Schutzverwandter: Unterschied zwischen den Versionen

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Schirmverwandte waren z. B. [[Beisasse|Beisassen]], [[Seldner]], [[Pfahlbürger]] und [[Juden]].
Schirmverwandte waren z. B. [[Beisasse|Beisassen]], [[Seldner]], [[Pfahlbürger]] und [[Juden]].
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[[Kategorie:Historischer Begriff]]
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[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
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Aktuelle Version vom 13. September 2015, 07:07 Uhr

Schutzverwandter, Schutzgenosse, Schirmverwandter, Schirmer, Schutzbürger.

Historischer Rechtsbegriff: ein Einwohner ohne Bürgerrecht, der unter Schutz oder Schirm Stehende. Für den Schutz war Schirmgeld an den Schirmherrn (Grundherrn) zu zahlen.

Schirmverwandte waren z. B. Beisassen, Seldner, Pfahlbürger und Juden.

Weblinks