Amtsblatt G 1858 No.7 Verord.48: Unterschied zwischen den Versionen
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1858, Nr.7, Verord. 48, S.28 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
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:''Namensbeilegung eines neuentstandenen Etablissement '' | :''Namensbeilegung eines neuentstandenen Etablissement '' | ||
: | :Den von dem Gutsbesitzer v. Kurowski angekauften und zu einer Einzelbesitzung vereinigten, in den Grenzen des Dorfes Marczinowolla, Kreises Lötzen, belegenen und zu dem Kommunal-Verbande des genannten Dorfes gehörigen Grundstücken ist auf Antrag des Besitzers v. Kurowski der Name '''Truchsen''' beigelegt worden. <ref name="AMT58_48">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1858, Nr.7, Verord. 48, S.28 {{MDZ|bsb10694637|54}}</ref><noinclude><references/>[[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude> |
Aktuelle Version vom 9. Januar 2015, 11:00 Uhr
- 31.1.1858, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1858, No.7, Verordnung 48
- Namensbeilegung eines neuentstandenen Etablissement
- Den von dem Gutsbesitzer v. Kurowski angekauften und zu einer Einzelbesitzung vereinigten, in den Grenzen des Dorfes Marczinowolla, Kreises Lötzen, belegenen und zu dem Kommunal-Verbande des genannten Dorfes gehörigen Grundstücken ist auf Antrag des Besitzers v. Kurowski der Name Truchsen beigelegt worden. [1]