Stadtdiener (Westfalen): Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Stadtdiener (Westfalen)]], in Varianten auch Stadtbüttel, Stadtknecht, auch Polizeidiener
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;Bedeutung vor 1802: Ein Stadtdiener war ein städtischer Bediensteter, welcher Boten und Ordnungsdienste für den Rat und die Stadt verrichtete. Es handelte sich vor 1802 regelmäßig um Angehörige der einfachen Volksschichten, welche in Sold oder Lohn standen. Nicht immer beherrschten sie, besonders in den kleineren westfälischen Städten,  [[Westfalen/Kulturtechnik|die drei traditionellen Kulturtechniken]] <ref>Quelle: Gebrüder Grimm: Deutsches Wörterbuch (Leipzig 1854) </ref>
;Bedeutung vor 1802: Ein Stadtdiener war ein städtischer Bediensteter, welcher Boten und Ordnungsdienste für den Rat und die Stadt verrichtete. <ref>Quelle: Gebrüder Grimm: Deutsches Wörterbuch (Leipzig 1854) </ref> Es handelte sich vor 1802 regelmäßig um Angehörige der einfachen Volksschichten, welche in Sold oder Lohn standen. Nicht immer beherrschten sie, besonders in den kleineren westfälischen Städten,  [[Westfalen/Kulturtechnik|die drei traditionellen Kulturtechniken]] <ref>Quelle: Stratmann, Bodo: Die Lebensverhältnisse in der Stadt Haltern in der Übergangszeit von 1769-1816 (2014) </ref>


===Beispiel===
===Beispiel===
* [[Haus Ostendorf]]: ''1757. 2. Xbris  (...)[[Freibrief|Freylaeßung]], weg. des Erbes gar schlechten Zustand und dah er alß [[Stadtdiener (Westfalen)|Stadtsdiener]] zu [[Recklinghausen|Recklinghaußen]] deßhalber selbst zahlen muß ''<ref> Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 56</ref>
* [[Haus Ostendorf]]: ''1757. 2. Xbris  (...)[[Freibrief|Freylaeßung]], weg. des Erbes gar schlechten Zustand und dah er alß [[Stadtdiener (Westfalen)|Stadtsdiener]] zu [[Recklinghausen|Recklinghaußen]] deßhalber selbst zahlen muß ''<ref> Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 56</ref>


====Fußnoten====
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[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Lateinischer Begriff]]
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[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]

Aktuelle Version vom 26. August 2015, 09:27 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Stadtdiener (Westfalen)

Amtssprache

Berufsbezeichnung


Bedeutung vor 1802
Ein Stadtdiener war ein städtischer Bediensteter, welcher Boten und Ordnungsdienste für den Rat und die Stadt verrichtete. [1] Es handelte sich vor 1802 regelmäßig um Angehörige der einfachen Volksschichten, welche in Sold oder Lohn standen. Nicht immer beherrschten sie, besonders in den kleineren westfälischen Städten, die drei traditionellen Kulturtechniken [2]

Beispiel

Fußnoten

  1. Quelle: Gebrüder Grimm: Deutsches Wörterbuch (Leipzig 1854)
  2. Quelle: Stratmann, Bodo: Die Lebensverhältnisse in der Stadt Haltern in der Übergangszeit von 1769-1816 (2014)
  3. Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 56