Doktor beider Rechte: Unterschied zwischen den Versionen

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==Amtssprache==
==Amtssprache==
# Doctor (lat.)   
# [[Doktor|Doctor]] (lat.)   
# dero Rechten Doktor = Doktor beider Rechte  
# dero Rechten Doktor = Doktor beider Rechte  


;1.Bedeutung: ein Lehrer der mündlich Lehren erteilt, ein Ehrennahme dessen, der die höchste Würde in der Theologie, Rechtsgelehrsamkeit, Arzeneykunde und Weltweisheit erhalten hat. Daher die Doltorwürde, das Doktordiplom, der Doktorhut  u. s. f. <ref> '''Quelle:''' Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch(Leipzig 1793-1801). </ref>
;1.Bedeutung: ein Lehrer der mündlich Lehren erteilt, ein Ehrennahme dessen, der die höchste Würde in der Theologie, Rechtsgelehrsamkeit, Arzeneykunde und Weltweisheit erhalten hat. Daher die Doktorwürde, das Doktordiplom, der Doktorhut  u. s. f. <ref> '''Quelle:''' Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch(Leipzig 1793-1801). </ref>
;2.Bedeutung: Doktor für kirchliches und weltliches Recht  
;2.Bedeutung: Doktor für kirchliches und weltliches Recht  



Aktuelle Version vom 29. März 2022, 14:30 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Doktor beider Rechte

Amtssprache

  1. Doctor (lat.)
  2. dero Rechten Doktor = Doktor beider Rechte
1.Bedeutung
ein Lehrer der mündlich Lehren erteilt, ein Ehrennahme dessen, der die höchste Würde in der Theologie, Rechtsgelehrsamkeit, Arzeneykunde und Weltweisheit erhalten hat. Daher die Doktorwürde, das Doktordiplom, der Doktorhut u. s. f. [1]
2.Bedeutung
Doktor für kirchliches und weltliches Recht

Beispiel

Fußnoten

  1. Quelle: Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch(Leipzig 1793-1801).