Dominium directum: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(4 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
;Bedeutung:Direktbesitz <ref>Quelle: Der kleine Stowasser Hrsg. Michael Petschenig (1913)</ref> | ;Bedeutung:Direktbesitz der [[Grundherrschaft|Grundherrschaften]] <ref>Quelle: Der kleine Stowasser Hrsg. Michael Petschenig (1913)</ref> | ||
===Französische Zeit=== | ===Französische Zeit=== | ||
* [[Fürstbistum Münster]]: Dem Code de Napoleon waren die für die Grundherrschaften charakterisierenden gemischten Eigentumsformen der Grundherrschaft fremd. Bei dessen konsequenter Anwendung hätte man auch das [[Dominium directum]] der Grundherrschaften beseitigen müssen. Zwar wurde im Zivilrecht die Leibeigenschaft abgeschafft, aber die lehnsherrlichen Grundrechte des Feudalswesen | * [[Fürstbistum Münster]]: '''Die Bauernbefreiung war auch nach Napoleon noch ein langer und mühevoller Weg.''' Dem "''Code de Napoleon''" waren die für die Grundherrschaften charakterisierenden gemischten Eigentumsformen der Grundherrschaft fremd. Bei dessen konsequenter Anwendung hätte man auch das [[Dominium directum]] der Grundherrschaften beseitigen müssen. Zwar wurde im Zivilrecht die Leibeigenschaft abgeschafft, aber die lehnsherrlichen Grundrechte des Feudalswesen blieben bis zu den preußischen Ablösemöglichkeiten bestehen. | ||
====Fußnoten==== | ====Fußnoten==== |
Aktuelle Version vom 21. September 2015, 11:48 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Dominium directum
Amtssprache
- Dominium directum (lat.)
- Bedeutung
- Direktbesitz der Grundherrschaften [1]
Französische Zeit
- Fürstbistum Münster: Die Bauernbefreiung war auch nach Napoleon noch ein langer und mühevoller Weg. Dem "Code de Napoleon" waren die für die Grundherrschaften charakterisierenden gemischten Eigentumsformen der Grundherrschaft fremd. Bei dessen konsequenter Anwendung hätte man auch das Dominium directum der Grundherrschaften beseitigen müssen. Zwar wurde im Zivilrecht die Leibeigenschaft abgeschafft, aber die lehnsherrlichen Grundrechte des Feudalswesen blieben bis zu den preußischen Ablösemöglichkeiten bestehen.
Fußnoten
- ↑ Quelle: Der kleine Stowasser Hrsg. Michael Petschenig (1913)