Kirchensatz: Unterschied zwischen den Versionen

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== Weblinks ==
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Aktuelle Version vom 10. August 2016, 00:08 Uhr

oder Kirchsatz (Alemanischer →Rechtsbegriff) > Patronat

  • Patronatsrecht an einer Kirche (Kirchlehen / Pfarrlehen / Kirchengenuß)
  • Kirchenpatronat des Landes- oder Grundherren (Patronatsherr)

Das Patronat konnte verkauft, vererbt oder durch Schenkung weiter gegeben werden.

Siehe auch

Weblinks