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* Schiffsbelader | * Schiffsbelader | ||
* Person, die Güter an Bord eines Schiffes sendet | * "Person, die Güter an Bord eines Schiffes sendet" | ||
* Person, die sich in den Städten zum Ab- und Aufladen der Fracht gebrauchen lässt | * Person, die "sich in den Städten zum Ab- und Aufladen der Fracht gebrauchen lässt" | ||
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Aktuelle Version vom 17. März 2017, 21:15 Uhr
Berufsbezeichnung
- Bedeutung
- Schiffsbelader
- "Person, die Güter an Bord eines Schiffes sendet"
- Person, die "sich in den Städten zum Ab- und Aufladen der Fracht gebrauchen lässt"
- Quelle(n)
Gerholz, Heinrich: Gerholz-Kartei, Eine Sammlung alter Berufsbezeichnungen, Verein für Familienforschung e.V. Lübeck, Lübeck, 2005