Amtsblatt G 1860 No.6 Verord.43: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''19.1.1860, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1860, No.6, Verordnung No.43
* '''19.1.1860, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1860, No.6, Verordnung No.43
:''Neu entstandene Etablissements ''
:''Betrifft die Vereinigung der Ortschaften [[Alt Ukta]] und [[Neu Ukta]] zu einem selbständigen Gemeindeverbande ''
:Auf veräußerten Terrains der Königl. Forsten Kruttinnen und Nikolaiken sind von Mitgliedern der aus Polen eingewanderten Sekte der Philipponen, im landräthlichen Sensburgschen Kreise, mit Allerhöchster Genehmigung mehrere neue Etablissements gegründet worden, welche mit unserer Genehmigung folgende Namen erhalten haben:
:Durch die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 28sten Dezember v.J. ist genehmigt worden, daß die im Kreise Sensburg belegenen beiden<br> Ortschaften Alt- und Neu Ukta von dem Gutsbezirke der fiskalischen Cruttinner Forst abgetrennt und, mit einander vereinigt , zu einem<br>selbständigen Gemeindebezirke erklärt werden, was wir hiermit bekannt machen. <ref name="AMT60">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1860, Nr.6, Verordnung Nr.43, S.32 {{MDZ|bsb10694639|54}}</ref> <noinclude><references/> [[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude>
::1. Onufrigowen, in der Nähe des Gutes Luisenthal;
::2. Piasken, am Beldansee, dem Dorfe Wigrinnen gegenüber;
::3. Schönfeldt, am Schwignainersee bei Klein Schwignainnen;
::4. Fedorwalde, bei Dietrichichswalde;
::5. Peterhain, ebenfalls in der Nähe von Dietrichswalde;
::6. Eckertsdorf, unweit Jägerswalde, auf der Ostseite des Kruttinner Flusses und des Dußsees;
::7. Schlößchen, ebenfalls bei Jägerswalde auf der westlichen Seite des Kruttinner Flusses;
::8. Nikolayhorst, nicht weit vom UnterFörster-Etablissement Kruttinner Glashütte;
::9. Galkowen, dicht bei dem vorbezeichneten Orte;
::10. Kadßidlowen, ebenfalls in der Nähe von Kruttinnerglashütte.
: Dieses wird mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß jedes dieser Etablissements eine besondere Kommune bildet. <ref name="AMT60">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1860, Nr.6, Verordnung Nr.43, S.32 {{MDZ|bsb10694639|54}}</ref> <noinclude><references/></noinclude>

Aktuelle Version vom 1. April 2016, 12:11 Uhr

  • 19.1.1860, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1860, No.6, Verordnung No.43
Betrifft die Vereinigung der Ortschaften Alt Ukta und Neu Ukta zu einem selbständigen Gemeindeverbande
Durch die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 28sten Dezember v.J. ist genehmigt worden, daß die im Kreise Sensburg belegenen beiden
Ortschaften Alt- und Neu Ukta von dem Gutsbezirke der fiskalischen Cruttinner Forst abgetrennt und, mit einander vereinigt , zu einem
selbständigen Gemeindebezirke erklärt werden, was wir hiermit bekannt machen. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1860, Nr.6, Verordnung Nr.43, S.32 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums