Amtsbezirk Doben: Unterschied zwischen den Versionen

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* Mit der Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13.12.1872 am 1.1.1874, wurde am 6. 5.1874 der [[Amtsbezirk]] Nr.12 Doben im Landkreis Angerburg gegründet. Zum Amtsbezirk Doben gehörten die Landgemeinde [[Kühnort]] und der Gutsbezirk [[Gut Doben|Doben]]. <ref name="TER">http://www.territorial.de/ostp/angerbg/rosengar.htm</ref>
* Mit der Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13.12.1872 am 1.1.1874, wurde am 6. 5.1874 der [[Amtsbezirk]] Nr.12 Doben im Landkreis Angerburg gegründet. Zum Amtsbezirk Doben gehörte <!--n die Landgemeinde [[Kühnort]] und--> der Gutsbezirk [[Gut Doben|Doben]]. <ref name="TER">http://www.territorial.de/ostp/angerbg/rosengar.htm</ref>
<noinclude>[[Kategorie:Amtsbezirk Rosengarten]]</noinclude>
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Aktuelle Version vom 29. Januar 2016, 12:54 Uhr

  • Mit der Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13.12.1872 am 1.1.1874, wurde am 6. 5.1874 der Amtsbezirk Nr.12 Doben im Landkreis Angerburg gegründet. Zum Amtsbezirk Doben gehörte der Gutsbezirk Doben. [1]