Landrichter: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Landrichter''' ''ludex ordinarius, iudex provinciae (lat.)
'''Landrichter''' ''ludex ordinarius, iudex provinciae'' (lat.)
 
* Ein Richter, Gaurichter, Kreisrichter, gleichzeitig Vorstand oder Beisitzer eines Landgerichts.
* Ein Richter, Gaurichter, Kreisrichter, gleichzeitig Vorstand oder Beisitzer eines Landgerichts.
* Sein Stellvertreter bzw. Statthalter der Sendgraf.
* Sein Stellvertreter bzw. Statthalter der Sendgraf.
* Bei den Schwaben allgemein der Statthalter bzw. Stellvetreter des Landrichters.
* Bei den Schwaben allgemein der Statthalter bzw. Stellvetreter des Landrichters.
Der Landrichter war in der Regel adelig und besaß das erbliche Amt der hohen Gerichtsbarkeit.
Der Landrichter war in der Regel adelig und besaß das erbliche Amt der hohen Gerichtsbarkeit.
== Literatur ==
[[Johann Heinrich Barth]]: ''[[Genealogisch-Etymologisches Lexikon (Barth) 1 Deutsch|Genealogisch-Etymologische Lexikon, Band 1 Deutsch]]''. Reichelsheim 2006, ISBN 3-937504-15-X, Seite 581/582.
== Siehe auch ==
{{Wikipedia-Link|Landgericht (bayerische Verwaltungseinheit)}}
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]

Aktuelle Version vom 27. Januar 2021, 10:57 Uhr

Landrichter ludex ordinarius, iudex provinciae (lat.)

  • Ein Richter, Gaurichter, Kreisrichter, gleichzeitig Vorstand oder Beisitzer eines Landgerichts.
  • Sein Stellvertreter bzw. Statthalter der Sendgraf.
  • Bei den Schwaben allgemein der Statthalter bzw. Stellvetreter des Landrichters.

Der Landrichter war in der Regel adelig und besaß das erbliche Amt der hohen Gerichtsbarkeit.

Literatur

Johann Heinrich Barth: Genealogisch-Etymologische Lexikon, Band 1 Deutsch. Reichelsheim 2006, ISBN 3-937504-15-X, Seite 581/582.

Siehe auch

Artikel Landgericht (bayerische Verwaltungseinheit). In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.