Hausvogt: Unterschied zwischen den Versionen

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==Amtssprache==
==Amtssprache==
;Bedeutung: Abgeleitet von [[Vogt]],  zunächst "[[rector]]", "[[praepositus]]", "[[Vizedomus|vicedominus]]", "[[advocatus]]" dann [[Schutzherr]], Vetreter des Landesfürsten, Anwalt, Statthalter, Aufseher, Richter
;Bedeutung: Abgeleitet von [[Vogt]],  zunächst "[[rector]]", "[[praepositus]]", "[[Vizedomus|vicedominus]]", "[[advocatus]]" dann [[Schutzherr]], Vertreter des Landesfürsten, Anwalt, Statthalter, Aufseher, Richter


;18. Jahrhundert: [[Hausvogt]], als Vertreter der [[Herrlichkeit|Herrschaft]], Polizeivorsteher der Herrschaft, Urkundsbeamter
 
# [[Hausvogt]], als Vertreter der [[Herrlichkeit|Herrschaft]], Verwaltungsleiter für Einkünften, Ausgaben und  jurisdiktionellen Angelegenheiten
# [[Hausvogt]], spezialisiert als Vertreter der [[Herrlichkeit|Herrschaft]], Polizeivorsteher der Herrschaft, Urkundsbeamter


===Beispiel===
===Beispiel===
* 1747 [[Haus Ostendorf]]: "[[präsentibus]]  H. Rhentm. Bruns und Haußvoigten Friederichen Even"
* [[Grafschaft Tecklenburg]]: 29.10.1484  Vor Iwen von Twyssele, geschworenem Richter des Junkers Claes Graf zu Tecklenburg (Tekenneborch), und seinem Gerichte erscheinen Ludolphus Steyner, Bevollmächtigter des Junkers von Tecklenburg, und Gert der [[Hausvogt|Vogt]] zu Gravenhorst, Bevollmächtigter der Oden von Schnetlage (Sneytlaghe), Äbtissin zu Gravenhorst.
** in Gegenwart Herrn Rentmeister Bruns und Hausvogt Friederiich Even
 
* 1747 [[Haus Ostendorf]]: "[[präsentibus]]  H. [[Rentmeister|Rhentm.]] Bruns und [[Hausvogt|Haußvoigten]] Friederichen Even"  


[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]

Aktuelle Version vom 7. Oktober 2023, 20:40 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Hausvogt

Amtssprache

Bedeutung
Abgeleitet von Vogt, zunächst "rector", "praepositus", "vicedominus", "advocatus" dann Schutzherr, Vertreter des Landesfürsten, Anwalt, Statthalter, Aufseher, Richter


  1. Hausvogt, als Vertreter der Herrschaft, Verwaltungsleiter für Einkünften, Ausgaben und jurisdiktionellen Angelegenheiten
  2. Hausvogt, spezialisiert als Vertreter der Herrschaft, Polizeivorsteher der Herrschaft, Urkundsbeamter

Beispiel

  • Grafschaft Tecklenburg: 29.10.1484 Vor Iwen von Twyssele, geschworenem Richter des Junkers Claes Graf zu Tecklenburg (Tekenneborch), und seinem Gerichte erscheinen Ludolphus Steyner, Bevollmächtigter des Junkers von Tecklenburg, und Gert der Vogt zu Gravenhorst, Bevollmächtigter der Oden von Schnetlage (Sneytlaghe), Äbtissin zu Gravenhorst.