Stipulatio: Unterschied zwischen den Versionen

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==Amtssprache==
==Amtssprache==
# [[Stipulatio]] (lat.), Stipulando
# [[Stipulatio]] (lat.), Stipulando, stipulieren, Stipulate angelobt
# sic stipulatum ag manus (lat.)
# Adstipulation
# fide stipulatione (lat.)
# sic stipulatum ad manus (lat.) auch "stipulatis manibus"
# desuper vine inde Stipulatum (lat.), "de sup. Stipulatu"
# desuper vine inde Stipulatum (lat.), "de sup. Stipulatu"
# [[qui mandatarii stipulando angelobt]]  
# [[qui mandatarii stipulando angelobt]]  
# [[Stipulatione mediante]]
# praediante Stipulatione
# Stipulationibus vine inde factus mediantibus


;1.Bedeutung: 18. Jahrhundert:Formel = verlesen, überprüft, bekäftigt  
;1.Bedeutung:Zusage oder Kontrakt mit Handgelöbnis <ref>Quelle: Der kleine Stowasser Hrsg. Michael Petschenig (1913)</ref>
;2.Bedeutung:Formel = so vorgelesen, überprüft, bekäftigt zu Händen (...)<ref>Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915) </ref>
;2.Bedeutung: Beistimmung, Beipflichtung  <ref>Quelle: Dicke, L. (Hrsg.): Gedrängtes, aber vollständiges Fremdwörterbuch oder Hülfsbuch .... ( 1839) </ref>
;3.Bedeutung:Formel = wie vorbeschrieben verlesen, überprüft, bekäftigt
;3.Bedeutung:glaubwürdiges Handgelöbnis mit Formel = 1.verlesen, 2.überprüft, 3.bekäftigt per Handschlag
;4.Bedeutung:Formel = dem [[Eigenbehörige|Eigenbehörigen]] (Mandant) vorgelesen, überprüft, bekräftigt und beeidet
;4.Bedeutung:per Handgelöbnis mit Formel = so vorgelesen, 1.verlesen, 2.überprüft, 3.bekäftigt <ref>Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915) </ref>
;5.Bedeutung:Handgelöbnis mit Formel = wie vorbeschrieben verlesen, überprüft, bekäftigt
;6.Bedeutung:Handgelöbnis gegenüber dem Mandanten mit Formel = 1.verlesen, 2.überprüft, 3.bekäftigt
;7.Bedeutung:Handgelöbnis mit Formel = 1.verlesen, 2.überprüft, 3.bekäftigt
;8.Bedeutung:Handgelöbnis auf dem zu übergebenden Grundstück 
;9.Bedeutung:tatsächliches Handgelöbnis am Ort


;historische Bedeutung: bei den Römern Bezeichnung für einen mündlichen Vertrag, bei dem die Beteiligten ohne Unterbrechung Frage und Antwort austauschten. Der Gläubiger (Stipulant) oder Grundherr stellte die Frage ([[punctatim]] vorgelesen), der Schuldner (Promittent) oder Erbpächter beantwortete sie. Damit war der Vertrag geschlossen.
;historische Bedeutung: bei den Römern Bezeichnung für einen mündlichen Vertrag, bei dem die Beteiligten ohne Unterbrechung Frage und Antwort austauschten. Der Gläubiger (Stipulant) oder Grundherr stellte die Frage ([[punctatim]] vorgelesen), der Schuldner (Promittent) oder Erbpächter beantwortete sie. Damit war der Vertrag geschlossen.

Aktuelle Version vom 22. Dezember 2021, 10:45 Uhr

Bedeutungswandel: In Beispielen werden begriffsgeschichtliche Quellen für die jeweilige Darstellungssituation, der bestehenden „Zusammenhang der Verwendung eines Wortes“, dargestellt.

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Stipulatio

Amtssprache

  1. Stipulatio (lat.), Stipulando, stipulieren, Stipulate angelobt
  2. Adstipulation
  3. fide stipulatione (lat.)
  4. sic stipulatum ad manus (lat.) auch "stipulatis manibus"
  5. desuper vine inde Stipulatum (lat.), "de sup. Stipulatu"
  6. qui mandatarii stipulando angelobt
  7. Stipulatione mediante
  8. praediante Stipulatione
  9. Stipulationibus vine inde factus mediantibus


1.Bedeutung
Zusage oder Kontrakt mit Handgelöbnis [1]
2.Bedeutung
Beistimmung, Beipflichtung [2]
3.Bedeutung
glaubwürdiges Handgelöbnis mit Formel = 1.verlesen, 2.überprüft, 3.bekäftigt per Handschlag
4.Bedeutung
per Handgelöbnis mit Formel = so vorgelesen, 1.verlesen, 2.überprüft, 3.bekäftigt [3]
5.Bedeutung
Handgelöbnis mit Formel = wie vorbeschrieben verlesen, überprüft, bekäftigt
6.Bedeutung
Handgelöbnis gegenüber dem Mandanten mit Formel = 1.verlesen, 2.überprüft, 3.bekäftigt
7.Bedeutung
Handgelöbnis mit Formel = 1.verlesen, 2.überprüft, 3.bekäftigt
8.Bedeutung
Handgelöbnis auf dem zu übergebenden Grundstück
9.Bedeutung
tatsächliches Handgelöbnis am Ort
historische Bedeutung
bei den Römern Bezeichnung für einen mündlichen Vertrag, bei dem die Beteiligten ohne Unterbrechung Frage und Antwort austauschten. Der Gläubiger (Stipulant) oder Grundherr stellte die Frage (punctatim vorgelesen), der Schuldner (Promittent) oder Erbpächter beantwortete sie. Damit war der Vertrag geschlossen.

Beispiel

  • Haus Ostendorf: 1747(...)ad manus qua mandatarii stipulando angelobt"
    • an Hand des Bevollmächtigten die Vereinbarung ausbedungen (der Vertrag war geschlossen).

Fußnoten

  1. Quelle: Der kleine Stowasser Hrsg. Michael Petschenig (1913)
  2. Quelle: Dicke, L. (Hrsg.): Gedrängtes, aber vollständiges Fremdwörterbuch oder Hülfsbuch .... ( 1839)
  3. Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915)
  4. Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 41