Gericht Schwelm: Unterschied zwischen den Versionen

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==[[Verwaltungseinbindung (Westfalen)|Zeitschiene nach 1802]]==
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===Französische Zeit===
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Vor die [[Tribunal|Tribunale]] gehörten alle streitigen Eigentumsklagen, die nicht von den [[Friedensgerich|Friedensrichtern]] verglichen werden konnten, oder in denen nicht der [[Präfekturrat]] zu erkennen hatte. Sie behandelten gleichzeitig die korrektionellen Gegenstände bis zu Strafen von fünf Jahren Gefängnis und streitige Handelssachen.
Vor die [[Tribunal|Tribunale]] gehörten alle streitigen Eigentumsklagen, die nicht von den [[Friedensgericht|Friedensrichtern]] verglichen werden konnten, oder in denen nicht der [[Präfekturrat]] zu erkennen hatte. Sie behandelten gleichzeitig die korrektionellen Gegenstände bis zu Strafen von fünf Jahren Gefängnis und streitige Handelssachen.


* [[Großherzogtum Berg]], [[Ruhrdepartement]], [[Arrondissement Hagen]], [[Kanton Schwelm]]
* [[Großherzogtum Berg]], [[Ruhrdepartement]], [[Arrondissement Hagen]], [[Kanton Schwelm]]

Aktuelle Version vom 5. August 2023, 17:56 Uhr

Historisch: Das stark gefächerte Gerichtswesen in der Grafschaft Mark - Gerichte des Adels, der Städte, der Ämter, hatten sich seit dem Spätmittelalter herausgebildet, zum Teil aber in Verbindung mit den allgemeinen Verwaltungsaufgaben.

Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Westfalenprovp-wap.jpg - Portal:Westfalen-Lippe > Regierungsbezirk Arnsberg > Kreis Hagen (Westfalen) > Bürgermeisterei Schwelm > Gericht Schwelm

Zeitschiene nach 1802

Französische Zeit

Vor die Tribunale gehörten alle streitigen Eigentumsklagen, die nicht von den Friedensrichtern verglichen werden konnten, oder in denen nicht der Präfekturrat zu erkennen hatte. Sie behandelten gleichzeitig die korrektionellen Gegenstände bis zu Strafen von fünf Jahren Gefängnis und streitige Handelssachen.

Preußische Gerichtsbarkeit

Nachdem in Preußen schon in der Reformzeit die Rechtspflege von der allgemeinen Staatsverwaltung getrennt sowie Oberlandesgerichte und Land- und Stadtgerichte eingerichtet worden waren, wurde diese Justizverfassung nach 1813 auf die wieder- oder neugewonnenen Gebiete in Westfalen übertragen.

  • 1815-1849 Land- und Stadtgericht zu Schwelm, 1. Instanz in einer zweistufigen Gerichtsbarkeit unter dem Oberlandesgericht Hamm.

Gerichtssitzungen

  • 1826 Dienstags gewöhnliche Sitzung.

Bereich

Besetzung

  • 1823 Land- und Stadtrichter J. H. Adriani

Kreisgericht Schwelm

1849 Deputation des Kreisgerichtes Hagen. - 1. Instanz in einer zweistufigen Gerichtsbarkeit unter dem Appellationsgericht Hamm.

Amtsgericht Schwelm

1879 Errichtung. Amtsgericht Schwelm, Landgerichtsbezirk Hagen.

Verwaltungseinbindung

Fußnoten

  1. Quelle: Hic Leones

Literatur

  • Wilhelm F.C. Starke, Beiträge zur Kenntniss der bestehenden Gerichtsverfassung und der neuesten Resultate der Justizverwaltung in dem Preußischen Staate (....) (Justiz-Verwaltungs-Statistik 2), Berlin 1839
  • Wolfgang Leesch, Gerichtsorganisation im 19. und 20. Jh., in: Geschichtlicher Handatlas von Westfalen, 2. Lieferung, Münster 1983.

Archiv

Weblinks

Offizielle Webseiten

Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

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