Amtsblatt G 1853 No.45 Verord.319: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''17.6.1853, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1853, No.45, Verordnung No.319
* '''24.10.1853, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1853, No.45, Verordnung No.319
:''Die Verwaltung der Seelsorge bei den in den Kreisen Lyck und Oletzko zerstreut wohnenden katholischen Glaubensgenossen betr. ''
:''Die Umpfarrung der Ortschaften Grieben und Stehlischken betreffend, A.d.J. 5926 Okt. ''
:Ich habe die Verwaltung der Seelsorge bei den in den Kreisen Lyck und Oletzko zerstreut wohnenden Glaubensgenossen:
:Es wir hierdurch bekannt gemacht, daß die Ortschaften Grieben und Stehlischken aus der Parochie Kattenau, Kreises Stallupönen,<br>in die Parochie Pillkallen vom 1sten Oktober d.J. ab umgepfarrt sind, daß aber die bisherige Kreisverbindung dieser Ortschaften nicht<br>verändert ist. <ref name="AMT53-319">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1853, Nr.45, Verordnung Nr.319, S.263 {{MDZ|bsb10694632|333}}</ref><noinclude><references/>[[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude>
:: für den Kreis Lyck dem Geistlichen Nikolaus Roschon, der seinen Wohnsitz in Lyck nehmen wird, und
::für den Kreis Oletzko Johann Oginski, der in Marggrabowa wohnen wird, übertragen.
: Die Geistliche sind zugleich, einstweilen jedoch nur in provisorischer Eigensschaft, zu Pfarramts-Verwesern ernannt.
: Sie treten zu den ihrer geistlichen Pflege befohlenen katholischen Glaubensgenossen in alle Rechte eines ordentlichen Pfarrers<br>und übernehmen alle einem solchen gegen seine Gemeinde obliegenden Pflichten.<br>
:Die betreffenden katholischen Glaubensgenossen werden hievon benachrichtigt, damit sie sich wegen des Empfanges der heiligen<br>Sakramente und bei vorkommenden Parochialhandlungen an die ihnen bestimmten Seelsorger wenden können.
:Frauenburg, den 17ten Juni 1853
: Der Bischof von Ermland, Geritz <ref name="AMT53-319">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1853, Nr.45, Verordnung Nr.319, S.263 {{MDZ|bsb10694632|333}}</ref><noinclude><references/>[[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude>

Aktuelle Version vom 17. April 2015, 06:40 Uhr

  • 24.10.1853, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1853, No.45, Verordnung No.319
Die Umpfarrung der Ortschaften Grieben und Stehlischken betreffend, A.d.J. 5926 Okt.
Es wir hierdurch bekannt gemacht, daß die Ortschaften Grieben und Stehlischken aus der Parochie Kattenau, Kreises Stallupönen,
in die Parochie Pillkallen vom 1sten Oktober d.J. ab umgepfarrt sind, daß aber die bisherige Kreisverbindung dieser Ortschaften nicht
verändert ist. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1853, Nr.45, Verordnung Nr.319, S.263 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums