Advocatus Fisci: Unterschied zwischen den Versionen

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* Berufsbezeichnung
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; 1.Bedeutung: Anwalt des Staates in Angelegenheiten der Finanzverwaltung im Einzellfall u. U. auch Staatsanwalt <ref>Quelle: Georges, K.E.: Ausführliches Lateinisch-Deutsches Handwörterbuch (1913) </ref>
; 1.Bedeutung: Anwalt des Staates (der öffentlichen Hand) in Angelegenheiten der Finanzverwaltung im Einzellfall u. U. auch Staatsanwalt <ref>Quelle: Georges, K.E.: Ausführliches Lateinisch-Deutsches Handwörterbuch (1913) </ref>
; 2.Bedeutung: vor 1802 in Fürstbistum Münster der anwaltliche regionale Vetreter der Landesherrschaft auf der Ebene der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde vor Gericht (Vertreter des Amstrentmeisters).
; 2.Bedeutung: vor 1802 in Fürstbistum Münster der anwaltliche regionale Vertreter der Landesherrschaft auf der Ebene der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde vor Gericht (Vertreter des Amtsrentmeisters).<ref>Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915) </ref>


====Fußnoten====
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Aktuelle Version vom 7. Oktober 2023, 20:40 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Advocatus Fisci

Amtssprache

  • Berufsbezeichnung
1.Bedeutung
Anwalt des Staates (der öffentlichen Hand) in Angelegenheiten der Finanzverwaltung im Einzellfall u. U. auch Staatsanwalt [1]
2.Bedeutung
vor 1802 in Fürstbistum Münster der anwaltliche regionale Vertreter der Landesherrschaft auf der Ebene der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde vor Gericht (Vertreter des Amtsrentmeisters).[2]

Fußnoten

  1. Quelle: Georges, K.E.: Ausführliches Lateinisch-Deutsches Handwörterbuch (1913)
  2. Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915)