Mpp: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K (→Amtssprache) |
K (→Amtssprache) |
||
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
;'''Bedeutung ''':''mit eigener Hand (wurde gewöhnlich | ;'''Bedeutung ''':''mit eigener Hand (wurde gewöhnlich der Unterschrift des Beurkundenden beigefügt) ''(z.B. im [[Lagerbuch]])'' <ref>Quelle: Der kleine Stowasser Hrsg. Michael Petschenig (1913)</ref> | ||
===Beispiel === | ===Beispiel === |
Aktuelle Version vom 6. September 2015, 08:35 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > mpp
Amtssprache
- mpp (Abk),
- = manu propria (lat.)
- Bedeutung
- mit eigener Hand (wurde gewöhnlich der Unterschrift des Beurkundenden beigefügt) (z.B. im Lagerbuch) [1]
Beispiel
- Haus Ostendorf : 1759 30ten 8bris (...)J. Anton Bruns mpp. [2]