Grafschaft Steinfurt: Unterschied zwischen den Versionen

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===Bündnis gegen Territorialeingliederung===
===Bündnis gegen Territorialeingliederung===
Bereits in der ersten Hälfte des zwölften Jahrhunderts erscheinen urkundlich Dynasten von Steinvorth oder, wie sie in den späteren niederdeutsch geschriebenen Urkunden des vierzehnten Jahrhunderts immer heissen, Herrn vom (oder to) Stenvorde (Steynvorrde). In der fehdelustigen Zeit des dreizehnten und vierzehnten Jahrhunderts und Anfangs des fünfzehnten fehlte es auch diesen Herren nicht an mancherlei Händeln, namentlich mit den umliegenden Klöstern und auch mit dem Bischofe von Münster, von dem es in einem betreffenden päpstlichen Erlasse des Jahres 1400 heisst, dass er sich „juxta morem patriae“ (nach der Sitte seines Heimatslandes) in kriegerische Händel zur Ausbildung seines Territoriums einzulassen pflege. Wiederholt kam es dabei auch zu [[Exkomniunikation|Excomniunicationen]], die jedoch immer bald nach schiedsrichterlicher Beilegung der Streitigkeiten, wieder aufgehoben wurden. Aber erfolglos waren diese Widerstandandskämpfe nicht, denn durch dieselben gelang es vor allen in dem „Münsterlande" (der Diözese des Stiftes Münster) gelegenen Herrschaften nur der [[Herrschaft Gemen]] und der '''Herrschaft Steinfurt''' ihre Landeshoheit auf Dauer fest zu begründen.
Bereits in der ersten Hälfte des zwölften Jahrhunderts erscheinen urkundlich Dynasten von Steinvorth oder, wie sie in den späteren niederdeutsch geschriebenen Urkunden des vierzehnten Jahrhunderts immer heissen, Herrn vom (oder to) Stenvorde (Steynvorrde). In der fehdelustigen Zeit des dreizehnten und vierzehnten Jahrhunderts und Anfangs des fünfzehnten fehlte es auch diesen Herren nicht an mancherlei Händeln, namentlich mit den umliegenden Klöstern und auch mit dem Bischofe von Münster, von dem es in einem betreffenden päpstlichen Erlasse des Jahres 1400 heisst, dass er sich „juxta morem patriae“ (nach der Sitte seines Heimatlandes) in kriegerische Händel zur Ausbildung seines Territoriums einzulassen pflege. Wiederholt kam es dabei auch zu [[Exkomniunikation|Excomniunicationen]], die jedoch immer bald nach schiedsrichterlicher Beilegung der Streitigkeiten, wieder aufgehoben wurden. Aber erfolglos waren diese Widerstandandskämpfe nicht, denn durch dieselben gelang es vor allen in dem „Münsterlande" (der Diözese des Stiftes Münster) gelegenen Herrschaften nur der [[Herrschaft Gemen]] und der '''Herrschaft Steinfurt''' ihre Landeshoheit auf Dauer fest zu begründen.


* 1244 wurde zwischen den Edlen Otto von Horstmar u. Ahaus und Ludolf von Steinfurt ein Schutz- und Freundschaftsbündnis geschlossen;
* 1244 wurde zwischen den Edlen Otto von Horstmar u. Ahaus und Ludolf von Steinfurt ein Schutz- und Freundschaftsbündnis geschlossen;
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===Vogtei über das "domum Bossnippe"===
===Vogtei über das "domum Bossnippe"===
Die [[Grafschaft Steinfurt|Edelherren von Steinfurt]], Baldewin II. (1244, +v.1318, Sohn Ludolfs III. –1224-1248) und seine Frau Elisabeth, so wie sein Bruder Ludolf mit seiner Frau Oda, wie auch deren Sohn Baldewin, verpfändeten dem '''Kloster Beate Mariae zu Münster''' für 300 Mark ihre Vogtei über die Besitzungen dieses Klosters, darunter das „curiam Bocholte“ und [[Bossendorf (Haltern)|„domum Bossnippe“]].
Die [[Grafschaft Steinfurt|Edelherren von Steinfurt]], Baldewin II. (1244, +v.1318, Sohn Ludolfs III. –1224-1248) und seine Frau Elisabeth, so wie sein Bruder Ludolf mit seiner Frau Oda, wie auch deren Sohn Baldewin, verpfändeten dem '''Kloster Beate Mariae zu Münster (Überwasser)''' für 300 Mark ihre Vogtei über die Besitzungen dieses Klosters, darunter das „curiam Bocholte“ und [[Bossendorf (Haltern)|„domum Bossnippe“]].


==Familie von Steinfurt==
==Familie von Steinfurt==
Nach ihrem Aussterben fiel die Herrschaft Steinfurt über die Erbtochter 1421/32 an Everwin von Götterswick, der im gleichen Jahr die Grafschaft Bentheim erbte und damit an die Grafen von Bentheim.  
Nach ihrem Aussterben fiel die Herrschaft Steinfurt über die Erbtochter 1421/32 an Everwin von Götterswick, der im gleichen Jahr die [[Grafschaft Bentheim]] erbte und damit an die Grafen von Bentheim.  
*[[ Grafschaft Bentheim|Everwin I von Bentheim]] +1454 1.00 ca 1404 Mechtild von Steinfurt (+1420); 2.oo ca 1435 Gisberta von Bronckhorst, [[Haus Ottenstein|Herrin zu Ottenstein]]


===Erbteilungen===
===Erbteilungen===
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*  Döhmann, G., Das älteste Lehenbuch der Herrschaft Steinfurt, in Beiträgen zur Geschichte der Stadt und Grafschaft Steinfurt, Heft III, Münster 1906.
*  Döhmann, G., Das älteste Lehenbuch der Herrschaft Steinfurt, in Beiträgen zur Geschichte der Stadt und Grafschaft Steinfurt, Heft III, Münster 1906.


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==Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis==
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[[Kategorie:Grafschaft Steinfurt|!]]

Aktuelle Version vom 22. Oktober 2023, 09:08 Uhr

Disambiguation notice Steinfurt ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Steinfurt.


Hierarchie Regional > Historische deutsche Staaten > Niederrheinisch-Westfälischer Reichskreis > Grafschaft Steinfurt

Übersichtskarte der Grafschaft Steinfurt aus dem "Theatrum orbis terrarum, sive, Atlas novus" von Willem Janszoon und Joan Blaeu, erstellt 1645/1662.

Früherwähnung

Name

  • 1129 „Steinuorde"; 1134 „Steinuorth"; 1134 „Steinfurt"; 1166 „Steinvurde"; 1206 „Stenvorde"; 1226 „Stenfordia";

Oberhof Steinfurt

  • 1177 „villa Stenuorthe" ;

Burg Steinfurt

  • 1247 wird die Burg Steinfurt genannt; 1285 „Borchstenvorde"

Bündnis gegen Territorialeingliederung

Bereits in der ersten Hälfte des zwölften Jahrhunderts erscheinen urkundlich Dynasten von Steinvorth oder, wie sie in den späteren niederdeutsch geschriebenen Urkunden des vierzehnten Jahrhunderts immer heissen, Herrn vom (oder to) Stenvorde (Steynvorrde). In der fehdelustigen Zeit des dreizehnten und vierzehnten Jahrhunderts und Anfangs des fünfzehnten fehlte es auch diesen Herren nicht an mancherlei Händeln, namentlich mit den umliegenden Klöstern und auch mit dem Bischofe von Münster, von dem es in einem betreffenden päpstlichen Erlasse des Jahres 1400 heisst, dass er sich „juxta morem patriae“ (nach der Sitte seines Heimatlandes) in kriegerische Händel zur Ausbildung seines Territoriums einzulassen pflege. Wiederholt kam es dabei auch zu Excomniunicationen, die jedoch immer bald nach schiedsrichterlicher Beilegung der Streitigkeiten, wieder aufgehoben wurden. Aber erfolglos waren diese Widerstandandskämpfe nicht, denn durch dieselben gelang es vor allen in dem „Münsterlande" (der Diözese des Stiftes Münster) gelegenen Herrschaften nur der Herrschaft Gemen und der Herrschaft Steinfurt ihre Landeshoheit auf Dauer fest zu begründen.

  • 1244 wurde zwischen den Edlen Otto von Horstmar u. Ahaus und Ludolf von Steinfurt ein Schutz- und Freundschaftsbündnis geschlossen;

Johanniterorden

Aus ihrem allodialen Grundbesitz bedachten die Herren von Steinfurt mit ansehnlichen Schenkungen im dreizehnten und vierzehnten Jahrhundert besonders den Johanniterorden.

Familienname

Nach der 1129 erwähnten Burg Steinfurt(Stenvorde) im Norden der Münsterschen Bucht nannten sich Edelherren von Steinfurt, welche eine aus Grund-, Vogtei- und Gerichtsrechten bestehende Herrschaft aufbauten.

  • 1129 Rudolf von Steinfurt.

Vogtei über das "domum Bossnippe"

Die Edelherren von Steinfurt, Baldewin II. (1244, +v.1318, Sohn Ludolfs III. –1224-1248) und seine Frau Elisabeth, so wie sein Bruder Ludolf mit seiner Frau Oda, wie auch deren Sohn Baldewin, verpfändeten dem Kloster Beate Mariae zu Münster (Überwasser) für 300 Mark ihre Vogtei über die Besitzungen dieses Klosters, darunter das „curiam Bocholte“ und „domum Bossnippe“.

Familie von Steinfurt

Nach ihrem Aussterben fiel die Herrschaft Steinfurt über die Erbtochter 1421/32 an Everwin von Götterswick, der im gleichen Jahr die Grafschaft Bentheim erbte und damit an die Grafen von Bentheim.

Erbteilungen

1454 wurden Bentheim und Steinfurt in zwei Linien verselbständigt.

Übersichtskarte der Grafschaften Bentheim und Steinfurt aus dem "Theatrum orbis terrarum, sive, Atlas novus" von Willem Janszoon und Joan Blaeu, erstellt 1645/1662.


Durch zwei Söhne des 1606 gestorbenen Grafen Arnold IV.von Steinfurt, der die väterlichen Güter (in dem Umfange, wie sie zuletzt durch den Dynasten Everwyn von Götterswyk (+ 1454) vererbt worden waren, welcher durch drei Heirathen die Erbgüter des Grafen von Steinfurt-Steinfurt, des Grafen von Broukhorst und der Gräfin von Solms - Ottenstein an sich gebracht hatte, vererbt worden waren) mit denen seiner Mutter, der Erbtochter der Grafen von Tecklenburg und Rheda, vereinigte, wurde das Geschlecht in den zwei Hauptlinien Bentheim-Tecklenburg (Tekeneborch) und Bentheim-Steinfurt fortgesetzt.

Die erstere ältere Linie, durch Adolph (+1620) gestiftet, erhielt Tecklenburg, Rheda und Hohen - Limburg; die jüngere, von Arno Jobst 1622 gestiftet, die beiden Grafschaften Bentheim und Steinfurt, welche, nachdem sie früher in geteiltem Besitz gewesen, 1803 durch Erbschaft in einer Hand vereinigt wurden.

Kupferstichausschnitt in “Daniel Meisner’s Schatzkästlein”:
Schloß Steinfurt um 1615-1638


Reichsgrafschaft

1495 wurde Steinfurt zum Schutz vor dem Territorialanspruch des Hochstiftes Münster dem Reich als Lehen aufgetragen und zur Reichsgrafschaft erhoben. Sie zählte zum niederrheinisch-westfälischen Reichskreis. 1716 wurde sie nach einem langjährigen Prozeß auf Stadt und Kirchspiel Burgsteinfurt beschränkt. 1804 wurde Bentheim mit ihr vereinigt.

Napoleonische Folgen

Durch die Wiener Kongressakte wurde, wie Steinfurt unter preussische, so die (eigentliche) Grafschaft Bentheim unter hannoversche Landeshoheit gebracht. Die Linie Bentheim-Tecklenburg, aus welcher Graf Johann Adolph im Jahre 1699 einen Teil der Grafschaft Rheda und den grössten Teil der Grafschaft Tecklenburg an einen Grafen von Solms abgetreten hatte, beaß vor 1860 die unter Preussen gehörigen Standesherrschaften Rheda und Hohen-Limburg und residirte zu Hohen-Limburg.

Die Träger beider Linien wurden im Jahre 1817, die Tecklenburg'sche mit dem Grafen Emil (geb. 1765) und die Steinfurt'sche mit dem Grafen Ludwig (dem Vater des späteren Fürsten Alexius Friedrich) in den preussischen Fürstenstand erhoben.

1806 kam die Grafschaft Steinfurt mit 1,5 Quadratmeilen Gebiet zum Großherzogtum Berg, 1811 an Frankreich, 1815 an Preußen, 1946 an Nordrhein-Westfalen.

Schloß Burg-Steinfurt

Das ehemalige alte befestigte Stammschloss der Grafen von Bentheim bei dem Marktflecken Bentheim im Königreich Hannover war im Jahre 1761 gesprengt worden. Das sich in der Kreisstadt Burg - Steinfurt an der Aa um 1860 erhebende Schloss mit einem schönen und sehr grossen Park war zu dieser Zeit die Residenz des fünften Alexius Friedrich von Bentheim-Steinfurt (geb. 1781), als Besitzer der preussischen Standesherrschaft Steinfurt.

Literatur

  • Bau- und Kunstdenkmäler, Kreis Steinfurt,
  • Castelle, F., Unse stat to Stenvorde, 1947
  • Regelmeier, B., Die Johanniterkommende zu Steinfurt, Münst. Diss. 1912, i. W. Z. Bd. 69
  • Löwe, W., Das Gerichtswesen der Grafschaft Steinfurt, Münst. Diss. 1913
  • Nerlich, 0., Der Streit um die Reichsunmittelbarkeit der ehemaligen Herrschaft u. späteren Grafschaft Steinfurt bis zum Flinteringischen Vertrage (1569), Münst. Diss. Hildesheim 1913
  • Döhmann, G., Das älteste Lehenbuch der Herrschaft Steinfurt, in Beiträgen zur Geschichte der Stadt und Grafschaft Steinfurt, Heft III, Münster 1906.

Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

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