Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/071: Unterschied zwischen den Versionen

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man sie zu anderen Fronen beiziehen wollte”. Beschluß: Rüppurr
man sie zu anderen Fronen beiziehen wollte”. Beschluß: Rüppurr
ist wie jede andere Gemeinde zu behandeln. 1780, entsprechend
ist wie jede andere Gemeinde zu behandeln. 1780, entsprechend
dem Lagerbuch 1594, wird klargestellt: Die Gemeinde Rüppurr hat
dem Lagerbuch 1594, wird klargestellt: Die Gemeinde Rüppurr hat
zusammen 96 Morgen Wiesen in den beiden Heuernten zu mähen
zusammen 96 Morgen Wiesen in den beiden Heuernten zu mähen
und zu dörren für 40 fl. Von den übrigen Wiesen wird nach bisheriger  
und zu dörren für 40 fl. Von den übrigen Wiesen wird nach bisheriger
Sitte vom Morgen ein Mäherlohn von 20 Kr. und ½ Maß
Sitte vom Morgen ein Mäherlohn von 20 Kr. und ½ Maß
Wein abgereicht. Der Schultheiß als Obmann bezieht täglich dasselbe.  
Wein abgereicht. Der Schultheiß als Obmann bezieht täglich dasselbe.
An Fuhrlohn wird per Wagen 12 Kr. gegeben. Was die
An Fuhrlohn wird per Wagen 12 Kr. gegeben. Was die
Rüppurrer übrigens auf dem Kammergut unentgeltlich fronen müssen,
Rüppurrer übrigens auf dem Kammergut unentgeltlich fronen müssen,
ist bloß und allein die Herbeischaffung der jederzeit zuvielen, zum
ist bloß und allein die Herbeischaffung der jederzeit zuvielen, zum


 
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Bauen erforderlichen Baumaterialien, die sie seither verrichtet haben.
Bauen erforderlichen Baumaterialien, die sie seither verrichtet haben.
1787. Da die Gemeinde Rüppurr sich nach und nach allen an
1787. Da die Gemeinde Rüppurr sich nach und nach allen an
sie geforderten Fronleistungen zu entziehen sucht und unter anderem
sie geforderten Fronleistungen zu entziehen sucht und unter anderem
jetzt sich weigert, den Keller im Schloß mit Erde zu erhöhen, so
jetzt sich weigert, den Keller im Schloß mit Erde zu erhöhen, so
werden nochmals ihre Fronpflichten aufgestellt. Beschluß der fürstlichen  
werden nochmals ihre Fronpflichten aufgestellt. Beschluß der fürstlichen
Rentkammer: Rüppurr muß fronen, nötigenfalls durch Hilfe
Rentkammer: Rüppurr muß fronen, nötigenfalls durch Hilfe
des Amtes in Durlach. - 1788 hat es aber nur noch 30 Morgen
des Amtes in Durlach. - 1788 hat es aber nur noch 30 Morgen
Wiesen zu fronen, statt vormaliger 61½ Morgen. Die Fronen,
Wiesen zu fronen, statt vormaliger 61½ Morgen. Die Fronen,
die ja bereits wie Taglohn bezahlt wurden, sind nach und nach abgegangen.  
die ja bereits wie Taglohn bezahlt wurden, sind nach und nach abgegangen.
Daß es bei so verwickelten Verhältnissen leicht zu allerlei
Daß es bei so verwickelten Verhältnissen leicht zu allerlei
üblen Zwistigkeiten kommen konnte, ist klar.
üblen Zwistigkeiten kommen konnte, ist klar.

Aktuelle Version vom 22. Januar 2016, 15:27 Uhr

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Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr
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man sie zu anderen Fronen beiziehen wollte”. Beschluß: Rüppurr ist wie jede andere Gemeinde zu behandeln. – 1780, entsprechend dem Lagerbuch 1594, wird klargestellt: Die Gemeinde Rüppurr hat zusammen 96 Morgen Wiesen in den beiden Heuernten zu mähen und zu dörren für 40 fl. Von den übrigen Wiesen wird nach bisheriger Sitte vom Morgen ein Mäherlohn von 20 Kr. und ½ Maß Wein abgereicht. Der Schultheiß als Obmann bezieht täglich dasselbe. An Fuhrlohn wird per Wagen 12 Kr. gegeben. – Was die Rüppurrer übrigens auf dem Kammergut unentgeltlich fronen müssen, ist bloß und allein die Herbeischaffung der jederzeit zuvielen, zum


Rüppurr-Geschichte-Mayer-Bild-11.png
Häuser von Alt-Rüppurr.


Bauen erforderlichen Baumaterialien, die sie seither verrichtet haben. – 1787. Da die Gemeinde Rüppurr sich nach und nach allen an sie geforderten Fronleistungen zu entziehen sucht und unter anderem jetzt sich weigert, den Keller im Schloß mit Erde zu erhöhen, so werden nochmals ihre Fronpflichten aufgestellt. Beschluß der fürstlichen Rentkammer: Rüppurr muß fronen, nötigenfalls durch Hilfe des Amtes in Durlach. - 1788 hat es aber nur noch 30 Morgen Wiesen zu fronen, statt vormaliger 61½ Morgen. – Die Fronen, die ja bereits wie Taglohn bezahlt wurden, sind nach und nach abgegangen. Daß es bei so verwickelten Verhältnissen leicht zu allerlei üblen Zwistigkeiten kommen konnte, ist klar.

8. Besondere Streitigkeite,

die ja leider im wirtschaftlichen Leben zu großen Ausgaben führen.

      1318, den 19. Mai machen „Rudolf(Ill.) der ältere, Herr von Baden und die stadt Straßburg eine sühne für sich und ihre