Amtsblatt G 1859 No.46 Verord.332: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''27.10.1859, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1859, No.46, Verordnung No.332
* '''27.10.1859, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1859, No.46, Verordnung No.332
:''Neu entstandene Etablissements unter der Benennung '''Lindendorf (Lipnowo)'''  betr. ''
:''Die Bildung eines besonderen Gemeinde-Bezirks aus der Ortschaft Lindendorf ''
:Das in der Nähe und zwar im Süden des Förster-Etablissements Groß Maitz, im Kreise Sensburg, auf veräusserten Terrain der Köngiglich Nikolaikenschen Forst neu entstandene Erbzinsgut von 16 Morgen, 22Ruthen, imgleichen das nicht weit davon ebenfalls auf veräusserten Forstgrunde neu angelegte Erbzinsdorf von 28 Hufen 28 Morgen 40 Ruthen Flächeninhalt, welche Etablissements in einen Kommunal-Verband getreten sind, haben die Benennung Lindendorf (Lipnowo) erhalten. <ref name="AMT32">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1859, Nr.46, Verordnung Nr.332, S.244 {{MDZ|bsb10694638|394}}</ref><noinclude><references/>[[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude>
:Durch die Allerhöchste Kabinetsordre vom 1sten d. M. ist genehmigt worden, daß aus der im Kreise Sensburg belegenen Ortschaft Lindendorf, unter Abtrennung derselben von der fiskalischen Nikolaiker Forst, ein besonderer Gemeindebezirk gebildet wird, was wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringen. <ref name="AMT59L">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1859, Nr.46, Verordnung Nr.332, S.244 {{MDZ|bsb10694638|394}}</ref><noinclude><references/>[[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude>

Aktuelle Version vom 20. November 2014, 14:09 Uhr

  • 27.10.1859, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1859, No.46, Verordnung No.332
Die Bildung eines besonderen Gemeinde-Bezirks aus der Ortschaft Lindendorf
Durch die Allerhöchste Kabinetsordre vom 1sten d. M. ist genehmigt worden, daß aus der im Kreise Sensburg belegenen Ortschaft Lindendorf, unter Abtrennung derselben von der fiskalischen Nikolaiker Forst, ein besonderer Gemeindebezirk gebildet wird, was wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringen. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1859, Nr.46, Verordnung Nr.332, S.244 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums