Stadtvogt: Unterschied zwischen den Versionen

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==Amtssprache==
==Amtssprache==
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* Die Stadt- und Ratsprotokolle des Halterner Stadtsekretärs Johannes Schierle von 1637 bis 1659, Herausgegeben von Gerhard Schmitt, Haltern am See 2004  
* Die Stadt- und Ratsprotokolle des Halterner Stadtsekretärs Johannes Schierle von 1637 bis 1659, Herausgegeben von Gerhard Schmitt, Haltern am See 2004  


[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster|Vogt]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
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[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]

Aktuelle Version vom 25. Oktober 2023, 19:36 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Stadtvogt

Disambiguation notice Vogt ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Vogt (Begriffsklärung).
Vogt der Stadt Coesfeld, Amtsprotokollbuch Stadt Haltern

Amtssprache

Bedeutung
Abgeleitet von Vogt, zunächst "rector", "praepositus", "vicedominus", "advocatus" dann Schutzherr, Vertreter des Landesfürsten, Anwalt, Statthalter, Aufseher, Richter
17. Jahrhundert
Stadtvogt, Vertreter der Landesherrschaft als Polizeivorsteher in einer Stadt, mit Verwaltungsaufgaben
Fürstbistum Münster
  • Den landesherrlichen Vögten war in ihren Vogteien nicht nur die Hebung des Schatzes, sondern auch die Polizei anbefohlen. Der Vogt als Beauftragter des Amtmanns oder Amtsdrosten hatte für die öffentliche Ordnung in seinem Amtsbezirk (Kirchspiel, Stadt) zu sorgen und erledigte dazu einfache Verwaltungsaufgaben. Das Amt war häufig erblich.
  • Der Vogt ließ durch Schatzheber oder Receptoren Landessteuern einziehen, überwachte die Dienst- und Lehnspflichten gegenüber der Landesherrschaft und hatte zudem lokal die Befugnis, bei nicht schwerwiegenden Vergehen Übeltäter zu bestrafen. Der Vogt war die erste Instanz geringfügigen Sachen (Brüchte). Diese gesellschaftliche Position spiegelt sich durchaus im Heiratsverhalten wieder.
  • Zur weiteren Aufgabenerledigung (Polizei) bedient er sich auch der Führer. Kirchspielsführer durften die Rechte der Vögte eines Kirchspiels nicht übernehmen, es sei denn, sie erhielten durch die Obrigkeit entsprechende Anweisung im Einzelfall. [1]

Beispiel

Quelle

  1. Quelle:Der Vogt im Lebensumfeld
  2. Schierle-Protokoll (Stadtarchiv Haltern, P 295)

Literatur

  • Die Stadt- und Ratsprotokolle des Halterner Stadtsekretärs Johannes Schierle von 1637 bis 1659, Herausgegeben von Gerhard Schmitt, Haltern am See 2004