Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/022: Unterschied zwischen den Versionen
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Wegen des Gottesdienftes zu Rüppurr solle das Reichskammergericht | Wegen des Gottesdienftes zu Rüppurr solle das Reichskammergericht | ||
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habe selbst das Kloster nie angesprochen. 1587 den 21. Januar | habe selbst das Kloster nie angesprochen. 1587 den 21. Januar |
Aktuelle Version vom 22. Januar 2016, 13:22 Uhr
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Brüder Beat und Reinhard von Rüppurr an die Äbtissin: „Sie
klagen wegen der Cession der Pfarr- und Zehntrechte von Rüppurr
an den Markgrafen. Von der Versehung des Gottesdienstes aber
rede das Kloster nicht. Zudem ist auch unsern Untertanen wider
alles Herkommen, unlängst die Begräbnuß zu Ettlingen, abgestritten
worden, sodaß die armen Untertanen sich genötigt gesehen haben, mit
Unkosten einen eigenen Gottesacker zu machen[1]. Hoffentlich wird der
Markgraf sich zu einem Vergleich über Gottesdienst und Begräbnis
verstehen.” Erst am 5. Oktober antwortet die Abtissin: das Urteil
des geistlichen Richters, des Probstes zu St. German in Speier werde
nun durch die beiden Markgrafen vollzogen werden. Doch bin ich
zu einem gütlichen Vergleich geneigt, zu dem die Zusammenkunft in
Ettlingen stattfinden könnte. – Aber als Ort der Zusammenkunft
wünschen die Brüder Pforzheim, da der eine von ihnen, Reinhard,
wegen seines Amtes in Leonberg, zu weit nach Ettlingen habe. –
1586 vom 4.–14. März wird in Mühlburg der Vergleich geschlossen.
Dort waren von seiten des Klosters der baden-badische Kammerrat
Adam Ginth, Burgvogt in Scheibenhard, Kammerrat Joh. Christof
Staud und Jakob Todt, Untervogt zu Ettlingen; von seiten der
Herren von Rüppurr: Beat von Rüppurr in seinem und seines
Bruders Reinhard Namen, Albrecht Oelinger, Notar zu Karlsburg.
Das Ergebnis war: die Herren von Rüppurr sollen für den so lange
nicht entrichteten Weinzehnten 156 Gulden an die Äbtissin zahlen.
Wegen des Gottesdienftes zu Rüppurr solle das Reichskammergericht
entscheiden.
Noch in demselben Jahr ist Reinhard von Rüppurr bereits gestorben mit Hinterlassung eines Sohnes Sebastian. Am 9. September beschwert sich Bat, daß dem Mühlburger Vergleich eine unbillige Ausdehnung gegeben werde. Den kleinen Zehnten aus dem alten Garten habe selbst das Kloster nie angesprochen. 1587 den 21. Januar erinnert der Kammerrat Ginth den Bat an die auf Martini 1586 fällig gewesene und noch nicht entrichtete Summe von 156 Gulden und bemerkte in einer Nachschrift: Ich vernehme, daß der Junker noch etliche Karpfen zu verkaufen hat. Wenn ihm ein Gefallen damit erwiesen wird, wollte ich wohl etwa zehn Centner gen Hof nach Baden schaffen.
Wegen des Gottesdienstes in Rüppurr ist 1587 der Prozeß beim Reichskammergericht anhängig gemacht worden. Ein Dr. Kremer ist Advokat der Herren von Rüppurr. Aber am 15. Oktober ist auch Bat nicht mehr am Leben· Seine Kinder kommen unter Vormundschaft des Karl von Remchingen und des Kaspar Melchior von Angeloch
Und das Ende? Das ist zu entnehmen aus der Renovation des Lagerbuchs im Schloß und Dorf Rüppurr, die am 27. Mai 1594 auf
- ↑ Gen-Wiki-Red.: 1585 (handschr. Ergänzung)