Pfleggericht Schwaben/Protokolle/1770 (9695): Unterschied zwischen den Versionen
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|unter solchen 4 Wochen allenfahls nöttiger medicin von Gutsbesizer bezalt werden. Nach Verflus solcher Zeit yber, und da die Krankheit länger antauern solte. Hat sie sich selbt die Kost mit der ''medicin'' von eignen mitlen beyzuschaffen.</br>Womit beschlossen, die Gandner Steuer und anlags ausständ von alt: und Jüngern Jahren, dan Kürchen ''Capitalia'' und hievon Verfallene ''intee:''<ref>Interesse= Zinsen</ref> von dem Übernemmer vor all andern zu bezallen übernommen, bis aber disen Vertrags Brief in allen Vollkomme anrichtung beschiht, Verbleiben sammen: ''allodialia pro quantitiati Debiti'' Verschriben, worüber auch obrigkeit. angelobt worden actum den 7. Febr. 1771</br></br><center>Zeugen</center></br>Johann Wolfgang Michel Ober-, und Josef Bayer Mitterschreiber | |unter solchen 4 Wochen allenfahls nöttiger medicin von Gutsbesizer bezalt werden. Nach Verflus solcher Zeit yber, und da die Krankheit länger antauern solte. Hat sie sich selbt die Kost mit der ''medicin'' von eignen mitlen beyzuschaffen.</br>Womit beschlossen, die Gandner Steuer und anlags ausständ von alt: und Jüngern Jahren, dan Kürchen ''Capitalia'' und hievon Verfallene ''intee:''<ref>Interesse = Zinsen</ref> von dem Übernemmer vor all andern zu bezallen übernommen, bis aber disen Vertrags Brief in allen Vollkomme anrichtung beschiht, Verbleiben sammen: ''allodialia pro quantitiati Debiti'' Verschriben, worüber auch obrigkeit. angelobt worden actum den 7. Febr. 1771</br></br><center>Zeugen</center></br>Johann Wolfgang Michel Ober-, und Josef Bayer Mitterschreiber | ||
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[[Kategorie:Archivalie im Staatsarchiv München|Schwaben]] |
Aktuelle Version vom 29. November 2022, 12:46 Uhr
fol. 3 | (...)
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fol. 3' | anwesend, bekennt, inniger 150 fl. welche er dem Antonii Schabmayr Paulimühle negst Schwaben parr vorgelechen, von der Unterlassnen Wittib Maria Schabmayrin nunmehr ohne Abgang gezünnst bezalen empfangen zuhaben. Quittiert dahero ersagte Schabmayrin in bester Rechtsform, und Verzicht sich der creption non numeratae praeiumae himit auf ewig. atum den 16.ten Xber 1769 beede Gerichts Procu: Wolfrom und Conrad |
fol. 13 | / Sei unter beystandsleistung des Ghrts Procu: Sebastian Conrads selbst anwesende Witibte Pullingerin zu Aufhofen benantlichen Eva Hörmanin, hat mit dem ieztigen Beständner des Pullingers Gutes daselbst Balth: Finauer sogenanten Kaisersberger zu Kaisersberg wegen einer 3 Jährigen Verpflegung nachfolgenden Verständnis getroffen. Als nun (...) well sie verwittibte Pullingerin auf abwerkh (?) in das Pfleggericht Ismaning als Ihres Geburths ort begeben, für welches aber der bestandshamde Kaisersberger |
fol. 13' N.B: von denn in das Bistumb Freysing gedacht 25 fl. ist das freygeld erlegt & eincasirt welch iezt 1fl. 15 x |
neben dem wohin schon pactirten Quatember geld zu einem zöhr oder misped (?) Pfennig auf sohtann 3 Jahr welche sich ao 1772 zu georig widerumen unter 25 fl. gleich paar welches auch eben aniezto vor Gericht beschehen zuerlegen gehalten, auf nebenbei weiters verbunden sein solle derselben zur Leibs Fristen (?) laton auf solche 3 Jahr und zwar eines iedz in besonderer 5 mezen Korn und 5 Mezen Waizen in Anna aber für all und iedes 2 1/2 Korn und 2 1/2 Sch: Waizen verabfolgen zu lasten welche sammtl:es getreide der verwittibte austräglerin selbsten beim Pullinger gut abzuhollen und solches so in Schrannemessig (?) gut bestehen soll, auf ihres selbstigen Unkosten in deselben aufenthalts ort zubringen |
fol. 14 | hat. Nach Verschluss diser 3 Jahre nun soll dise Gegenwertig getroffene Verständnis annerterumen (?) caesierten (?) und der innige Austrag seinen anfang welche in den den unterm 2. Jenner ao: 1766 errichteten Heurathsbrief ordnetlich ausgemacht worden Hieryber Gerichtlich angelobt worden. actum den 22. Jenner 1770 |
(...) | |
fol. 23' | (...) Zuvernemmen Welchermassen und gestalten auf Hiezeit: und Chrstliches Hinscheiden weyl: Apolonia Hannßen Krazer Zächerl zu Lanshamb dis Gerichts gewesten Eheweib seel: sich der hinterlassene |
fol. 24 | und anheut, selbst gegenwerttige Wittiber obiger Hanns Krazer mit denen mit der defirmtin in stand der Ehe erworbenen 3 Kinder genanntl: Michael Krazer dermalliger Probst zu Lansham, dan Rosina und Simon Krazer beede noch leider doch voggtbaren standes welch sämmentl: selbst anwesend und Rosina von hiesigem Landghrts Proc: Sebastian Conrad der beystand geleistet worden, auf dem von der lobl: grundherrschafft dess Lobl: domkapitls zu Freysing unterm 3 Febr. erlangt und anheut beygebrachten consens nachfolgendermassen Verglichen und Vertragen, als nun und Erstlichen übergibt eingangs gemelter Wittiber Hanns Krazer |
fol. 24' | seinem frtl. lieben Sohn Simon Krazer das mit seinem abgelebten Eheweib eine geraume Zeit ingehabte zum lobl: Domkapitl Freysing grundbahr gehöriges Zächerlgutt zu ermelten Lansahm, worauf er an bereits Leibrecht erhalten, samt der dabey vorhandenen Todt: und lebendigen Haus: und Baumansfahrnuß Schulden herein und hinaus, Porg: und Vormundschaften nicht das mündiste hivon besonders noch aus genommen, also und dergestalten, das er Andertens schuldig und verbunden sein solle, seinem übergebenten Vattern neben dem sonderbar bedungenen und hienachfolgenten Austrag 100 fl. zu einem (?) zöhrpfennig |
fol. 25 den 10 7b: 1777 bekent der selbst anwesende Wolfgang Beer von Linda ux. nomine Theresia vom guets besizenden Zächerl die außm Hochzeittag bedungenen 125 und weiters 3 frsiten a 25 zusammen also 200 fl erhalten zu haben Test: Ghrts Proc. Konrad und Weiß Dritensch. |
dergestalten zu bezallen das solche in Jährl: 5 fl. Fristen abgefihrt werden sollen, Nitember (?) mus derselbe seinen noch ledigen Schwester Maria /:anerwoogen dem guts besizer sein treffenden antheill stillschweigend in handen mit 400 fl verbleibt, der Michael Krazer Pröbst aber kraft seiner anheut bey Gericht gethanen Bekantnuß das Vatter: und Mutterguett mit gleichen Antheil erhalten und sich also all ferner ansprich begeben haben will:/ zu einem Vätter: und Müetterl: Erbgutt 400 fl. dergstalten hinauß zubezahllen, das hiran bey derselben Verheurathung 125 fl. baar bezahlt unter dessen aber müssen dise |
fol. 25' | in Jährl. 25 fl. fristen wormit ao: 1771 um Weyhnachten oder Lichtessen der anfgang zuraichen, die Schaur und Missjahr aber sint ausgenommen abgefihrt werden, weitters und Drittens, mus er Gutsübernemmer seiner noch ledigen Schwester zu einer ausferttigung 1 Pöth samt der Pöthstatt 1 Truchen 1 redo Khue 1 Stür Rädl 1 Düzet Deller und 1 Düzet Ölfl anbehändigen, auch derselbe mit einer gebräuchigen Morgen Suppen gratis von Haus zu statten und derselben eine standesmessige Hochzeitklaidung zuverreichen da nun ermelte Schwester in könfitgen Dienerschaft krank und Ligerhaft werden solte, müesste selbe zum Gutt gebracht derselben die einer kranken Persohn anständige Kost 4 Wochen lang verraicht und die |
fol. 26 | unter solchen 4 Wochen allenfahls nöttiger medicin von Gutsbesizer bezalt werden. Nach Verflus solcher Zeit yber, und da die Krankheit länger antauern solte. Hat sie sich selbt die Kost mit der medicin von eignen mitlen beyzuschaffen. Womit beschlossen, die Gandner Steuer und anlags ausständ von alt: und Jüngern Jahren, dan Kürchen Capitalia und hievon Verfallene intee:[1] von dem Übernemmer vor all andern zu bezallen übernommen, bis aber disen Vertrags Brief in allen Vollkomme anrichtung beschiht, Verbleiben sammen: allodialia pro quantitiati Debiti Verschriben, worüber auch obrigkeit. angelobt worden actum den 7. Febr. 1771 Johann Wolfgang Michel Ober-, und Josef Bayer Mitterschreiber |
fol. 26' | Vorstehenter Übernemmer Simon Krazer verspricht seinem frtl. lieben Vatter Hanns Krazer, nachfolgenten natural austrag Jährl. und eines jeden Jahrs besonders ad dies vitae zuverreichen nem: mus demselben zur Ligerstatt und Aufbehaltung seines sachen das sogenante Stuben Stibl Holz: und Lichtfrey eingeräumt auch selben die Kost übern Tisch, so gut solche von denen gnaden Gottes Verhandenes angegom (?) werden, zur besseren Leibs unterhaltung Aber Jährl. 1 Mezen Waiz., und 1 Schäffl Korn, Schrannenmessiges Gutt, so demselben von und zur Mühl zupringen, Quatemperl: 36 x sohin dess Jahres |
fol. 27 | 2 fl. 24 x in Geld alle Montag dess ganzen Jahres die Eyer Jährl: 12 Pfund Schmalz zu Heyl. Weyhnachten 3 tt dan zu heyl. Ostern 2 tt und am Kürchweyh Tag auch 2 tt Ründfleisch Über das mus Er übergeber benöttigt gewänd und beschuhet, auch dem selben auf erkrancken behörig ausgewarttet werden. Stirbt nun Er austrägler so fallet obiger austrag wiederum zum Gutt, dessen Verlassenschaft aber was überzug der funeral und Ghrts. Costen übrig Verbleibt, lboet der Guettsbesizer sowohl als auch der andere Sohn Michael Krazer dermaliger Probst zu ermelten Lansham[2] alleinig und also |
fol. 27'
(...) | |
fol. ?? | und Henneberger dritter schreiber Mathiaß Thaimer dermalliger Wirth zu Oberneiching[3] der Hofmark Ottenhofen, selbst gegenwerttig, bekent und quittiert dem ieztigen Zechetmayr zu Widerholten Oberneiching Balthasar Ismayr um ienge über den gethannen nachlaß betroffene 81 f. welche dessen Vorfahr Martin Arndol auf das Zechetmayr gut hineingeliehen und ermelter Thaimer nunmehr paar: und ohne abgang empfangen verzicht sich davonher der Exeption non numeratae pecuniae heinnt (?) auf ewig actum den 26. Merzen 1770 |
fol. 48 | Zu vorstehent Guts ybernemmten Franzen (?) Undermayr (?), hat sich der unter Beystands Leistung des Gerichts Proc: Conrads selbst anwesente Witib Maria Schmidin von Gelting dißgerichts bereits verheurathet, welche dann der zeitl. ab und Gut wegen nachfolgente Heurathspacta aufgericht und beschlossen, als nemb: und |
fol. 48' | deß mannes selbstizen eingeständnis nach 50 fl. erlegt zugleich aber auch von dem selbst anwesenten Franz Lenz versprochen worden der überrestige 20 fl. in Jährl. 5 fl. Früsten wollents zubezahlen und ins Gütl hineinzubringen zu billicher Vergleich um Widerlegung dessen nun thut Er Ihr Andertens das heut dato durch ybergab ansich gebrachte zum Lobl: Hofkastenamt München grundbaar 1/16 Gütl zu besagtem Obelfing[5], woran beide beriets das Vitalitum erhalten haben, cum omnibus pertinentis also: und solchermassen an: und entgegen Verheurathen, das und (?) |
fol. 49 | Drittens eines vor dem anderen ohne verhandnen ehelichen Leibs Erben Zeitl: Todes verstürbe, eines wie das andere Gehalten wäre deß abgeleibten nechsten Erben und Befreundten für die gesamt heurathliche Vieh (?): und Forderung 25 fl. in denen damahlen zuvergleichen kommten Früsten hinaus zu bezahlen. Warmit also diser Heurathsbrief beschlossen und (?) hiryber obrigkeitl: angelobt worden. actum ut supra Testes: Johann Joseph Bejer (?) Miter, Joseph Henneberg Driter und Johannes Kufner Extraschreiber dann Kaspar Pauli Schmid zu Zorneting[6] und Antoni Hirbl Practicant |
fol. 72' | (...) |
fol. 73 | Erlmühler im Landshamer Moos, die unter Beystands Leistung des Gerichts Proc: Joseph Sebastian Conrads selbst anwesende Maria Hainzlin eine Hintermayrs Tochter von Lansham dißgerichts bereits verheurathet, allermassen Sye der Zeit: Gütter wegen nachstehente Heurathspacta auf gericht und beschlossen haben, als nem: und Erstlichen Verpricht Sie Ihren nunmahligen Ehemann neben einer Standesmessigen Ausfertigung worarn nach geständnis des Mannes bereits 150 fl. erlegt: und zugleich versprochen worden, den Rest in Jährl: 50 fl. Früsten |
fol. 73' den 24. Merzen ao: 1777 bekennt Joseph Gruber Erlmühler in Landshamer Mooß foro seinen Eheweib über die am Hochzeittag baar erhaltene 150 fl. weiters 75 fl. sohin zu beyden 225 fl. erhalten zuhaben. Zeugen: Ghrts Prokurator Konrad, und Joseph Peiß Extraschreiber |
wollents ins Gut hineinzubringen, zu billichenmessigen Vergleich und wiederlegung dessen nun thut Er Ihr Andertens die durch übergab an sich gebrachte zum Beneficium nacher Gelting Grundbar gehörige Erlmühl in besagten Lanshamer Moos Respee: die hirauf verhandnee allocialia also und solchermassen an: und entgegen Verheurathen, das wenn Drittens eines vor dem andren ohne Verhanden Ehel: Leibs Erben Zeitl: Tods verstürbe, das Erstl. beede in Besig (?) sämmtl: Vermögens Verbleiben solle ohne Gehalten zustim des abgelebten nechsten Erben |
fol. 74 | und Freundten, nur eines Strl. (?) Werth für die allenfahls machent hinderact: Sprüch: und Forderungen hinauszubezahlen. Warmit also beschlossen und hiryber obrigkeitl: angelobt worden, act: den 4. Julij 1770 Testes Gerichts Procu: Wolfram Joseph Henneberger driterschreiber Zennoo Kürzeder von Lacken (?) der Grafschafft Haag und Jakob Fischer von Kaging Brobstry Ghrts Erting, dannJoseph Weber Ghrtsschreiber utrij Gärtner |
fol. 74 | Auf beschechen hizeitl: Ableiben weyl: Mathiasen Kürzeder Förgen von Forstern diss Ghrts hat sich die hinterblibeene Wittib |
(...) | |
fol. 94' | Zuwissen, das Paul Kressirer ledigen gewester Froschhamers Sohn von Niederneuching dis Gerichts die auch ledier gewester Froschhamers Sohn von Niederneuching dies Gerichts die auch leedige Anna des Niedermayr von Kinzbach Tochter impraegniert und rae: et florationis et totis die Anna den Kressirer beim Confistorio zu Freising flagbar (?) verkehrt auch von dorten der Paul der Anna 500 fl. zu geben condemmert worden. Weil aber das ototiren inter Jaxerdiitronem Eccleßiastiam int, sondern den weltlichen Richter daryber zuverkennen gehörig ist, Als ist vor einem Churftl. Hochlobl: Hofrath aus dem hiesigen Pfleggericht |
fol. 95 | die Commißion überragen, respee anverloben worden, inter partes von Erster Instanz wegen zusprechen, was Rechtens it. Beede Partey sind zwar zu solchen ende (?) zu Gericht vorgeladen worden, es ist aber nur der Paul die Anna hingegen nit erschinen, mithin dises Weesen nit für sich gehen können. Entzwischen ist die Anna leedigen Standes verstorben weil des von IHr mit dem Paul erzeugtes Söhnl bey Leben, diser von den Muter auch der einzige Erb ist. Da nun der Muter, wan selbe bey Leben wäre, pro etote von obrigkeits wegen 250 fl. zu gesprochen worden wären, der Pauli |
fol. 95' | es aber auf die endl: Verscheidung nicht ankommen lassen, sonder sich hiezu güttlich einverstanden; Als hat sich oftgesagter Paul Kressirer der aber selbst nicht anwesent, sondern statt seiner Dessen Bruder Antoni Kressirer ieztiger Froschhamer zu Niederneiching[7]gewalthamt zugegen ist, der auch de rato et grato zu lavieren verspricht, mit seinem lledigen standes erzeugten Söhnl solchermassen verglichen, da Er obgemelte 250 fl. von seinem auf dem Froschhamer gut zu Niderneiching nach zu führen habenden Heurathgut abziehen und dißem Künd überlassen wolle. der- |
fol. 96 | wegen dessen vorgemelden selbst anwesende Bruder Antoni Kressirer ieztiger Froschhammer zu Niedernieching, so disses Heurathgut diß Paul heraus zubezahlen hat , sich Kraft diß Verbündlich machet, oftgemelt seines Brudern Söhnl auf dessen künftigen Hochzeittag 150 fl. baar das ybrige aber in Jährl: 30 fl. Friste hinauszubezahlen. Inzwischen hat der Froschhammer zu Niderneiching dem heutigen Briefs Kosen mit 8 fl. 6 x entrichtet, der es aber von deß Pauli Heurathgut wieder abzuziehen hat. Warmit beschlossen und hiryberger obrigkeitlen angelbot worden. Actum den 5. 9ber: 1770. Testes: Johann Joseph Bejer |
fol. 96' | miter und Georg Joseph Spann Extraschreiber Zuvernehmen den Vertragsbrief welcher auf Hiezeitlich Christliches Vorabsterben weyl. Barbara Josephen Rättenhuebers Zechetmayrs zu Gelting disgerichts gewesten Eheweibs seel. zwischen dem unterlassen selbst anwesente Wittiber, dann denen Verhandnen 5 Stiefkündern benant. Magdalena verheurathe Schieslin von Finsing, Maria deß Staudhamers zu Ottersberg Eheweib, für welche beede Ihre Ehemänner gewalthaben zugegen sind |
fol. 97 | jiten(?) Barbara ieztige Verheurathe Rieplin von Unterhäching, dann Joseph noch ledig doch bereits vogtbaren Standes und Theresia mit dem Kolberer zu Oberhäching verehelicht, welch lesterer drey durch die vorhin bereits Christlich gesetze Vormünder benantlichen Georg Jell Pauli von Unterspann dasigen Sizes, und Balth: Seldmajr Zechetmajr von Zorneting dis Gerichts, ersterer ordentl. hiezu compraßiert, in deren abwesenheit begewelter Vertretter werden welche auf ete rato et grato zu cavieren, versprochen, auf den von der lobl: Grundherrschaft dem Domcapitl zu Freising unterm |
fol. 97' | dato 12ten Juni ao: diser beygebracht, und sub hoterno (?) produciert schriftl. Consens roe: deß Ihren Künder angefahlen müterl. Erbguts nachfolgentermassen anfgericht (?) und beschlossen worden, Alß nem- und</br<Erstlichen Verbleibt eingangs gemelten Wittiber der unter gedacht lobliches Domcapitl Freising Grundbar gehörig ganze Hof zu gemelten Gelting, Item der unter Freyherrn von Majr nacher Falckenberg gehörige halbe Hof[8], dann die zum Kloster Tegernsee Leibrechtsweis Grundbar Bausölden nebst Verhanden Schulden und Gegenschulden, Porg: und Vormundschaften |
fol. 98 | nichts davon besondt noch ausgenommen, wie nem. alles unterm 22ten Maij kundigen (?) Jahres obrigkeitl. Inventirt worden, dergestalten Unterüben (?) beysamen, und inhanden das Er dagegen fürs zweyte Schuldig und verbunden sein solle, einem ieden Künd zum gegenwertig anfahlent müterlichen Erbs Antheill 350 fl., insgesamt also 1750 fl. solchermassen hinauszubezahlen, das dem noch leedigen Sohn Joseph in dem Verheurathungs Fahl auf dem Hochzeittag 400 fl. baar, daß übrige aber, nemel: väterlich und mütterliches in Jährl: 100 fl. Fristen, so Er mit dem bereits verheurathen Ge- |
fol. 98' | schwistrigten in gleiche Theille oder wie wiessnich (?) sonsten Vergleich kennen zuziehen hat, Vollents entrichtet werde, mit dem Anfang das viel die Schieslin des betreffent Vät: und müterlichen Erbs antheil bereits bis auf 20 fl. die Staudhammerin von Ottersperg aber zu ganz erhalten hat, als haben nur mehr die übrige zu Ober: und Unterhaching Verheurathete zwey Schwestern namens Barbara und Theresia yber das an der vät. und müterl: Erbs portion erhaltene, mitels denen vorstehent angesprochenen 100 fl. Fristen contentiren schaffen (?) welche Sye auf maas: und weis unter einander ziehen kennen, wie Sye sich |
fol. 99 | disertwegen Vergleichen worden. Und weil all ybriges Bey dem unterm 31ten Jenner ao. 1753 errichten Vertragsbrief sein Unabänderlicher Verbleiben hat. Als würde diser Vertrag beschlossen, all verhanden alt: und jüngere Steur: und antrags ausstände dem Kürchen captitalia und davon Verfahlene intee:[9] vom Vitiber vor all an paar (?) zubezhalen versprochen und daraufhin obrigkeitl. angelobt worden. act: den 22. 9ber ao. 1770 Testes Beede Ghrts Procu: Wolfrom und Conrad / Zu vorstehent vertragent |
fol. 99' | Verwittibter Zechetmayr hat sich die Tugentsame und selbst anwesende Magdalena, eine Zechetmajer Tochter von Fünsing welcher der Gerichts Procurator Vallentin Woflrom nöttig beystand leistet bereits verheurathet. Alleinmassen solle der zeitl: frab (?): und gütter weg nachstehente Heuraths pacta abgeredet und beschlossen haben, als nun und Erstlichen verspricht Sie Ihren nunmaligen Ehemann zu einem Wochen und ordentl.: benantl: Aintausent Gulden nebst einer Standesmessigen Aufertigung zuzubringen, zu billker Vergleich und entgegen sezung (?) dessen |
fol. 100 den 26. Merzen 1777 bekent der anwesende Zehetmayr von Gelting an seines Eheweibs Magdalena Heurathgut 2 Fristen a 50 mit 100 fl. erhalten zu haben. Zeugen proc: Konrad und Weiß dritersch. |
woran nach der vom Mann eben anzieto vor Gericht gemachten Geständnis bereits 500 fl. paar erlegt worden. Die Übrige 500 fl. aber werden aus handen Ihres selbst anwesenden Vatern Mathiasen Ludwig Zehetmjars zu Fünsing in Jährl.en 50 fl. Fristen abgezahlt und auf solche art in das gut hineinbezalt. Zu billichenmässig vergleich und widerlegung dessen nun thut Er Ihr Zweytens die auf denen in besiz habenden drey Gütern verhandne allocialia also und solchermassen an und entgegen verhentralchen (?), das dem Dritens sich der Tod |
fol. 100' | fahl zu erst an Mann begebete, ohne ein Ehelicher Leibs Erb verhanden zu sein, so blibe zwar die Witib im besiz sammentl: Vermögens, doch wäre selbe schuldig und verbunden des abgeleibten nachst. Erben und Freundten für die gesamt heurathliche Sprich und Forderungen Aintausend Gulden auf wareuns und weis wie mann sich damalen der bezahlung halber vergleichen kenne, hinauszugeben. Ereignete sich aber, das das Weib auf solche art, nem: ohne LeibsErbn, vor dem Mann mit Tod abginge, so hätte der Wittiber derselben Gleichmässigen Erben und Freindten nur 500 fl. für all |
fol. 100 Summa des Siglgeldbetrages 4ten Quartals 9 fl. 54 x |
iedes von dem Gesamten Vermög hinauszubezallen. Mit welchem also diser Heurathsbrief beschlossen und obrigkeitl: angelobt worden. Act: ut supra Ghrts PRoc: Conrad Georg Joseph Span Extraschreiber, Antoni Hillebrand Gerichts Bot, Melchior Kressierer Staudhamer und Balth: Sedlmayr Balth. Sedlmajr Zechetmajr von Zorneting |