Steuerverwaltung im Königreich Westfalen: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 18. März 2016, 17:01 Uhr

Hierarchie

Regional > Historisches Territorium > Reichsdeputationshauptschluß > Rheinbund > Königreich Westfalen > Steuerwesen im Königreich Westfalen > Steuerverwaltung im Königreich Westfalen

Steuerverwaltung im westfälischen Bereich

Die Steuerverwaltung war sehr klar gegliedert. Es gab zwei von oben bis unten durchgehende Fachverwaltungen des Finanzministeriums in Kassel:

  • Abteilung I für direkte Steuern
  • Abteilung II für indirekten Steuern,die jedoch gemeinsame Kassen besaßen.

Die direkten Steuern wurden zentral von der Directiongenerale des Contributionsdirectes verwaltet, die jedoch seit April 1811 dem Finanzministerium eingegliedert war.

Von ihren Generalinspecteuren führte einer die Aufsicht über das Kataster, während die übrigen die Departements zu inspizieren hatten. Der Directiongenerale unterstand in jedem Departement eine Direction departementale (Steuerdirektion) mit einem Directeur und einem Inspecteur zur unmittelbaren Leitung des direkten Steuerwesens und Aufsicht über die Steuerrollen.

Veranlagung und Erhebung der Steuern

Für die Veranlagung und Erhebung der Steuern in den Distrikten standen der Direction departementale die Controleurs de district - beispielsweise im Fuldadepartement in Kassel, Paderborn, Höxter und Bielefeld - zur Verfügung, die die für die Repartition (verhältnismäßige Verteilung) der Grundsteuer aus den einheimischen Grundbesitzern ausgewählten Steuerrepartitoren (Répartiteur) unterstützen, die Anfertigung der Grundsteuermatrikel überwachten, die Reklamationen bearbeiteten und die Aufsicht über die Steuereinnehmer zu führen hatten.

Die indirekte Steuerverwaltung lag in den Händen der seit 1811 selbständigen Administration- générale des contributions indictes in Kassel, der in jedem Departement eine Administration departementale unter einem Directeur mit einem Inspecteur unterstellt war.

Für die Distrikte waren Controleurs de district in den Distriktshauptstädten eingesetzt. Nach dem Dekret vom 05.12.1808 war die Verwaltung der indirekten Steuern zuständig für

  • Konsumtionssteuern
  • Salzmonopol
  • Zölle und
  • Chaussee- und Wegegelder

Seit März 1809 war sie zuständig für die

  • Stempelsteuerverwaltung

dagegen wurde 1811 wieder abgetrennt die Verwaltung der

  • Chaussee- und Wegegelder

Hebestellen

Hebestellen für die direkten und indirekten Steuern, die Zölle und die Domänen- und sonstigen Staatseinkünfte waren die Receveurs generaux (Bezirkseinnehmer) in den Distriktshauptstädten, von denen der im Departementshauptort residierende zugleich die Departementskasse verwaltete. Diese führte ihre Gelder unmittelbar an die Caisse-generale in Kassel ab. Die Bezirkseinnehmer erhielten ihre Gelder von den Receveurs d'arrondissement (Kreiseinnehmern), die seit dem 010.6.1809 an die Stelle der Kantonseinnehmer getreten waren und deren Bezirke innerhalb der Distrikte mehrere Kantone zusammenfaßten.

1813 gab es im Distrikt Paderborn Kreiseinnehmer in Paderborn, Rietberg und Büren, im Distrikt Höxter solche in Höxter, Brakel und Warburg und im Distrikt Bielefeld solche in Bielefeld und Herford. Als Elementareinnehmer der direkten Steuern und der Domänengefälle fungierten von den Gemeinden bestellte Kommunalempfänger, während die indirekten Steuern durch staatliche Konsumtionssteuerbüros erhoben wurden.

Zollwesen

Die Organisation des Zollwesens, die der Administration der indirekten Steuern unterstand, ist bis zur Vereinnahmung durch das Preußische Gouvernement Weser-Rhein nicht mehr zum Abschluß gelangt. Durch königliches Dekret vom 14.03.1810 wurde längs der damaligen Zollinie von Lengerich (im Lingenschen) bis Thedinghausen an der Weser eine Reihe von Zollämtern (unter Leitung eines Zolldirektors in Osnabrück) errichtet, die aber infolge der Gebietsabtretungen von Dezember 1810 an das Kaiserreich Frankreich überflüssig wurden. Die Zollorganisation an der neuen westfälisch-französischen Grenze war 1813 erst im Aufbau begriffen.