Magistratsverfasssung (Westfalen): Unterschied zwischen den Versionen

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==Einleitung==
==Einleitung==
Der Magistrat oder Stadtrat vertrat bis 1802 eine Stadt nach Innen und nach Außen.  
Der Magistrat oder [[Stadtrat (Westfalen)|Stadtrat]] vertrat bis 1802 eine Stadt nach Innen und nach Außen.  


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*  [[Borken (Kreis Borken)#Verwaltung]]
*  [[Borken (Kreis Borken)#Verwaltung]]
*  [[Haltern am See#Verwaltung]]
*  [[Haltern am See#Verwaltung]]
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====Entwicklungsbeispiel einer Ratsvervassung====
====Entwicklungsbeispiel einer Ratsvervassung====

Aktuelle Version vom 17. April 2016, 06:47 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Magistratsverfasssung

Einleitung

Der Magistrat oder Stadtrat vertrat bis 1802 eine Stadt nach Innen und nach Außen.

Grundlage: Magistratsverfasssung

Die Grundlage bildete die entweder vom Landesherrn gegebene oder selbst beschlossene lokale Magistratsverfasssung.

Beispiele von Wahlstatuten für Stadträte

Entwicklungsbeispiel einer Ratsvervassung

Literatur

  • Isenmann, Eberhard: Die deutsche Stadt im Mittelalter 1150–1550. Stadtgestalt, Recht, Verfassung, Stadtregiment, Kirche, Gesellschaft, Wirtschaft ISBN 978-3-412-20940-7