Arbitrium: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Arbiter, Arbitrator)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
==Arbitrium==
[[Portal:Regionale Forschung|Regional]]  > [[Sprache]] > [[Amtssprache im Fürstbistum Münster]] > [[Arbitrium]]
* Arbitrium bedeutet vor 1892 freies - billiges - richterliches - Ermessen, Schätzung, Gutachten; Schiedsspruch. Sühneversuch, Güteversuch.
** Quelle: Bruns, Karl "Die Amtssprache" (1892)


==Arbiter, Arbitrator==
==Amtssprache==
* Arbiter, Arbitrator ist ein Schiedsmann, den die Kaufleute auch einen "guten Mann" nennen, wird bei entstandenen Streitigkeiten erwählt, dessen Ausspruch (Urteil) sie sich zur Vermeidung schwerer Prozesse unterwerfen.
#  Arbitrium
** Quelle: "Nützliches Handlungs-Wörter-Buch", Verleger: Johann Leopold Montag, Regensburg (1768)
Arbiter, Arbitrator
 
;1. Bedeutung: vor 1892 freies - billiges - richterliches - Ermessen, Schätzung, Gutachten; Schiedsspruch. Sühneversuch, Güteversuch. <ref>Quelle: Bruns, Karl "Die Amtssprache" (1892)</ref>
;2. Bedeutung:  ein Schiedsmann, den die Kaufleute auch einen "guten Mann" nennen, wird bei entstandenen Streitigkeiten erwählt, dessen Ausspruch (Urteil) sie sich zur Vermeidung schwerer Prozesse unterwerfen. <ref>Quelle: "Nützliches Handlungs-Wörter-Buch", Verleger: Johann Leopold Montag, Regensburg (1768)</ref>
 
====Fußnoten====
<references/>


[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]

Aktuelle Version vom 23. November 2021, 08:56 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Arbitrium

Amtssprache

  1. Arbitrium
  2. Arbiter, Arbitrator
1. Bedeutung
vor 1892 freies - billiges - richterliches - Ermessen, Schätzung, Gutachten; Schiedsspruch. Sühneversuch, Güteversuch. [1]
2. Bedeutung
ein Schiedsmann, den die Kaufleute auch einen "guten Mann" nennen, wird bei entstandenen Streitigkeiten erwählt, dessen Ausspruch (Urteil) sie sich zur Vermeidung schwerer Prozesse unterwerfen. [2]

Fußnoten

  1. Quelle: Bruns, Karl "Die Amtssprache" (1892)
  2. Quelle: "Nützliches Handlungs-Wörter-Buch", Verleger: Johann Leopold Montag, Regensburg (1768)