Amtsblatt G 1859 No.47 Verord.335: Unterschied zwischen den Versionen
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1859, Nr.47, Verordnung Nr.335, S.247 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
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Aktuelle Version vom 14. April 2016, 06:29 Uhr
- 8.11.1859, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1859, No.47, Verordnung No.335
- Die Bildung eines besonderen Gemeinde-Bezirks Glodowen
- Durch die Allerhöchste Kabinetsordre vom 21sten d. M. ist genehmigt worden, daß aus folgenden, im Kreise Sensburg belegenen Besitzungen:
- 1. Adlig Glodowen, 2. Köllmisch Glodowen und 3. Willamowen
- ein besonderer Gemeinde-Bezirk unter dem Namen Glodowen gebildet wird, was wir hiermit bekannt machen. [1]