Genealogie: Unterschied zwischen den Versionen

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Im 19. Jahrhundert hat man '''Genealogie''' folgendermaßen definiert:
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|style="vertical-align:middle;"| Dieser Artikel behandelt die  historische Hilfswissenschaft der '''Familien­geschichts­forschung'''. Zur gleichnamigen Zeitschrift siehe unter [[Genealogie (Zeitschrift)]].
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;Aus: [http://www.lexikon-und-enzyklopaedie.de/Meyers-Konversations-Lexikon-4-Auflage/ Meyers Konv.-Lexikon, 4. Aufl., VII. Bd.]


''Genealogie (griech., Geschlechterkunde), im weitern Sinn die Ableitung eines Dinges von seinem Ursprung, so daß von einer Genealogie der Wörter, Sprachen, Systeme, Begriffe, Pflanzen, Tiere etc. die Rede sein kann; im engern Sinn die Kenntnis des Ursprungs, der Fortpflanzung und Verbreitung der Geschlechter (genera) sowohl in ihrer unmittelbaren Aufeinanderfolge als in ihrem verwandtschaftlichen Zusammenhang. Muß hiernach die Genealogie als unentbehrliche Hilfswissenschaft der Geschichte angesehen werden, so ist auf der andern Seite ihr Studium auch für den Rechtsgelehrten höchst notwendig, da sie bei Erbschaftsstreitigkeiten etc. entscheidend ist. Man unterscheidet einen theoretischen und einen praktischen Teil. Der erstere behandelt die Grundsätze, nach welchen bei der Auseinandersetzung der verwandtschaftlichen Verhältnisse zu verfahren ist; der zweite zeigt die Anwendung und weist die besondern Verhältnisse und die darauf beruhenden Gerechtsame nach. Die wissenschaftliche Behandlung der Genealogie beschränkt sich auf berühmte Familien, nämlich auf solche, welche außer den engern persönlichen Verhältnissen eine allgemeinere Wichtigkeit entweder für ganze Staaten oder für Teile derselben erlangt haben, wie z. B. die fürstlichen Familien. Um die verwandtschaftlichen Verhältnisse mit Leichtigkeit übersehen zu können, hat man genealogische Tafeln ([[Stammtafel]]n, Geschlechtstafeln), in welchen die Verwandten männlichen und weiblichen Geschlechts verzeichnet sind, doch nur den Namen nach und mit Angabe der Geburts-, Vermählungs- und Sterbetage, außerdem solcher Notizen, welche das einzelne Individuum kenntlich machen und es im wesentlichen von den übrigen Stammgenossen unterscheiden. In den Successionstafeln werden die zur Succession berechtigten, in den historischen [[Stammtafeln]] nur die merkwürdigen Personen aufgeführt. Jetzt sind diese Tafeln gewöhnlich so eingerichtet, daß der [[Stammvater]] oben steht und durch Striche die Verhältnisse der Abstammung und Verwandtschaft angedeutet werden. Früher pflegte man diese Tafeln oft in Gestalt eines Baums einzurichten, daher der Name [[Stammbaum]] (arbor consanguinitatis). Vater und Mutter stehen an der Wurzel; die Nachkommen verbreiten sich in die Zweige, doch so, daß jede Linie einen Zweig bildet. Man unterschied sodann die einzelnen Linien durch die Farbe. Angeheiratete Personen wurden angehängt. Eine besondere Art der Geschlechtstafeln sind die [[Ahnentafel]]n.''
Der '''Begriff''' entstammt der altgriechischen Sprache. Er setzt sich zusammen aus zwei Einzelbegriffen.  
''geneá'' => 1. Geburt , Abstammung, Herkunft; 2. Geschlecht a) Familie, Stamm, Volk b) Nachkommenschaft, Nachkomme c) Geburtsort, Heimat, Vaterland; 3. Menschenalter, Generation; Zeit.  
''logein'' => sprechen, als ''genealogeo'' somit => die Abstammung angeben, einen Stammbaum aufstellen. seine Abkunft herleiten. bzw. ''genealogìa'' => Aufstellung eines Stammbaumes oder der Stammbaum.  


Aus: Meyers Konv.-Lexikon, 4. Aufl., VII. Bd.
Unter '''Genealogie''' wurde, quasi umgangssprachlich, verstanden ''Ahnenforschung'', erweitert auch '''Familiengeschichtsforschung''', bezogen auf die Generationsabfolgen des ''homo sapiens''.
 
Neuzeitlicher wird verstanden, über das bloße ''Auffinden'' genealogischer Basisdaten (Geburt/Taufe, Heirat, Tod) hinauszugehen. Es wird gewünscht zu klären sowohl persönliche biographische Ereignisse als auch das allgemeine soziale Umfeld mit zu erfassen. umgangssprachlich wird formuliert, das sogenannte «''Fleisch an das Skelett''» der blanken Datensammlungen zu bringen. Man möchte möglichst viel über die Lebensumstände und die Lebensweise des erforschten Personenkreises erfahren.
 
Im erweiterten Sinn wird unter '''Genealogie''' verstanden die Ableitung eines Dinges von seinem Ursprungt, so daß von einer Genealogie der Wörter, Sprachen, Systeme, Begriffe, Pflanzen, Tiere etc. die Rede sein kann.
 
Im engern Sinn wird verstanden, die Kenntnis des Ursprungs, der Fortpflanzung und Verbreitung der Geschlechter (genera) des ''homo sapiens'' sowohl in ihrer unmittelbaren Aufeinanderfolge, als auch in ihrem verwandtschaftlichen Zusammenhang. Die ''Genealogie'' muß als unentbehrliche Hilfswissenschaft angesehen werden und dementsprechend ist ein theoretischer Aspekt und ein praktischer zu betrachten. Der erstere behandelt die Grundsätze, nach welchen bei der Auseinandersetzung der verwandtschaftlichen Verhältnisse zu verfahren ist. Der zweite zeigt die Anwendung und weist die besondern Verhältnisse und die darauf beruhenden Gerechtsame nach.
 
So haben beispielsweise genealogische Kenntnisse für den Rechtsgelehrten höchst notwendige Bedeutung, da sie bei Erbschaftsstreitigkeiten etc. entscheidend sein können. Eine weitere wesentliche praktische Anwendung war über mehrere Jahrhunderte die politisch Anwendung der Behandlung von humanen Geschlechtern, bedeutungsvollen Familien, nämlich auf solche, welche außer den engern persönlichen Verhältnissen eine allgemeinere Wichtigkeit entweder für ganze Staaten oder für Teile derselben erlangt haben.
 
Um verwandtschaftliche Verhältnisse übersehen zu können, wurden und werden genealogische Tafeln (Graphiken) ([[Stammtafel]]n, Geschlechtstafeln) aufgestellt, in welchen die Generationsabfolgen dargestellt werden, ggbf. getrennt nach weiter differenzierten Verhältnissen, in der Genealogie des ''homo sapiens'' z.B. männlichen und weiblichen Geschlechts. Um den Überblick zu wahren werden in solchen Tafeln jedoch nur Namen und wenige Grundangabe, Geburts-, Vermählungs- und Sterbetage benannt. Seltener mit zusätzlichen Notizen, welche das einzelne Individuum kenntlich macht und es im wesentlichen von den übrigen Stammgenossen unterscheidet.  
 
Es wird unterschieden in Successionstafeln, in denen  die zur Succession berechtigten, in den historischen [[Stammtafeln]] nur die besonders merkwürdigen Personen, aufgeführt werden. Inzwischen sind diese Tafeln gewöhnlich so eingerichtet, daß der [[Stammvater]] oben steht und durch Verbindungslinien die Verhältnisse der Abstammung und Verwandtschaft angedeutet werden. Daneben gibt es Graphiken, die in Gestalt eines Baums eingrichtet sind, daher der Name [[Stammbaum]] (arbor consanguinitatis). Vater und Mutter stehen an der Wurzel; die Nachkommen verbreiten sich in die Zweige, doch so, daß jede Linie einen Zweig bildet. Man unterschied sodann die einzelnen Linien durch die Farbe. Angeheiratete Personen wurden angehängt. Daneben gab und gibt es die Ahnnenlisten, da graphische Darstellungen ab einer höheren Generationenzahl einen flächenmäßigen Umfang annehmen, der nicht mehr vervielfältigt werden kann.
 
Danneben gibt es Darstellungsformen, die den umgekehrten Weg aufzeigen, also von einer Person oder einer definierten Generation zurück in die Vergangenheit. Hier liegen spätestens ab der 10. Generationen Datenmengen vor, die graphisch nicht mehr darstellbar sind. Es werden somit Darstellungen in Listenformen und oder Bezifferungssystemen gewählt.
Die bekannteste solcher Darstellungen wurde von Stephan Karl Kekule von Stradonitz entwickelt.
 
 
== Standardwerke ==
*{{Taschenbuch für Familiengeschichtsforschung 13}}
* [[Magazin Familienforschung|'''Familienforschung''']] des [http://compgen.de/ Vereins für Computergenealogie]
*[[:Kategorie:Literatur zur Genealogie in der DigiBib|Literatur zur Genealogie in der DigiBib]]
 
== Genealogen ==
{{Kategorieverweis|Genealoge}}
 
== Siehe auch ==
{{Kategorieverweis|Literatur zur Genealogie}}
 
{{Kategorieverweis|DNA-Genealogie}}


== Weblink ==
== Weblink ==
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Genealogie Genealogie] in der deutschsprachigen [[Wikipedia]]
*{{Wikipedia-Link|Genealogie}}
 
===Zeitliche Schwerpunkte===
* [[Beiträge zur mittelalterlichen Genealogie]]
 
[[Kategorie:Genealogie|!]]
[[Kategorie:Historische Hilfswissenschaft]]
[[Kategorie:Historische Hilfswissenschaft]]

Aktuelle Version vom 27. November 2017, 20:11 Uhr

Disambiguation notice Dieser Artikel behandelt die historische Hilfswissenschaft der Familien­geschichts­forschung. Zur gleichnamigen Zeitschrift siehe unter Genealogie (Zeitschrift).
Aus
Meyers Konv.-Lexikon, 4. Aufl., VII. Bd.

Der Begriff entstammt der altgriechischen Sprache. Er setzt sich zusammen aus zwei Einzelbegriffen. geneá => 1. Geburt , Abstammung, Herkunft; 2. Geschlecht a) Familie, Stamm, Volk b) Nachkommenschaft, Nachkomme c) Geburtsort, Heimat, Vaterland; 3. Menschenalter, Generation; Zeit. logein => sprechen, als genealogeo somit => die Abstammung angeben, einen Stammbaum aufstellen. seine Abkunft herleiten. bzw. genealogìa => Aufstellung eines Stammbaumes oder der Stammbaum.

Unter Genealogie wurde, quasi umgangssprachlich, verstanden Ahnenforschung, erweitert auch Familiengeschichtsforschung, bezogen auf die Generationsabfolgen des homo sapiens.

Neuzeitlicher wird verstanden, über das bloße Auffinden genealogischer Basisdaten (Geburt/Taufe, Heirat, Tod) hinauszugehen. Es wird gewünscht zu klären sowohl persönliche biographische Ereignisse als auch das allgemeine soziale Umfeld mit zu erfassen. umgangssprachlich wird formuliert, das sogenannte «Fleisch an das Skelett» der blanken Datensammlungen zu bringen. Man möchte möglichst viel über die Lebensumstände und die Lebensweise des erforschten Personenkreises erfahren.

Im erweiterten Sinn wird unter Genealogie verstanden die Ableitung eines Dinges von seinem Ursprungt, so daß von einer Genealogie der Wörter, Sprachen, Systeme, Begriffe, Pflanzen, Tiere etc. die Rede sein kann.

Im engern Sinn wird verstanden, die Kenntnis des Ursprungs, der Fortpflanzung und Verbreitung der Geschlechter (genera) des homo sapiens sowohl in ihrer unmittelbaren Aufeinanderfolge, als auch in ihrem verwandtschaftlichen Zusammenhang. Die Genealogie muß als unentbehrliche Hilfswissenschaft angesehen werden und dementsprechend ist ein theoretischer Aspekt und ein praktischer zu betrachten. Der erstere behandelt die Grundsätze, nach welchen bei der Auseinandersetzung der verwandtschaftlichen Verhältnisse zu verfahren ist. Der zweite zeigt die Anwendung und weist die besondern Verhältnisse und die darauf beruhenden Gerechtsame nach.

So haben beispielsweise genealogische Kenntnisse für den Rechtsgelehrten höchst notwendige Bedeutung, da sie bei Erbschaftsstreitigkeiten etc. entscheidend sein können. Eine weitere wesentliche praktische Anwendung war über mehrere Jahrhunderte die politisch Anwendung der Behandlung von humanen Geschlechtern, bedeutungsvollen Familien, nämlich auf solche, welche außer den engern persönlichen Verhältnissen eine allgemeinere Wichtigkeit entweder für ganze Staaten oder für Teile derselben erlangt haben.

Um verwandtschaftliche Verhältnisse übersehen zu können, wurden und werden genealogische Tafeln (Graphiken) (Stammtafeln, Geschlechtstafeln) aufgestellt, in welchen die Generationsabfolgen dargestellt werden, ggbf. getrennt nach weiter differenzierten Verhältnissen, in der Genealogie des homo sapiens z.B. männlichen und weiblichen Geschlechts. Um den Überblick zu wahren werden in solchen Tafeln jedoch nur Namen und wenige Grundangabe, Geburts-, Vermählungs- und Sterbetage benannt. Seltener mit zusätzlichen Notizen, welche das einzelne Individuum kenntlich macht und es im wesentlichen von den übrigen Stammgenossen unterscheidet.

Es wird unterschieden in Successionstafeln, in denen die zur Succession berechtigten, in den historischen Stammtafeln nur die besonders merkwürdigen Personen, aufgeführt werden. Inzwischen sind diese Tafeln gewöhnlich so eingerichtet, daß der Stammvater oben steht und durch Verbindungslinien die Verhältnisse der Abstammung und Verwandtschaft angedeutet werden. Daneben gibt es Graphiken, die in Gestalt eines Baums eingrichtet sind, daher der Name Stammbaum (arbor consanguinitatis). Vater und Mutter stehen an der Wurzel; die Nachkommen verbreiten sich in die Zweige, doch so, daß jede Linie einen Zweig bildet. Man unterschied sodann die einzelnen Linien durch die Farbe. Angeheiratete Personen wurden angehängt. Daneben gab und gibt es die Ahnnenlisten, da graphische Darstellungen ab einer höheren Generationenzahl einen flächenmäßigen Umfang annehmen, der nicht mehr vervielfältigt werden kann.

Danneben gibt es Darstellungsformen, die den umgekehrten Weg aufzeigen, also von einer Person oder einer definierten Generation zurück in die Vergangenheit. Hier liegen spätestens ab der 10. Generationen Datenmengen vor, die graphisch nicht mehr darstellbar sind. Es werden somit Darstellungen in Listenformen und oder Bezifferungssystemen gewählt. Die bekannteste solcher Darstellungen wurde von Stephan Karl Kekule von Stradonitz entwickelt.


Standardwerke

Genealogen

→ Kategorie: Genealoge

Siehe auch

→ Kategorie: Literatur zur Genealogie

→ Kategorie: DNA-Genealogie

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Zeitliche Schwerpunkte