Amtsblatt G 1841 No.49 Verord.347: Unterschied zwischen den Versionen
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1841, Nr.49, Verordnung Nr.347, S.228 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
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:'' Den Namen der Stadt Marggrabowa betr. A.d.J. 4383 Novbr. '' | :'' Den Namen der Stadt Marggrabowa betr. A.d.J. 4383 Novbr. '' | ||
: Es ist schon durch unser Amtsblatt-Publikandum vom 28sten Oktober 1932 zur Kenntniß derBehörden und des Publikums gebracht,<br>daß der Kreistsadt des Oletzkoischen Kreises in dem Fundations-Privilegio d.d. Königsberg den 1sten Januar 1560 ausdrücklich der<br>Name ''Marggrabowa'' beigelegt worden ist, und daß die Bezeichnung ''Oletzko'' nur auf mißbräuchliche Gewohnheit beruht. Da gleich-<br>wohl diese letzere Benennung selbst in öffentlichen Verhandlungen häufig vorkommt. und leicht zu nachteiligen Verwechselungen<br>Veranlassung geben dürfte, so machen wir das Publikum wiederholentlich auf den richtigen Namen der Stadt aufmerksam und weisen<br> die uns untergeordneten Behörden erneuert hiedurch an, sich allein des, der Stadt von dem Landesherren verliehenen, Namens<br>''Marggrabowa'' zu bedienen. Daß aber der Kreis den Namen Oletzkoer Kreis führt, ist gleichfalls in dem oben allegirten Amtsblatt-<br>Publikando bereits ausgesprochen. <ref name="AMT41_347">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1841, Nr.49, Verordnung Nr.347, S.228 {{MDZ|bsb10694620|898}}</ref><noinclude><references/>[[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude> | : Es ist schon durch unser Amtsblatt-Publikandum vom 28sten Oktober 1932 zur Kenntniß derBehörden und des Publikums gebracht,<br>daß der Kreistsadt des Oletzkoischen Kreises in dem Fundations-Privilegio d.d. Königsberg den 1sten Januar 1560 ausdrücklich der<br>Name ''Marggrabowa'' beigelegt worden ist, und daß die Bezeichnung ''Oletzko'' nur auf mißbräuchliche Gewohnheit beruht. Da gleich-<br>wohl diese letzere Benennung selbst in öffentlichen Verhandlungen häufig vorkommt. und leicht zu nachteiligen Verwechselungen<br>Veranlassung geben dürfte, so machen wir das Publikum wiederholentlich auf den richtigen Namen der Stadt aufmerksam und weisen<br> die uns untergeordneten Behörden erneuert hiedurch an, sich allein des, der Stadt von dem Landesherren verliehenen, Namens<br>''Marggrabowa'' zu bedienen. Daß aber der Kreis den Namen Oletzkoer Kreis führt, ist gleichfalls in dem oben allegirten Amtsblatt-<br>Publikando bereits ausgesprochen. <ref name="AMT41_347">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1841, Nr.49, Verordnung Nr.347, S.228 {{MDZ|bsb10694620|898}}</ref><noinclude><references/>[[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude> |
Aktuelle Version vom 11. Juli 2015, 13:47 Uhr
- 25.11.1841, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1841, No.49, Verordnung No.347
- Den Namen der Stadt Marggrabowa betr. A.d.J. 4383 Novbr.
- Es ist schon durch unser Amtsblatt-Publikandum vom 28sten Oktober 1932 zur Kenntniß derBehörden und des Publikums gebracht,
daß der Kreistsadt des Oletzkoischen Kreises in dem Fundations-Privilegio d.d. Königsberg den 1sten Januar 1560 ausdrücklich der
Name Marggrabowa beigelegt worden ist, und daß die Bezeichnung Oletzko nur auf mißbräuchliche Gewohnheit beruht. Da gleich-
wohl diese letzere Benennung selbst in öffentlichen Verhandlungen häufig vorkommt. und leicht zu nachteiligen Verwechselungen
Veranlassung geben dürfte, so machen wir das Publikum wiederholentlich auf den richtigen Namen der Stadt aufmerksam und weisen
die uns untergeordneten Behörden erneuert hiedurch an, sich allein des, der Stadt von dem Landesherren verliehenen, Namens
Marggrabowa zu bedienen. Daß aber der Kreis den Namen Oletzkoer Kreis führt, ist gleichfalls in dem oben allegirten Amtsblatt-
Publikando bereits ausgesprochen. [1]