Amtsblatt G 1869 No.43 Verord.594: Unterschied zwischen den Versionen
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1869, Nr.43, Verordnung Nr.594, S.271 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
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: Durch Theilung der Forstreviere Borken und Rothebude, ist ein neues Forstrevier [[Oberförsterei Heydtwalde|Heydtwalde]] gebildet worden, welches die Beläufe [[Budßisken]], [[Theerofen]], [[Borreck]], [[Grodßisko]], [[Teufelsberg]] und [[Hegewald]] umfaßt und dessen Revier-Verwalter seinen Wohnsitz in [[Budßisken]] angewiesen erhalten hat. Die Oberförsterstelle qu. ist vm 1. d. | : Durch Theilung der Forstreviere Borken und Rothebude, ist ein neues Forstrevier [[Oberförsterei Heydtwalde|Heydtwalde]] gebildet worden, welches die Beläufe [[Forsthaus Heydtwalde|Budßisken]], [[Theerofen]], [[Borreck]], [[Forsthaus Lindenberg|Grodßisko]], [[Forsthaus Teufelsberg|Teufelsberg]] und [[Hegewald]] umfaßt und dessen Revier-Verwalter seinen Wohnsitz in [[Budzisken (Landkreis Angerburg)|Budßisken]] angewiesen erhalten hat. Die Oberförsterstelle qu. ist vm 1. d. Mts. an den Oberförster-Candidaten Wohlfromm verliehen worden. Die Forstkasse des Reviers ist zu [[Benkheim]]. <ref name="AMT69-594">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1869, Nr.43, Verordnung Nr.594, S.271 {{MDZ|bsb10694648|306}}</ref> <noinclude><references/> [[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude> |
Aktuelle Version vom 23. März 2016, 13:29 Uhr
- 18.10.1869, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1869, No.43, Verordnung No.594
- Durch Theilung der Forstreviere Borken und Rothebude, ist ein neues Forstrevier Heydtwalde gebildet worden, welches die Beläufe Budßisken, Theerofen, Borreck, Grodßisko, Teufelsberg und Hegewald umfaßt und dessen Revier-Verwalter seinen Wohnsitz in Budßisken angewiesen erhalten hat. Die Oberförsterstelle qu. ist vm 1. d. Mts. an den Oberförster-Candidaten Wohlfromm verliehen worden. Die Forstkasse des Reviers ist zu Benkheim. [1]