Advocatus Fisci: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(3 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Berufsbezeichnung
[[Portal:Regionale Forschung|Regional]]  > [[Sprache]] > [[Amtssprache im Fürstbistum Münster]] > [[Advocatus Fisci]]


Bedeutung: Anwalt des Staates in Angelegenheiten der Finanzverwaltung im Einzellfall u. U. auch Staatsanwalt
==Amtssprache==
* vor 1802 in Fürstbistum Münster der anwaltliche regionale Vetreter der Landesherrschaft auf der Ebene der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde vor Gericht (Vertreter des Amstrentmeisters).
 
* Berufsbezeichnung
 
; 1.Bedeutung: Anwalt des Staates (der öffentlichen Hand) in Angelegenheiten der Finanzverwaltung im Einzellfall u. U. auch Staatsanwalt <ref>Quelle: Georges, K.E.: Ausführliches Lateinisch-Deutsches Handwörterbuch (1913) </ref>
; 2.Bedeutung: vor 1802 in Fürstbistum Münster der anwaltliche regionale Vertreter der Landesherrschaft auf der Ebene der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde vor Gericht (Vertreter des Amtsrentmeisters).<ref>Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915) </ref>
 
====Fußnoten====
<references/>


[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Lateinischer Begriff]]
[[Kategorie:Lateinischer Begriff]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]

Aktuelle Version vom 7. Oktober 2023, 20:40 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Advocatus Fisci

Amtssprache

  • Berufsbezeichnung
1.Bedeutung
Anwalt des Staates (der öffentlichen Hand) in Angelegenheiten der Finanzverwaltung im Einzellfall u. U. auch Staatsanwalt [1]
2.Bedeutung
vor 1802 in Fürstbistum Münster der anwaltliche regionale Vertreter der Landesherrschaft auf der Ebene der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde vor Gericht (Vertreter des Amtsrentmeisters).[2]

Fußnoten

  1. Quelle: Georges, K.E.: Ausführliches Lateinisch-Deutsches Handwörterbuch (1913)
  2. Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915)