollen oder Eigentümerbücher. Hier ist unter Nutzung des Flurbuches direkt auf die Fortschreibungsprotokolle zurückzugreifen, oder im ungünstigsten Fall dazu überzugehen letztere durchzuarbeiten. Jeder Forscher kann gewiss sein, dass die Arbeit lohnt. Er erfährt nicht nur zahlreiche zuvor unbekannte Detailangaben zu dem ursprünglichen Objekt der Suche sondern auch zu weiteren der Großeltern, Urgroßeltern.... Denn die Welt ist ein Dorf.



Katasterzahlenwerk

Das Katasterzahlenwerk befinden sich nicht selten seit der Urvermessung in kontinuierlicher, ununterbrochener Nutzung. Eine Außer Kraft-Setzung erfolgt lediglich bei Neuvermessung durch z.B. Flurbereinigung (in ländlichen Gebieten) bzw. Umlegungen (städtische Räume) oder im Wege der Neukatastrierung. Letzteres wenn z.B. das ursprüngliche Kataster qualitativ nicht mehr den Anforderungen entsprach. Als Berechtigter (Eigentümer bzw. dessen Bevollmächtigter) können noch in Benutzung befindliche Teile des Katasterzahlenwerks bei dem zuständigen Katasteramt eingesehen werden, gegen Gebühr können Auskünfte in Schriftform erteilt werden. Eine Reproduktion nachstehender Unterlagen ist in diesem Fall jedoch ausgeschlossen. Anders im Falle der Außer Kraft-Setzung. Wurden diese Unterlagen an ein Archiv abgegeben, so können sie dort eingesehen, ausgewertet und gegen Gebühr auch reproduziert werden. Im Wesentlichen enthält das Katasterzahlenwerk für den Forscher (un)maßstäbliche Aufzeichnungen die die Örtlichkeit (Grenzen bzw. Grenzeinrichtungen wie Zäune und Mauern sowie Aufbauten) nach ihrer Lage maßlich dokumentieren. Im einzelnen können vorliegen:

Netzriß

Grenzhandriß, Liniennetzriß, Dreiecksnetzriß, Übersichtshandriß

Da selbst die kleinste Flur keinen Solitär darstellt, sondern in ein großes Ganzes eingebunden ist, wurde bereits bei Beginn der geordneten, die Kleinstaatlichen Territorialgrenzen überwindenden Katastralvermessung, über die zu Katastrierende Provinz ein Dreiecksnetz gelegt. Die Seiten der aneinandergrenzenden Dreiecke wurden aus den Verbindungslinien zweier Hauptvermessungspunkte (Trigonometrische Punkte) gebildet. Dies konnten Kirchtürme, später auch Schornsteine oder Bergkegel sein. Diese Dreiecksnetze wurden zukzessive verdichtet. In der unmittelbaren Örtlichkeit wurden als Schluß der Kette Vermessungspunkte abgemarkt (dauerhaft gekennzeichnet). Unabhängig von Übersichten über die überörtlichen Dreiecksnetze wurden entsprechende maßstäbliche Karten (s. Hauptkarte) auch über die zur Verdichtung im Kleinen angelegten Netze erstellt. Für den Heimat- oder Familienforscher sind diese Unterlagen von eher sekundärer Bedeutung.

Urriß

Im Zuge der Urkatastrierung wurde der sogenannte Uuriß angefertigt. Ein grundsätzlich im Felde geführtes und zumeist folglich unmaßstäbliches Dokument auf dem sich das Aufmaß (in Ruten und Fuß) der Grenzen und Häuser befindet. Ferner wurden in die Grundstücke die Namen der Eigentümer eingetragen. Mehrere Urrisse decken das Areal einer Flur ab.

Supplementhandriß, Supplement- oder Ergänzungskarte

In der Frühzeit des Preußischen Katasters wurden Ergänzungsmessungen als Supplement dokumentiert. Gleich der Supplementkarte (s.o.) konnten sich mehrere Supplemente u.U. auch aus verschiedenen Bearbeitungs- bzw. Rechnungsjahren auf einer Karte bzw. einem Riß befinden. Auf den Rissen und Handrissen wurden wiederum die Namen der Eigentümer und ggfs. auch weitere ergänzende Details vermerkt (Erläuterung der Vermessung, Nutzung der aufgemessenen Gebäude).

Feldbuch (Riß) einschl. Grenzniederschrift bzw. -Verhandlung

Von Neuvermessungen (ab 1881) abgesehen gelten in Preußen seit 1896 Grenzen als rechtlich festgestellt. In Folge Erlaß wurden seit dem auch zu jeder die Grenzen verändernden Vermessung ein Protokoll, die sogenannte Grenzniederschrift oder Grenzverhandlung angefertigt. Noch bis in die 1920er/30er Jahre wurden in den Feldbüchern die Eigentümer, neben Angabe von Grundbuchband und - Blatt vermerkt. Diese Zusatzinformationen wurden und werden ansonsten auf der Niederschrift dokumentiert. Weiter enthält diese eine Beschreibung des Grenzverlaufs, Informationen zu besonderen örtlichen Merkmalen sowie die Unterschriften der beteiligten Eigentümer. Diese Unterlagen werden, da i.d.R. nicht Außer Kraft gesetzt, noch in den zuständigen Katasterämtern vorgehalten, eine Einsicht ist nur den Berechtigten möglich.

Flächenberechnung

Für den, den Heimatforschern i.d.R. zugänglichen Zeitraum sind die Flächenberechnungen als Unterbestandteil den Fortschreibungsprotokollen beigebunden. Von ihrem Inhalt her sind sie vermutlich von geringer Bedeutung, da der Kern ihres Inhalts, die berechnete Grundstücksfläche des oder der neu gebildeten Flurstücke, in die weiteren Katasterbücher übertragen wurde.

Koordinatenverzeichnis

Gleich ob Soldner- oder Gauß-Krüger: die Koordinaten einer Gemarkung sind für den Heimat- und Familienforscher i.d.R. ohne weiteren Nutzen. Es sei denn er plant eine Flur oder Gemarkung an Hand dieser mit modernen technischen Mitteln (PC) zu rekonstruieren (z.B. Rheinischer Städteatlas). Es sind jedoch nur selten die zu den Uraufmaßen gehörenden Daten noch erhalten. Eine Digitalisierung oder Hochzeichnung der Urkarten ist eher zu empfehlen.

Wertung

Die Teile des Katasterzahlenwerks sind, von der Angabe der Eigentümer oder der Grundbuchbezeichnung abgesehen, für den Heimat- und Familienforscher i.d.R. von sekundärer Bedeutung. Eine Ausnahme könnte z.B. der Erwerb oder das Interesse an einem mehrfach veränderten Altbau sein. Die Dokumentierung maßlicher Veränderungen über mittlerweile fast 200 Jahre kann - zumal bei Fehlen adäquater Bauzeichnungen - bei der Datierung und Rekonstruktion usprünglicher baulicher Zustände hilfreich sein.


Katasterakten

Je nach Überlieferungsstand ist in den einschlägigen Archiven auch Zugriff auf Katasterakten möglich, die sich mit der Entstehung des Katasters in einer bestimmten Gemarkung oder Bürgermeisterei befassen. Hierzu können zählen die:

  • Grenzakte (Grenzfeststellungsakte)
  • Revisionsakte

In der Grenz- oder Grenzfeststellungsakte befinden sich Dokumente und Schriftstücke betreffend der äußeren Ab- oder Begrenzung der jeweiligen Gemarkung. Die Revisionsakten sind im weitesten Sinn Geschäftsbücher.




Nutzungsmöglichkeiten

ehemalige Preußische Rheinprovinz

Die Teile des Liegenschaftskatasters, welche sich seit der Urkatastrierung in Benutzung befinden, das heisst nicht in Folge Neukatastrierung, Neumessung, Flurbereinigung u.ä. außer Kraft gesetzt wurden befindet sich i.d.R. noch auf dem jeweils zuständigen Katasteramt. Grundsätzlich wird das Außer Kraft gesetzte Kataster an die zuständigen staatlichen Landesarchive abgegeben und steht dort der historischen Nutzung zur Verfügung.

Regierungsbezirke Koblenz und Trier

Die Außer Kraft gesetzten Katasterkarten und Bücher dieser Regierungsbezirke bilden einen Bestand des Landeshauptarchivs Koblenz. Sie sind dort einsehbar in der:

Außenstelle Gondorf
-Wasserschloß-
D-56330 Kobern-Gondorf

Telefon: 02607/6770

Öffnungszeiten:

  • Dienstag und Donnerstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00

Eine Vorabanmeldung ist zu empfehlen.

Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf

Die im Einzugsbereiche der Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf liegenden Kataster- und Flurbereinigungsbehörden sind auf Grund Anweisung verpflichtet, Außer Kraft gesetzte Teile des Liegenschaftskataster an das Landesarchiv abzugeben. Eine Ausnahme bilden hier (teilweise) die Kreisfreien Städte (z.B. Düsseldorf und Köln). Vorraussetzung ist, dass diese über eigene Möglichkeiten verfügen eine dauerhafte und den Archivalien entsprechende Aufbewahrung zu gewährleisten. Das Landesarchiv in Düsseldorf [1] verwahrt die Katasterunterlagen z.Zt. noch in der Zweigstelle Schloß Kalkum. Eine Einsicht, nach vorheriger Bestellung, ist jedoch ausschließlich in den Räumen der Hauptstelle in der Mauerstraße 55 möglich. Es ist zu empfehlen die erforderlichen Karten- und Bücher an Hand der Findbücher mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf (eine Woche stellt einen optimalen Zeitrahmen dar, nach Absprache wird jedoch auch eine Einsicht binnen 1- 2 Werktagen ermöglicht) zu bestellen.

Stadt Köln

Das Amt für Liegenschaften, Vermessung- und Kataster der Stadt Köln gab zu verschiedenen Zeiten Außer Kraft gesetzt Bestandteile des Liegenschaftskatasters an das Historische Archiv der Stadt Köln zur dauerhaften Aufbewahrung ab. Unter Bestand 480 (2.173 Akten und 206 Karten) sowie Bestand 7160 (391 Karten, Ergänzungskarten u.ä.) sowie unter der Accession (Acc) 1375 (151 Akten) sind diese verzeichnet, jedoch nicht vollständig zur Benutzung freigegeben. Der Bestand 480 ist teilweise auf Grund schlechten Erhaltungszustand aber auch aus Datenschutzrechtlichen Gründen für die Nutzung gesperrt, ebenso ist die Einsicht in Acc 1475 eingeschränkt. Auf Grund des Einsturzes des Historischen Archivs der Stadt Köln am 3. März 2009 sind die Bestände auf absehbare Zeit nicht nutzbar. Derzeit ist nicht absehbar, welche Verluste eintraten. Nach ersten Rückmeldungen sind jedoch größere Teile in den Umständen entsprechend recht gutem Zustand. Eine Nutzung ist jedoch weiterhin auf unbestimmte Zeit nicht möglich.

Hinweis

Datenschutzrechtliche Bestimmungen können im Kataster, ähnlich dem Grundbuch, zu Nutzungsbeschränkungen für Dritte bzw. private oder historische Forschung führen. Ein unmittelbares Recht auf Einsichtnahme - u.U. auch von Außer Kraft gesetzten Akten - besteht nicht. Ggfs. ist die Genehmigung zur Einsicht bei dem jeweiligen Fachamt einzuholen.

Literatur

  • Hagebusch, Alfred: Fachkunde für Vermessungstechniker. 6. Aufl. 1981
  • Kreucher, Gerald: Die Urkatasteraufnahme in Westfalen (Veröffentlichungen des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen 20) Düsseldorf 2008. pdf
  • Reitmeier, Heribert: Das Haussteuer-Kataster - Ein Beitrag zur Quellenkunde, in: Blätter des Bayerischen Landesvereins für Familienkunde BBLF 72 (2009), S. 174-179
  • Wagner, G.: Das Entstehen und die Fortführung des rheinisch-westphälischen Grundsteuer-Katasters. Düsseldorf 1860 (Nachdruck 1983)
  • Wagner, Stefan: Die staatliche Grund- und Gebäudesteuer in der preußischen Rheinprovinz von 1815 bis 1895. Entwicklung von Steuerrecht, - aufkommen und - belastung. Köln 1980
  • Weber, Heinz: Die preußische Katasterverwaltung im Regierungsbezirk Trier 1835-1946. Koblenz 1991
  • Chronik des Vermessungs- und Katasteramtes des Erftkreises. Bergheim 1998
  • "Wie ein ganzes Dorf auf das Papier zu bringen". Festschrift des Fachbereiches Kataster und Vermessung. Stadt Leverkusen 2005
  • 100 Jahre stadtkölnisches Vermessungs- und Liegenschaftswesen. Stadt Köln 1975
  • 100 Jahre stadtkölnisches Vermessungs- und Liegenschaftswesen. Ergänzungsheft 1 zur Dokumentation. Stadt Köln 1978

fr:Cadastre et terriers