Procurator Fisci: Unterschied zwischen den Versionen

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===Advokaten und Prokuratoren===
===Advokaten und Prokuratoren===
Während Prokuratoren nur "unverleumbte und dieser Ordnung erfahrene Personen" sein mußten, wurden als Advokaten nur rechtsgelehrte (Juristen), redliche Leute zugelassen. Sie wurden allesamt eidlich verpflichtet und unterstanden der Disziplinargewalt des Gerichtes.  
Während Prokuratoren nur "unverleumbte und dieser Ordnung erfahrene Personen" sein mußten, wurden als Advokaten nur rechtsgelehrte (Juristen), redliche Leute zugelassen. Sie wurden allesamt eidlich verpflichtet und unterstanden der Disziplinargewalt des Gerichtes. <ref name="Oppenheim">'''Quelle:''' Oppenheim, Karl:Das Gerichtswesen im Münsterland (1954)</ref>


Wir kennen Rechtsgelehrte (Juristen) als Vetreter der öffentlichen Hand als:
Wir kennen Rechtsgelehrte (Juristen) als Vertreter der öffentlichen Hand als:
;1. Bedeutung vor 1802 in Fürstbistum Münster: [[Procurator Fisci]] = allgemeines Vertreter der ''Staatskasse, besser "öffentliche Hand"''
;1. Bedeutung vor 1802 in Fürstbistum Münster: [[Procurator Fisci]] = allgemeines Vertreter der ''Staatskasse, besser "öffentliche Hand"''



Aktuelle Version vom 7. Oktober 2023, 20:48 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Procurator Fisci

Amtssprache

  • Procurator = Amtsbezeichnung für einen Interessenvertreter in der Vermögens- (Armenkassen) oder Staatsverwaltung oder in der Rechtspflege
  • Fiscus, Fiscal, Fisci, "Fiscalis" (lat.) = Staatskasse, besser "öffentliche Hand"
  • Procurator Fisci = Amtsbezeichnung für einen Interessenvertreter in öffentlich-rechtliche Funktion (quasi als Beamter) gegenüber der Allgemeinheit als Vertreter der Obrigkeit oder des Gemeinwesens. Er konnte als Prokurator damit auch ein Amtsträger der ausführenden Gewalt (Vogt) sein.

Advokaten und Prokuratoren

Während Prokuratoren nur "unverleumbte und dieser Ordnung erfahrene Personen" sein mußten, wurden als Advokaten nur rechtsgelehrte (Juristen), redliche Leute zugelassen. Sie wurden allesamt eidlich verpflichtet und unterstanden der Disziplinargewalt des Gerichtes. [1]

Wir kennen Rechtsgelehrte (Juristen) als Vertreter der öffentlichen Hand als:

1. Bedeutung vor 1802 in Fürstbistum Münster
Procurator Fisci = allgemeines Vertreter der Staatskasse, besser "öffentliche Hand"
2. Bedeutung vor 1802 in Fürstbistum Münster
Advocatus Fisci = Rechtsgelehrter (Jurist) als Vertrter der Staatskasse, besser "öffentliche Hand"
3. Bedeutung vor 1802 in Fürstbistum Münster
Markenfiscus (Domänenfiskus) = Vertreter der Staatskasse, besser "öffentliche Hand" in Domänensachen

Fußnoten

  1. Quelle: Oppenheim, Karl:Das Gerichtswesen im Münsterland (1954)