Pro nunc: Unterschied zwischen den Versionen
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;Bedeutung:für jetzt, ausnahmsweise ( | ;Bedeutung:für jetzt, ausnahmsweise (nicht dauerhaft) <ref>Quelle: Der kleine Stowasser Hrsg. Michael Petschenig (1913)</ref> | ||
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* [[Haus Ostendorf]]: | * [[Haus Ostendorf]]: ''1759 den 2te July. (...) und weg des Anschlags [[Siebenjähriger Krieg im Vest (1756-1763)| die jetzige betrübte Zeiten]] und Zustandt des gantz gering [[Kötter|Kottens]] zu [[consideration|consideriren]], haben den [[Kötter|Kotten]] nach [[Eigenbehörigkeit|Aigenthumbsrecht]] geg. auß dem [[Lagerbuch]] vorgelesenen Phächte und Dienste ahngenhommen und zum [[Gewinn]] [[pro nunc]] 5 Rt zu zahlen ahngelobt. (...)'' <ref>Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 69 </ref> | ||
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Aktuelle Version vom 4. September 2015, 07:08 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > pro nunc
Amtssprache
- pro nunc (lat.)
- Bedeutung
- für jetzt, ausnahmsweise (nicht dauerhaft) [1]
Beispiel
- Haus Ostendorf: 1759 den 2te July. (...) und weg des Anschlags die jetzige betrübte Zeiten und Zustandt des gantz gering Kottens zu consideriren, haben den Kotten nach Aigenthumbsrecht geg. auß dem Lagerbuch vorgelesenen Phächte und Dienste ahngenhommen und zum Gewinn pro nunc 5 Rt zu zahlen ahngelobt. (...) [2]