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* Am 1.1.1935 wurde der '''Standesamtsbezirk Neindorf''' aufgelöst. Er umfasste früheren Gutsbezirk Neindorf, die Gemeinde Neubrandsleben und den unbewohnten Forstgutsbezirk Oschersleben.<ref>Amtsblatt der Regierung zu Magdeburg, 1935, S. 5, Nr. 11:<br/> | * Am 1.1.1935 wurde der '''Standesamtsbezirk Neindorf''' aufgelöst. Er umfasste früheren Gutsbezirk Neindorf, die Gemeinde Neubrandsleben und den unbewohnten Forstgutsbezirk Oschersleben.<ref>Amtsblatt der Regierung zu Magdeburg, 1935, S. 5, Nr. 11:<br/> | ||
''„Auf Grund des § 2 des Personenstandsgesetzes vom 6. Februar 1875 ordne ich folgendes an:<br/> | ''„Auf Grund des § 2 des Personenstandsgesetzes vom 6. Februar 1875 ordne ich folgendes an:<br/>Der Standesamtsbezirk Neindorf, Kreis Qschersleben, der den früheren Gutsbezirk Neindorf, die Gemeinde Neubrandsleben und den unbewohnten Forstgutsbezirk Oschersleben umfaßt, wird mit Wirkung vom 1. Januar 1935 ausgelöst. Zu dem gleichen Zeitpunkt wird der frühere Gutsbezirk Neindorf dem Standesamtsbezirk Beckendorf, die Gemeinde Neubrandsleben und der unbewohnte Forstgutsbezirk Oschersleben dem Standesamtsbezirk Oschersleben zugeteilt.<br/>Die Register und Akten des aufgelösten Standesamtsbezirks Neindorf sind dem Standesamtsbezirk Beckendorf zu übergeben.<br/>Magdeburg, den 1. Januar 1935.<br/>Der Regierungspräsident.“''</ref> | ||
Der Standesamtsbezirk Neindorf, Kreis Qschersleben, der den früheren Gutsbezirk Neindorf, die Gemeinde Neubrandsleben und den unbewohnten Forstgutsbezirk Oschersleben umfaßt, wird mit Wirkung vom 1. Januar 1935 ausgelöst. Zu dem gleichen Zeitpunkt wird der frühere Gutsbezirk Neindorf dem Standesamtsbezirk Beckendorf, die Gemeinde Neubrandsleben und der unbewohnte Forstgutsbezirk Oschersleben dem Standesamtsbezirk Oschersleben zugeteilt.<br/>Die Register und Akten des aufgelösten Standesamtsbezirks Neindorf sind dem Standesamtsbezirk Beckendorf zu übergeben.<br/>Magdeburg, den 1. Januar 1935.<br/>Der Regierungspräsident.“''</ref> | |||
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Aktuelle Version vom 30. April 2023, 04:49 Uhr
Hierarchie : Regional > Bundesrepublik Deutschland > Sachsen-Anhalt > Landkreis Börde > Oschersleben(Bode) > Neindorf
Einleitung
Allgemeine Information
Politische Einteilung
- Neindorf ist seit dem 1.3.2002 ein Ortsteil von Oschersleben (Bode).
- Am 30.09.1928 Vereinigung Gutsbezirk Neindorf mit der Landgemeinde Beckendorf zur neuen Landgemeinde Beckendorf-Neindorf.[1]
- Am 1.4.1934 wurde der Amtsbezirk „Neindorf“, Landkreis Oschersleben, in „Neubrandsleben“ umbenannt. Er umfaßt, wie bisher, die Gemeinde Neubrandsleben und den unbewohnten Forstgutsbezirk Oschersleben.[2]
- Am 1.1.1935 wurde der Standesamtsbezirk Neindorf aufgelöst. Er umfasste früheren Gutsbezirk Neindorf, die Gemeinde Neubrandsleben und den unbewohnten Forstgutsbezirk Oschersleben.[3]
Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit
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Archive und Bibliotheken
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Verschiedenes
Anmerkungen/Fußnoten
- ↑ Amtsblatt der Regierung zu Magdeburg, 1928, S. 203
- ↑ Amtsblatt der Regierung zu Magdeburg, S. 44, Nr. 205
- ↑ Amtsblatt der Regierung zu Magdeburg, 1935, S. 5, Nr. 11:
„Auf Grund des § 2 des Personenstandsgesetzes vom 6. Februar 1875 ordne ich folgendes an:
Der Standesamtsbezirk Neindorf, Kreis Qschersleben, der den früheren Gutsbezirk Neindorf, die Gemeinde Neubrandsleben und den unbewohnten Forstgutsbezirk Oschersleben umfaßt, wird mit Wirkung vom 1. Januar 1935 ausgelöst. Zu dem gleichen Zeitpunkt wird der frühere Gutsbezirk Neindorf dem Standesamtsbezirk Beckendorf, die Gemeinde Neubrandsleben und der unbewohnte Forstgutsbezirk Oschersleben dem Standesamtsbezirk Oschersleben zugeteilt.
Die Register und Akten des aufgelösten Standesamtsbezirks Neindorf sind dem Standesamtsbezirk Beckendorf zu übergeben.
Magdeburg, den 1. Januar 1935.
Der Regierungspräsident.“
Weblinks
Offizielle Webseiten
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Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
Ortsteil
<gov>NEIORFJO52NC</gov>
Wohnplatz
<gov>NEIORFJO52OB</gov>