Pillkallen/Standesamt G: Unterschied zwischen den Versionen

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* Durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874, wurden auf Grund des Paragraphen 55 zum 1. Oktober 1874 in Ostpreußen in den Amtsbezirken die [[Standesamt|Standesämter]] gegründet. Deren Aufgabe es war die Standesamtsbücher zu führen. Da es aus Kostengründen nur in den Städten hauptamtliche Standesbeamte gab, war diese Arbeit in den Gemeinden ehrenamtlich. Oft war der Lehrer oder ein Rentner der Standesbeamte, sie erhielten nur einen Ehrensold. So das sich mehrere Amtsbezirke zusammen geschlossen hatten und ein gemeinsames Standesamt gegründet haben. Im Laufe der Zeit wurden Standesämter aufgelöst oder neu gegründet. <ref> [http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/que/normal/que897.pdf Westfälische Geschichte online]</ref> <ref>Amtsblatt 1874 , Reg.-Bezirk Gumbinnen, S.551 {{MDZ|bsb11180220|549}}</ref>
* Durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874, wurden auf Grund des Paragraphen 55 zum 1. Oktober 1874 in Ostpreußen in den Amtsbezirken die [[Standesamt|Standesämter]] gegründet. Deren Aufgabe es war die Standesamtsbücher zu führen. Bis dahin wurden von den Kirchspielen Duplikate der Kirchenbücher angelegt und den staatlichen Behörden (Gerichten) übergeben. Da es aus Kostengründen nur in den Städten hauptamtliche Standesbeamte gab, war diese Arbeit in den Gemeinden ehrenamtlich. Oft war der Lehrer oder ein Rentner der Standesbeamte, sie erhielten nur einen Ehrensold. So das sich mehrere Amtsbezirke zusammen geschlossen hatten und ein gemeinsames Standesamt gegründet haben. Im Laufe der Zeit wurden Standesämter aufgelöst oder neu gegründet. <ref> [http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/que/normal/que897.pdf Westfälische Geschichte online]</ref> <ref>Amtsblatt 1874 , Reg.-Bezirk Gumbinnen, S.551 {{MDZ|bsb11180220|549}}</ref>
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====Fußnoten====
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2016, 06:12 Uhr

  • Durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874, wurden auf Grund des Paragraphen 55 zum 1. Oktober 1874 in Ostpreußen in den Amtsbezirken die Standesämter gegründet. Deren Aufgabe es war die Standesamtsbücher zu führen. Bis dahin wurden von den Kirchspielen Duplikate der Kirchenbücher angelegt und den staatlichen Behörden (Gerichten) übergeben. Da es aus Kostengründen nur in den Städten hauptamtliche Standesbeamte gab, war diese Arbeit in den Gemeinden ehrenamtlich. Oft war der Lehrer oder ein Rentner der Standesbeamte, sie erhielten nur einen Ehrensold. So das sich mehrere Amtsbezirke zusammen geschlossen hatten und ein gemeinsames Standesamt gegründet haben. Im Laufe der Zeit wurden Standesämter aufgelöst oder neu gegründet. [1] [2]

Fußnoten

  1. Westfälische Geschichte online
  2. Amtsblatt 1874 , Reg.-Bezirk Gumbinnen, S.551 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums