Stadtvogt: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. Oktober 2023, 19:36 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Stadtvogt
Vogt ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Vogt (Begriffsklärung). |
Amtssprache
- Bedeutung
- Abgeleitet von Vogt, zunächst "rector", "praepositus", "vicedominus", "advocatus" dann Schutzherr, Vertreter des Landesfürsten, Anwalt, Statthalter, Aufseher, Richter
- 17. Jahrhundert
- Stadtvogt, Vertreter der Landesherrschaft als Polizeivorsteher in einer Stadt, mit Verwaltungsaufgaben
- Den landesherrlichen Vögten war in ihren Vogteien nicht nur die Hebung des Schatzes, sondern auch die Polizei anbefohlen. Der Vogt als Beauftragter des Amtmanns oder Amtsdrosten hatte für die öffentliche Ordnung in seinem Amtsbezirk (Kirchspiel, Stadt) zu sorgen und erledigte dazu einfache Verwaltungsaufgaben. Das Amt war häufig erblich.
- Der Vogt ließ durch Schatzheber oder Receptoren Landessteuern einziehen, überwachte die Dienst- und Lehnspflichten gegenüber der Landesherrschaft und hatte zudem lokal die Befugnis, bei nicht schwerwiegenden Vergehen Übeltäter zu bestrafen. Der Vogt war die erste Instanz geringfügigen Sachen (Brüchte). Diese gesellschaftliche Position spiegelt sich durchaus im Heiratsverhalten wieder.
- Zur weiteren Aufgabenerledigung (Polizei) bedient er sich auch der Führer. Kirchspielsführer durften die Rechte der Vögte eines Kirchspiels nicht übernehmen, es sei denn, sie erhielten durch die Obrigkeit entsprechende Anweisung im Einzelfall. [1]
Beispiel
- Haltern, 24. Martii 1650: In Nahmen dern f(ürstlich) Münsterschen He(rrn). Deputirten begert der Vogt zu Coeßfelt Henrich Berningh gegen morgen eine Portion Fische.[2]
Quelle
- ↑ Quelle:Der Vogt im Lebensumfeld
- ↑ Schierle-Protokoll (Stadtarchiv Haltern, P 295)
Literatur
- Die Stadt- und Ratsprotokolle des Halterner Stadtsekretärs Johannes Schierle von 1637 bis 1659, Herausgegeben von Gerhard Schmitt, Haltern am See 2004