Zeller (Berufsbezeichnung): Unterschied zwischen den Versionen

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==Amtssprache==
==Amtssprache==
* [[Zeller]]
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;1.Bedeutung allgemein: Berufsbezeichnung eines [[Bauer (Berufsbezeichnung)|Landwirts]]
;1.Bedeutung um 1700: Ackerbewirtschafter als [[Eigenbehörigkeit|Eigenhöriger]] eines Grundherrn
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;2.Bedeutung allgemein: Berufsbezeichnung eines [[Bauer (Berufsbezeichnung)|Landwirts]]
;3.Bedeutung charakteristisch: 1765 im südwestlichen Münsterland ausschließlich Bezeichnung für "Halberben", im Status oberhalb der [[Bauer (Berufsbezeichnung)|Pferdekötter]] <ref>[http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/bestand.jsp?archivNr=451&tektId=793  Quelle: Bestand Tatenhausen (Dep. im LWL-Archivamt)]  Nr. 1068, 1062 u.a.</ref>


===Wortstamm===
===Wortstamm===

Aktuelle Version vom 26. Oktober 2023, 23:45 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Zeller (Berufsbezeichnung)

Disambiguation notice Zeller ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Zeller.

Amtssprache


1.Bedeutung um 1700
Ackerbewirtschafter als Eigenhöriger eines Grundherrn
2.Bedeutung allgemein
Berufsbezeichnung eines Landwirts
3.Bedeutung charakteristisch
1765 im südwestlichen Münsterland ausschließlich Bezeichnung für "Halberben", im Status oberhalb der Pferdekötter [1]

Wortstamm

"têler" = Zeller, Ackerbewirtschafter

Nach Durchsetzung der hochdeutschen Schriftsprache zeitweilig vor und neben der Bezeichnung "colon" oder "colonus" zeitweiliges Modewort (19. Jhdt.) in der Verwaltung, besonders im preußischen Gerichtswesen, für den Inhaber oder Aufsitzer einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle und war unüblich für Pferdekötter, Kötter oder Brinksitzer (Aufzählungsbeispiel: Sythener Mark). [2]

Westfalen

Was bedeutet der Name "Zeller"?

In einzelnen Theilen des Osnabrückischen und jetzigen Westfalens, allgemein aber im Oldenburgischen Münsterlande findet sich das Wort "Zeller" in Gebrauch zur Bezeichnung des Besitzers eines Colonats resp. einer Bauernstelle. Die Bedeutung dieses Namens dürfte darum für Manche nicht ohne Interesse sein, zumal völlig unberechtigte Erklärungsweisen darüber nicht selten gehört werden.

"Zeller" ist die Verhochdeutschung des mittelniederdeutschen Wortes teller, sowie tal = Zahl, teein = zehn u. s. w. Die Grundform >telen< ist altsächsisch (tilian angelsächsisch, tilia altfriesisch, tilen saterländisch) und bedeutet "den Acker bauen", ertragreich machen, colere. In den alten Urkunden begegnet uns dieses Wort oft: In unse huse, erve und gude, dat Fr. Rose unde Gese syn echte wyff >telet< unde buwet....van des meygeren, de dat gut dan >telen< unde buwen. Oldenb. Urk. v. 1454. - Unse erve, dar nu uppe unde inne wonet N. N. dat >telet< unde buwet etc. Oldenb. Urk. v. 1481- - ..achter den dat dee acker teelet end bouwet end bysaeit is atc. Richthofen 304. §. 7. Grimm`s Weisth. 3, 50, und 197 und sonst. - Im Jahre 1417 gab Johann von Schagen seiner an Hugo von Dinklage verheirateten Tochter Fredeke zum Brautschatz albers hus unde erve to hopen (bei Lohne), dat albert unde syne frouwe lütke >telet<, nebst dem Zehnten zu Hopen. Im Jahre 1469 überließen die Vettern von Dinklage dem Johann von Scagen auf seine Lebenszeit zur Leibzucht 2 Rheinische Goldgulden Pacht aus ihrem erve to hopen, dat brun (Bruns). [3]

Das Substantiv findet sich in der Form teler und teller. Wanner dusse >telers< dusses erfgudes in godt versterven etc. Oldenbg. Urk. v. 1511. - des upgenannten erves tho Ouen >teller< und buwer etc. Oldenbg. Urk. v. 1494.

Aus dem Gesagten, dem sich noch viele Stellen hinzufügen ließen, dürfte sowohl der Gebrauch als die Bedeutung des Namens "Zeller" hinreichend klar gestellt sein. Dr. R. [4]

Fußnoten

  1. Quelle: Bestand Tatenhausen (Dep. im LWL-Archivamt) Nr. 1068, 1062 u.a.
  2. Quelle: Schütte, Leopold: Wörter und Sachen aus Westfalen 800 bis 1800 (2007) ISBN 978-3-932892-22-6
  3. Nieberding, Geschichte des ehemaligen Niederstifts Münster, II. S. 456. -
  4. Entnommen: Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Landeskunde von Osnabrück, ("Historischer Verein"). Zwölfter Band. 1882.